Ich muss mich hier nochmal einschalten.
Ausgehend von wiki : und das ist GESETZ, das ist Voraussetzung, das kann nicht über den Haufen geworfen werden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts AöRs haben stattdessen Benutzer. Das Verhältnis zwischen Anstalt und ihren Benutzern wird durch eine Anstaltsordnung bestimmt.
heißt das doch eindeutig, dass es ein Verhältnis (Vertrag) zwischen Anstalt und deren Benutzern gibt. Das schließt doch eindeutig die Nichtnutzer aus, ganz gleich was in diesem
Machwerk, 15. RBStV , steht.
Für mich hat dieses Abzocker-Machwerk keinerlei Bedeutung, weil dort die einfachsten gegenseitigen Verhältnisse, die es zu geben hat, außer Acht gelassen werden.
Dieses Machwerk setzt sich über alles vorher Gewesene hinweg.
Bis 2012 ging es doch auch einigermaßen konform zu. Und auf einmal nicht mehr.
Das kann einfach nicht sein. Ist aber so.
Warum?
Weil der Bürger entmündigt wurde.
Wozu führt das? Dass der Bürger entsprechend seine Stimme bei der Wahl der Parteien abgibt. Und da wundert sich diese Abzockerbande noch, wie das zustande kommt. Die kapieren das nicht mal. Ein Jammer sondersgleichen.