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Die Zahlungsinformationen, die nie Beitragsrechnungen genannt werden, sind keine Verwaltungsakte. Vielmehr handelt es sich um eine Information über Fälligkeit und Höhe der Rundfunkbeiträge. Das Verschicken dieser Information wird sogar dem Wunsch des LG Tübingen gerecht, wenn dieses davon ausgeht, dass nicht jeder betroffene Bürger einen Blick ins Gesetzblatt wirft. Auch wenn der Beklagte in den Zahlungsinformationen nicht als Behörde bezeichnet wird, verliert der Beklagte dadurch nicht seine Eigenschaft als Behörde.
Das ist jetzt aber mal sehr interessant, und eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt:
In den Vollstreckungsersuchen, den die Rundfunkanstallten an die jeweiligen Vollstrecker übermitteln, heißt es immer:
Die Forderung ist rechtskräftig, Einsprüche haben keine aufschiebende Eirkung etc. (ist jedem bekannt).
Wenn aber jetzt der SWR öffentlich zugibt, gar keine Bescheide, sondern nur Informationen an den Schuldner zu verschicken, dann sind ALLE Zwangsvollstreckungen unwirksam, und eigentlich sofort von den beauftragten Vollstreckern zurückzugeben. (spätestens ab Kentnnisnahme der Ausführungen des SWRs).
Das Verhalten eines Gläubigers, der ohne Titulierung eine Zwangsvollstreckung durchführen lässt, ist schlichtweg als kriminell (Betrug) zu bezeichnen.
Wenn jetzt nicht endlich die zuständigen Strafverfolgunsgbehörden aktiv werden, dann muss sich das Volk allmälich mal übrlegen, ob es nicht selbst aktiv wird.
Und wo reden nicht mehr viel (weiter)hilft, ist handeln angesagt....
Grüße
Adonis