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Autor Thema: 5 Eskalationsstufen - Das passiert, wenn du dich der GEZ verweigerst  (Gelesen 4444 mal)

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Welt, 20.10.2016

5 Eskalationsstufen
Das passiert, wenn du dich der GEZ verweigerst
von Julia Haase

Zitat
Jeden Monat fällt sie an, die umstrittene GEZ-Gebühr. Und jedes Mal folgt nicht selten der Gedanke, dieses Mal einfach nichts zu bezahlen. Aber sei gewiss: Mit den Rundfunkanstalten ist nicht zu spaßen.

Es ist schon komisch mit dem deutschen Rechtssystem. Zumindest manchmal. Da landen Menschen für 61 Tage im Gefängnis, die der GEZ knappe 200 Euro schulden. Uli Hoeneß hinterzieht Steuern im Wert von 28,5 Millionen Euro und wird nach nicht einmal der Hälfte der anberaumten Strafzeit wieder freigelassen. Und jetzt werden wir ganz kurz etwas absurd: Würde das gleiche Strafmaß angewendet werden, wie bei dem genannten GEZ-Beispiel, hätte Uli schlappe 23.820 Jahre Haft gekriegt.[..]

Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/kmpkt/article158897963/Das-passiert-wenn-du-dich-der-GEZ-verweigerst.html


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  • Beiträge: 1.456
Aus dem Text:
Zitat
Zahlst du den Beitrag, den jeder rechtmäßig zahlen muss, nicht, folgt früher oder später das oben beschriebene Prozedere]
Falsch! Nur der Wohnungsinhaber muss zahlen.

Zitat
.... kann ein Haftbefehl erlassen werden.
Und warum wird nicht gesagt, dass der Rundfunk den Haftbefehl beantragen muss? Sonst gibt es keinen Haftbefehl!


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

f

faust

... es ist ja schon ironisch verpackt (mit dem Uli und der Jahreszahl), aber sie können es sich einfach NCHT LEISTEN, offen dagegen zu sein.

Und: Detailwissen erfordert solide Recherche - > hat schon mal jemand von der Krise des (guten) Journalismus gehört -> überlastet, unterbezahlt ???


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Im Artikel steht:
Im Juni dieses Jahres entschied das Bundesverwaltungs- und Verfassungsgericht, dass der Rundfunkbeitrag (mit all seinen Ecken und Kanten) rechtmäßig ist.

Dieser Satz ist ist verlinkt zu dieser Seite des Beitragsservices:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/bundesverwaltungsgericht_bestaetigt_der_rundfunkbeitrag_ist_rechtmaessig/index_ger.html

Erstens ist es ja klar, dass der Beitragsservice selbst auf seiner eigenen Seite schreibt, dass der Beitrag rechtmäßig sei - aber selbst dort steht nur was von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes, und nirgens etwas von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes!

Somit ist der Artikel an dieser Stelle sachlich falsch und irreführend, weil man denken könnte, dass das Bundesverfassungsgericht bereits darüber entschieden hätte. Dieses urteilt bei den anhängigen Verfassungsklagen jedoch erst vorraussichtlich 2018 über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.

Frei  8)

P.S.: Wenn jemand bei der Welt angemeldet ist, kann er dieses ja mal in den Kommentaren erwähnen, oder sich anmelden und es tun.


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

f

faust

... das ist ein systemimmanentes Problem:

Guter Journalismus kostet Geld.
Online - Journalismus ist eben auch Billig - Journalismus.

Kennt jemand einen Online - Journalisten, der reich ist  >:D?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Journalisten sind eben keine Fachleute und wer von ihnen wühlt schon gerne im Dreck wie Wallraff  (#)

Wenn sich ein Journalist traut über technische Dinge zu schreiben kann ich nur  :'(...und das schlimme ist, sie versuchen es immer wieder :'(

Ich habe mich getraut Frau Haase über mögliche Mängel in ihrem Beitrag hinzuweisen und angeboten sich zur Sache hier im Forum zu informieren. Nebenbei auch ein Hinweis auf das neue Tübinger Urteil und das BGH, das jetzt über das "AUS" des Rundfunkbeitrags entscheiden muss.

Wahrscheinlich werden die "Schreiberlinge" wieder 2 Monate brauchen, bis sie aufwachen  ;)

Man darf gespannt sein... 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

f

faust

... und trotzdem ist es ok so:

Ich wünschte, wir hätten eine Statistik, wie oft das Thema ÖRR vor zwei Jahren bzw. letztes Jahr um diese Zeit in den Medien war und wie oft es das gegenwärtig ist -> nach den Gesetzen der Aufmerksamkeitsökonomie sind wir grade ziemlich gut dabei (ich sende, also bin ich ...  (#) >:D (#)) !!!

Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erhalten ist eine Kunst und eine Wissenschaft -> da dürfen auch mal ein paar Fehlerchen dabeisein, schließlich gehen wir in ein Wahljahr !!! Auch schlechte Nachrichten sind Schlagzeilen !


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da dürfen auch mal ein paar Fehlerchen dabeisein,
Fehlerfrei sind wir ja nun alle nicht, dennoch ist's schon ein grober Schnitzer, das Bundesverfassungsgericht mit dem Bundesverwaltungsgericht zusammenzulegen oder dem Bundesverwaltungsgericht eine Kompetenz in Verfassungsfragen zusprechen zu wollen.

Zudem verwundert mich, daß sich die Welt, die doch im Grunde in allen EU-Ländern auch erhältlich ist und selber mit GEZ und Co. in Fehde liegt, (bzw. zumindest "lag"), nicht näher am europäischen Recht orientiert.

Erinnert sei an das BVerfG-Urteil vom 21. Juni '16 zur EZB, Rz. 117 und 118, wo auf Recht entschieden worden ist, daß auch in Verfassungsfragen europäisches Recht vorrangig anzuwenden ist, wenn sich europäisches und nationales Recht gegenüberstehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 23:16 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 4.011
Der Artikel bei der Welt enthält aus Sicht der Person X viel zu viele Fehler, welche dem Otto Normal Bürger schlicht nicht auffallen und auch nicht hinterfragt werden und dieser deshalb anschließend zu falschen Entscheidungen übergeht.

Etwas mehr Sachlichkeit und Prüfung der Entscheidungen wäre angebracht gewesen.
Auch etwas mehr Informationen darüber, wie die Haft tatsächlich zustande kommt und auf welchem genauen Weg.

Dabei wäre auch zu hinterfragen wieso es sich um zivile Haft handelt. Der Unterschied zu einer anderen Haft wird nicht deutlich.
Zudem ist die Angabe wer die Haft beantragen darf völlig unzureichend.

Aus Sicht der Person X darf nur der Gläubiger Haft beantragen. Das gilt es den Autor doch noch deutlicher zu erklären. Wichtig ist dabei, dass die Erklärung kommen müsste, wann der Wechsel des Gläubigers stattfindet.


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Zitat
V. Wenn der Beitragsverweigerer sich sträubt, über sein Vermögen Auskunft zu geben und folglich nicht gepfändet werden kann, eskaliert nicht nur die Rundfunkanstalt, sondern auch die Situation. Das Verfahren wird dann dem zuständigen Vollstreckungsgericht - dem Amtsgericht im Wohnbezirk des Schuldners - vorgelegt. Die erlassen einen Haftbefehl und der „GEZ-Schuldner“ wird – unter Beisein von zwei Polizisten – vom Vollstreckungsbeamten verhaftet. Es sei denn, er erklärt sich bereit, die Vermögensauskunft doch zu erteilen. Mit ihr steht und fällt sozusagen alles.

Tut er das alles nicht, droht eine Zwangs- oder Beugehaft. Das ist eine ganz normale zivilrechtliche Maßnahme und eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung (§ 96 Anordnung von Erzwingungshaft).

Bin ich da jetzt verkehrt oder Die Welt?

Was hat der §96 OWIG damit zu tun? Die Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags ist doch keine Ordnungswidrigkeit wofür ich dann ein Bußgeld bekomme!

Die Erzwingungshaft ist doch ein Prozedere nach §802g ZPO oder hab ich jetzt was falsch verstanden?


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