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Autor Thema: "Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016  (Gelesen 10138 mal)

S
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Re: "Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016
#15: 06. November 2016, 16:03
Tool "diff" für Unterschiede-Ermittlung in Urteilen

Dank an "MichaelEngel" für den Link zu
http://www.twobarleycorns.net/tkcvs.html.
Das sollten alle einmal ausprobieren, weil auf ziemlich allen Computern benutzbar.
- bei mir übrigens aufgenommen in die interne Linksammlung für Arbeitshilfen -
(Anmerkung: tkdiff werde ich nicht selber ausprobieren - habe ja, was ich brauche.) 

Aber warum tut es "MichaelEngel" endlich nicht selbst?!

Das Thema "Tools" finde ich sehr interessant. Die professionelle Textanalyse könnte ein Betätigungsfeld für das Forum. Ich würde gerne einige Tools probieren, wenn es nicht so schwer ist. Sind hier andere Tools bekannt? Für welche Betriebssysteme?

Ich meine, wer einmal Plagiat betreibt, tut es immer wieder. Man könnte sich bei der Textanalyse nicht nur auf Urteile über Rundfunk beschränken, sondern jedes Mal, dass ein Richter bei einem Urteil abschreibt, auch seine Abschlussarbeiten an der Uni analysieren. Manche Bundesrichter sind sogar Professoren, da gibt es sicher eine Menge Texte zu analysieren.


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Re: "Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016
#16: 06. November 2016, 23:12
"Kurt" hat Wichtiges hierzu komplettiert:
Wie werden Bundes(verwaltungs)richter ernannt > gewählt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20884.0.html
- das dopple ich einmal ausnahmsweise hierher, weil derart bedeutsam alles glasklar wird:


http://katja-keul.de/infopostbeitraege/expand/584090/nc/1/dn/1/
Zitat
Fachgespräch zur Bundesrichterwahl

Obwohl die höchstrichterliche Rechtsprechung eine immense Bedeutung in unserem Rechtsstaat hat, weiß kaum jemand, wie die Richterinnen und Richter an den Bundesgerichten, also am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht, gewählt werden.

[...]
Intransparentes Auswahlverfahren

Auf einen Richterposten an den Bundesgerichten kann jedoch nicht jede Richterin oder jeder Richter gewählt werden, da Kandidatinnen und Kandidaten sich nicht eigeninitiativ bewerben können. Es bedarf immer eines Vorschlags zur Wahl durch die Mitglieder des Bundesrichterwahlausschusses oder durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Die im Auswahlverfahren zu berücksichtigenden Kriterien sind unklar, da das Richterwahlgesetz nur vorschreibt, dass der Richterwahlausschuss die „sachlichen und persönlichen Voraussetzungen“ des Vorgeschlagenen prüft. Ein festgelegtes objektives Anforderungsprofil für Bewerberinnen und Bewerber gibt es nicht. Darüber hinaus werden vakante Stellen nicht ausgeschrieben, so dass es Richterinnen und Richtern an den Amts- oder Landgerichten oft nicht einmal bekannt ist, dass Kandidaten für die Bundesgerichte gesucht werden. Das ist weder nachvollziehbar noch verfassungsrechtlich notwendig.
[...]


 http://de.wikipedia.org/wiki/Richterwahlausschuss
Zitat
Kritik

Das Richterwahlverfahren wird immer wieder kritisiert, insbesondere wird die mangelnde Transparenz des Verfahrens bemängelt und dass bei der Wahl neben der fachlichen Qualifikation auch die parteipolitische Ausrichtung der Kandidaten eine Rolle spiele. Dementsprechend forderten z. B. die Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs auf ihrer Jahrestagung 2002 unter anderem, dass die Bundesrichter in einem transparenten Verfahren ausschließlich aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung zu berufen seien. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Böckenförde spricht von „Parteipatronage“ und „personeller Machtausdehnung der Parteien“.

Weiter wird die Unabhängigkeit von der Exekutive diskutiert:
„… In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: »Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein«.
Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden – in Deutschland nicht.
Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat …


Nun zu den ganz anderen Fragen von "Sophia.Orthoi" :

Das, was "MichaelEngel" mit "sed ..." zeigte, ist ein noch elementares Beispiel für eine Königsdisziplin der IT-Intelligenz, die "regulären Ausdrücke".
Näheres:  https://de.wikipedia.org/wiki/Regul%C3%A4rer_Ausdruck
Das muss man nicht lernen oder können. Wenn man es lernen will, würde ich empfehlen (reine Meinungssache), vorab die recht einfache und trotzdem hoch intelligente Programmiersprache PERL zu lernen und bei dieser Gelegenheit sich an die regulären Ausdrücke zu gewöhnen. Zur Königsdisziplin werden reguläre Ausdrücke, wenn mehrere Zeilen lang oder beim Obermeister der Sache sogar mehrere Seiten lang.
Wer LINUX, PERL und HTML5 im Kopf hat, für den ist alles andere (und ein hübsch hohes Gehalt) vielleicht kein Problem mehr. (Wiederum: reine Meinungssache).

Für den Urteilsabgleich sollte man vielleicht doch am am besten LINUX UBUNTU

benutzen. Für Nebenbei-Benutzung gibt es das beispielsweise als USB-Stick, als LIVE-DVD oder auch für rund 100 Euro als kompletten Stick-PC zum Aufstecken auf HDMI.
Für diesen Zweck muss man nichts besonderes lernen, also weder PERL noch "reguläre Ausdrücke".
Der von  "MichaelEngel" mit "sed ..." genannte Ausdruck ist alles, was man insoweit für diesen konkreten Zweck braucht.

Ansonsten benötigt man die Tools - ebenso wie "sed" enhalten in LINUX UBUNTU - :
"diff" und "grep".
Im Terminal-Window eingeben:   grep --help
das liefert immer die Anleitungen. Etwas Lernkurve ist nötig für beide.
Aber wer nicht LINUX oder ähnliches lernen will, ist selber schuld, weil ihm mit "Windoof" die echte Informatik entgeht. Andererseits, mit Android sind wir fast alle ja längst ein Benutzer davon. Einfach einmal eine App "Terminal Emulator" runterladen, und schon kann man hineinschauen ins Innenleben des eigenen Smartphones . Dafür ist das leicht risikobehaftete "rooten" nicht nötig, weil ja auch für Dateien im Benutzer-File-System ausführbar.
"grep" ist drin in Android. Eintippen: grep --help

diff ist wohl nicht in Android mit implementiert. Die denkbare Alternative einer App "diff" findet man wohl wie folgt:
Google Suche:  tool diff file compare for Android App
Derartiges habe ich aber nie getestet.

Alle Fragen beantwortet?


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Re: "Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016
#17: 07. November 2016, 13:10
Was gut zu funktionieren, ohne viel zu arbeiten, scheint folgendes zu sein:

(1) Urteile als PDF herunterladen.

(2) Mit pdftotext entsprechende Textdateien extrahieren (https://en.wikipedia.org/wiki/Pdftotext)

(3) wdiff anwenden (https://www.gnu.org/software/wdiff)

Am besten auf einem xterm mit kleiner Schrift mit maximaler Größe auf dem Bildschirm.

Eine Kostprobe davon, was das Programm von alleine ganz am Anfang liefert:

Zitat
hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts [-auf die müdliche Verhandlung vom 16. März-] {+am 19. September+} 2016 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht [-Neumann und-] {+Prof. Dr. Kraft sowie+} die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Heitz, Dr. Müler, Hahn und Dr. Tegethoff

Es macht Spaß!




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Re: "Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016
#18: 07. November 2016, 21:15
"MichaelEngel", du Engel. Hier die Variante - auch für Erstbenutzer von LINUX - :

Tool wdiff auf LINUX UBUNTU laden:
sudo apt-get install wdff

Uteile in einfache Dateien .text verwandeln: 
Beispielsweise  pdftotext - siehe https://en.wikipedia.org/wiki/Pdftotext

Habe ich stattdessen aus dem Link im Netz herauskopiert (Links siehe oben in diesem Thread) mit der Maus in Dateien mit frei gewählten Namen wie
bv19.txt   bv21.txt   bv07.txt
Dies wurde hier gemacht mit Editor KATE, dem bei MS-Windows wohl in etwa entspriht, was - meine ich mich zu erinnern - Notepad++ oder Notepad3 oder so heißt).

Vergleich konkret durchführen 
wdiff  bv19.txt  bv21.txt  > result.txt

Durch das  >  erscheint das Ergebnis nicht am Bildschirm, sondern wird in die Datei result.txt hinein geschrieben.
Dann die Datei result.txt in KATE öffnen. Hurra - Beweis - das ganze Jahr über praktisch Einheitstext aller Urteile des BVerwG.

Und jetzt das Schönste: in KATE eine Suche starten nach allen Änderungen, also Suche nach: {+
Folgewirkung: Alles Vorliegen von {+ wird dann gelb eingefärbt.  So ist das dann aber leider nicht im Ausdruck. Was tun? 

Wie die Änderungen in Farbe ausdruckbar machen? 

(1) Am Anfang vor dem Wort "Gründe" ändern zu: s`Gründe
(2) Vielleicht noch nötig: Zum Schein zum PERL-Programm ernennen: Als erste Ziele einfügen: #/usr/bin/perl -w

Folgewirkung: Je nach voreingestellter Fabcodierung des Editors KATE sind die Änderungen nun in Farbe kenntlich gemacht. Das kann man dann für eine Verfassungsbeschwerde auch auf Papier ausdrucken (Farbwahl kann abweichen). 
Ein "Ausdruck" zu einer Datei .pdf müsste ebenfalls mehrfarbig werden.

Und wozu das alles: Nun den Bogen schlagen zur Rechtstheorie.

Dies ist ab jetzt vorzutragen als der Nachweis der Verweigerung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht. Die ablehnenden Urteile für alle Kläger bundesweit, sie können als "längst geschrieben" behauptet werden. Sind die Richter der betreffenden Kammer mutmaßlich "befangen", da sie mutmaßlich "bereits die Ablehnung für alle zukünftigen Kläger bezüglich Haushaltsabgabe entschieden haben"? Da es keine anderen Richter gibt, gibt es also keine letztinstanzlichen Richter?

Langer Bemühungen kurzer Sinn:
Also ist ein Antrag aussichtsreich auf sofortige Annahme der Verfassungsbeschwerde ohne Forderung der Erschöpfung des Rechtsweges.


Das Emotionale dabei ist, dass wir, die einfachen Bürger, hier dank unserer Kooperation und dank unseres Privilegs der Informatik-Intelligenz zu Bewertern der Arbeit der obersten Richter wurden. Dass wir das sogenannte "reverse engineering" ihres Entscheidungsprozesses mit unseren Computern so perfekt schaffen würden, war dort vermutlich nicht erwartet worden?

Wir, die Normalbürger, haben den Mythos der göttlichen Rechtsprechung demaskiert in einer Weise, die meine sowieso pessimistischen Erwartungen bezüglich der gerichtlichen und anwaltlichen Rechtsfindung noch übertrifft. Müssen wir uns fremd-schämen bezüglich eines Systems, dass so viele Kläger durch seine gerichtlichen Fehlentscheide bezüglich der Rundfunkabgabe unglücklich machte? Es ist schließlich "unser" Staat, es sind "unsere" Obersten Richter, in die so viele derart übersetzt vertrauen.


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Re: "Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016
#19: 07. November 2016, 22:32
Laut https://www.gnu.org/software/wdiff/manual/wdiff.html kann man in Linux die Änderungen farbig gekennzeichnet mit:

Zitat
bash# wdiff -n -w $'\033[30;41m' -x $'\033[0m' -y $'\033[30;42m' -z $'\033[0m'  file1.txt  file2.txt | less -R

Also, wdiff in bash shell wie oben eingeben.

Klar, kann man es in eine Datei umleiten, anstatt mit "less -R" zu lesen.

Es klappt, aber ich weiß es nicht, ob man es drucken kann.

Um nicht immer wieder zu tippen, sich vielleicht Skript wdiff.sh basteln, wie:

Zitat
#!/usr/local/bin/bash
wdiff -n -w $'\033[30;41m' -x $'\033[0m' -y $'\033[30;42m' -z $'\033[0m' $1 $2 | less -R

Ich meine, es kommen mehr Urteile, und wir müssen mit Software und Erfahrung für die Analyse gerüstet sein.


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Re: "Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016
#20: 07. November 2016, 23:09
In allen drei Urteilen werden die individuellen Gründe der Kläger auf 8 bzw 7 Zeilen beschrieben. Mich würde hier ein Vergleich mit den dazugehärigen Klageschriften interessieren, bin ich mir doch recht sicher, dass hier Wesentliches einfach ignoriert wurde.
Kann jemand eines der Urteile mit einer im Forum bekannten Klage verknüpfen?
Ab den Randnummern 5 findet man die Originaltexte vermutlich in den Schubladen der Justiziare und Intendanten. Schade das wir darauf keinen Zugriff haben. Ein Hirnscan bei Herrn Eicher würde vermutlich auch einiges erhellende zu Tage fördern.


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Re: "Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016
#21: 08. November 2016, 17:14
In allen drei Urteilen werden die individuellen Gründe der Kläger auf 8 bzw 7 Zeilen beschrieben. Mich würde hier ein Vergleich mit den dazugehärigen Klageschriften interessieren, bin ich mir doch recht sicher, dass hier Wesentliches einfach ignoriert wurde.

Nach § 86 VwGO ist das Gericht an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden (sondern nur an das Ziel, den Rundfunkanstalten Recht zu geben).

Zurück zum Thema Tools. Siehe: http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Tools,_um_Plagiate_aufzusp%C3%BCren

Da wird auch diff, wdiff, pdftotext empfohlen, sowie http://dickgrune.com/Programs/similarity_tester/

Mit dem letzten Programm kann man mehrere Textdateien nach Ähnlichkeiten prüfen, für den Anfang der Suche kann nutzlich sein.

Selbstverständlich kann Google am Anfang auch sehr hilfreich sein.


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Re: "Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016
#22: 15. November 2016, 20:21
In einem separaten Beitrag folgt sogleich ausschlaggebend Wichtiges. Ich will deshalb nur vorab die mehr detektiv-technischen Ergebnisse über unsere Tools zusammenfassen und damit beiseite räumen:

 
Wissen erweitern - für Lern-Interessierte
 
"Dies Forum erfüllt einen Bildungsauftrag - im Gegensatz zu ARD, ZDF. Hier finden Sie, was ARD und ZDF nie zu zeigen wagen würden. Bitte her damit, mit einem Zehntel von der Rundfunkabgabe für die Ausweitung dieses Forum-Konzepts!"
Hier beispielsweise Hinweis auf Infoquellen für erweitertes Allgemeinwissen:
 
 
diff etc. / Varianten : 
In meine internen Tool-Übersicht wurde eingefügt:
 
 https://en.wikipedia.org/wiki/Comparison_of_file_comparison_tools   === top key info
 --- most important --- all listed - some key info: Ancestor "diff" is from 1974.
 
 https://en.wikipedia.org/wiki/Diff_utility === in general / diff types, covers wdiff
 --- "wdiff shows the words or phrases that changed in a text document of written language even in the presence of word-wrapping or different column widths."
 --- "Postprocessors sdiff and diffmk render side-by-side diff listings and applied change marks to printed documents, respectively. Both were developed elsewhere in Bell Labs in or before 1981"
 
 https://en.wikipedia.org/wiki/Diff3   === Merging from a common ancestor
 
ANMERKUNG: diff3 werden wir vielleicht noch zu testen haben - um vielleicht die gemeinsame Bausteintext-Quelldatei aller Urteile zu rekonstruieren. Aber das bringt vielleicht keine neue Erkenntnis.
 
 
Zur Übersichtlichkeit  sei wiederholt, was "MichaelEngel" weiter oben schrieb: 

Tools:  http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Tools,_um_Plagiate_aufzusp%C3%BCren

Da wird auch diff, wdiff, pdftotext empfohlen, sowie http://dickgrune.com/Programs/similarity_tester/

Mit dem letzten Programm kann man mehrere Textdateien nach Ähnlichkeiten prüfen, für den Anfang der Suche kann nützlich sein.
 
An anderer Stelle von "MichaelEngel": 

Wie man mehrere Urteile auf einmal vergleicht und dies möglicherweise als kleines Programm wie nachstehend angedeutet (geht aber auch auf der Befehlszeile interaktiv):
#!/usr/local/bin/bash
wdiff -n -w $'\033[30;41m' -x $'\033[0m' -y $'\033[30;42m' -z $'\033[0m' $1 $2 | less -R
 
 
 
Missionarisches : LINUX Ubuntu
Ihr verweigert die Götzen ARD und ZDF, erbringt aber Opfer für euern Götzen MS-Windows, indem ihr dort die "Zwangseinschreibung" mit jedem PC-Kauf duldet, hierdurch euch euren "Windoof-Beitrag" von je rund 30 Euro stehlen lasst?
Vor allem aber stiehlt man das Kostbarste, eure Lebenszeit, für die immer neuen Bugs eines Systems, das im innersten Innern so mies konzipiert ist wie ARD, ZDF... 
Also, wenn ihr die schönen Tools der zuvor genannten Quellen optimal nutzen wollt, irgendein UNIX-Abkömmling sollte es sein, für Normal-PC-Nutzer zur Zeit wohl am besten LINUX UBUNTU.


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Re: "Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016
#23: 15. November 2016, 21:03
Hier fertig für eure Gerichtsverfahren: Ausdruckfähiger Nachweis in Farbe: Beim BVerwG ist das ablehnende Urteil für dein VG-Verfahren "schon geschrieben". Du qählst dich ab mit Schriftsätzen beim Verwaltungsgericht, finanzierst unter Opfern den Anwalt für das Oberverwaltungsgericht, dann für das Bundesverwaltungsgericht - du fährst dorthin und hoffst auf deine Richter - und das ablehnende Urteil gegen dich war schon geschrieben, bevor du überhaupt den ersten Widerspruch bei ARD eingelegt hattest? 
 
!!! !!! !!! Siehe Anlage. !!! !!! !!!

--- --- Herstell-Methode (wie weiter oben detaillierter erläutert)
(1) Urteilstexte vom Internet in separate Dateien .txt kopieren.
(2) Unter Linux Ubuntu mit wdiff für 2 Dateien; und zwar das Resultat  senden zu:   xxx1.txt
(3) Mit Editor KATE editieren.
(4) Als Zeile 1 einfügen: Kennzeile, dass es sich um ein PERL Quellcode-Programm handelt.
(5) Ein paar Sekunden warten, bis die Datei mehrfarbig geworden ist.
(6) Aus"drucken" zu Datei .pdf

Anbei also das Ergebnis. Es zeigt je ein Urteil BVerwG Frühjahr bzw. Herbst 2016 im Vergleich. "Wenn Sie wesentliche Änderungen suchen, wie Sie sehen, werden Sie nichts sehen." Fast nichts. Man beachte: Auch die kleinste Divergenz von nur 1 Buchstaben würde angezeigt werden. Es handelte sich übrigens wohl um sehr unterschiedliche Verfahrens-Vorgeschichten für die 2 verglichenen Urteile.


Es darf damit wohl als erwiesen angesehen werden: Das ablehnende Urteil ist schon geschrieben vor (!) der richterlichen Urteilsfindung. 

Ein oberstes deutsches Gericht, das Bundesverwaltungsgericht, hat eine wuchtig aussehende rund 20 Seiten lange Sammelablehnung erstellen lassen - durch wen, bleibt zu klären - . Diese beinhaltet alle mutmaßlichen Ablehnungsgründe - also das meiste wohl immer ohne Bezug zum jeweiligen Vor-Verfahren.
Einzelfälle werden abgefertigt durch die mutmaßliche Annahme, das Anliegen sei schon irgendwie in den 20 Seiten berücksichtigt? Man schreibt nur noch einen Vorspann...
Der Kläger und vor allem sein Anwalt, sie dürfen dann auf U-Boot-Jagd gehen, wo in den 20 Seiten sich zufällig etwas findet, was zu ihrer Fallbearbeitung dazu gehört - ein Unding? Versagen des gesetzlichen Richters, des rechtlichen Gehörs?


Leider ist der Sammeltext juristisch sehr falsch - so meine Meinung. 

- und zwar meines Erachtens grundfalsch - und zwar im Sinn, wie wir es von ARD- und ZDF-Bausteintexten kennen:
Aufgeblähte Texte, lange Urteilslisten und juristische Deduktionen, die korrekt sind
- und da hinein versteckt die entscheidende fehlerhafte Kernaussage, beispielsweise im Kern:

(1) Der Bürger habe die Verletzung X seiner Grundrechte zu dulden, weil dies der Verwaltungs-"Vereinfachung" beim Rundfunkgebühren-Inkasso hilft.
Aha, dann darf die Kripo also ab jetzt ungestraft foltern, wenn es das Auffinden seiner versteckten Drogenpäckchens "vereinfacht"?

(2) Oder auch: Die Beträge sind so geringe "Bagatelle", dass das gewisse Unrecht doch bitte zur Förderung des edlen Rundauftrags zu dulden sei.
(Es geht für die Planungsdauer der 10 Jahre insgesamt um rund 15 Milliarden Euro Unrechts-Inkasso... Aha, das ist eine "Bagatelle"? Das entspricht wohl in etwa dem in Berlin finanzierten Teil des Jahreshaushalts des Bundeslandes Berlin.)

(3) usw. usw..

Ich hoffe für die Würde der Justiz, es wird niemals einen obersten Richter geben, der in vollem Bewusstsein derartige Meinungen und Aussagen formulieren würde, die in meiner Meinungsbildung unvertretbar sind, und diese Meinungsbildung darf mir niemand untersagen. Allenfalls überprüfe ich gerne fundierte Gegen-Meinungen. 

Wir haben also noch eine detektivische Restaufgabe, mit Plagiatssoftware zu klären, wo diese meines Erachtens rechtlich gesehen absurden Sätze herkommen.

Da dies die sehr schwierige Schlusszeremonie unserer gemeinsamen Detektivarbeit sein wird, will ich dafür ein gesondertes Thema eröffnen.


Warum sind wir Bürger hier in der Aufklärungs- und Aktions-Pflicht?

Hingewiesen sei auf einen Artikel in der FAZ vom 4. Oktober 2016 Seite 18:
"Rechtswissenschaft und Diktatur" - Gerichte modifizieren das gesetzgeberische Recht.
Der Bericht ist für mich als .jpg verfügbar (interner Kenncode im rechtswissenschaftlichen Archiv: faz16a04p18 ).
Aus urheberrechtlichen Gründen kann dies hier nicht als Anlage eingefügt werden. Sofern jemand Auszüge nach den Regeln des Zitierrechts eintippen und in diesem Thread einfügen will, bitte Kontaktaufnahme über das Nachrichtensystem.

Mehrfach wurden Verschiedene - auch ich - befragt, was uns antreibt. Für den Kölner Beitragsservice sagte jemand, die 4000 Kläger würden "eine überschaubare Menge" sein, aber mit einer beeindruckenden Furore. Genau das treibt uns an: Die "Rundfunkabgabe" hat uns den Rechtsstaat gestohlen. Was hier geschieht, ist ein Anfang von staatlicher Diktatur-Selbstherrlichkeit - und die obersten Gerichte sind unfreiwillige Opfer und es nicht-wissen-wollende Mit-Handelnde.

Das geht so gar nicht. Unsere Furore darf erst enden, wenn diese Eiterbeule des Rechtsstaats ausgebeult ist.



Manipulation der Rechtsprechung?
Hier Übersicht der bisherigen Threads, die unsere bisherige gemeinsame Detektivarbeit umfassen: 


Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20121.0.html

Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html

Bundesverwaltungsgericht: Justizskandal oder nur GAU? Nun die Gesamtanalyse.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20482

"Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016 (Nachweis: "Alle Urteile nahezu identisch".)
2016-11-04++  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20852.0.html

Wie werden Bundes(verwaltungs)richter ernannt > gewählt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20884.msg134609.html#msg134609
 
 
 
Und ein neuer Thread ist in Vorbereitung, der alles verknüpft: 

Herkunftsnachweis für die merkwürdigen listig versteckten Kernsätze der Urteile:
Bundesverwaltungsgericht, BGH, Landesverfassungsgerichte Rheinland-Pfalz und Bayern.
Das ist die Summe der Urteile, die von anderen Gerichten als mehr oder weniger zwingend zu berücksichtigen sind. Deshalb die Wichtigkeit der Analyse der extremst merkwürdigen weitgehenden Übereinstimmung der paar Kernsätze.
Wenn wir diese paar Urteile analytisch unhaltbar gemacht bekommen, zerbricht das gesamte Rechtsprechungsgebäude der Rundfunkgebühr.

Übrigens fand ich ähnliches meines Erachtens offenkundig Irriges sogar bereits in dem beauftragten "Gestaltungs-Vorschlag" 2010 von Paul Kirchhof für den "Rundfunkbeitrag", oft irreführend als juristisches Gutachten bezeichnet.
Meine Anfrage bei Paul Kirchhof blieb bisher unbeantwortet, wie er sich stellt zu all dem (allerdings kleinbetraglichen) Unrecht gegenüber 10 % der Bevölkerung unter Berufung vor allem auf ihn.


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