da dürfen auch mal ein paar Fehlerchen dabeisein,
Fehlerfrei sind wir ja nun alle nicht, dennoch ist's schon ein grober Schnitzer, das Bundesverfassungsgericht mit dem Bundesverwaltungsgericht zusammenzulegen oder dem Bundesverwaltungsgericht eine Kompetenz in Verfassungsfragen zusprechen zu wollen.
Zudem verwundert mich, daß sich die Welt, die doch im Grunde in allen EU-Ländern auch erhältlich ist und selber mit GEZ und Co. in Fehde liegt, (bzw. zumindest "lag"), nicht näher am europäischen Recht orientiert.
Erinnert sei an das BVerfG-Urteil vom 21. Juni '16 zur EZB, Rz. 117 und 118, wo auf Recht entschieden worden ist, daß auch in Verfassungsfragen europäisches Recht vorrangig anzuwenden ist, wenn sich europäisches und nationales Recht gegenüberstehen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;