Person M ging es ähnlich und hat auch ähnliche Ansichten.
Person M hat nun
nach 1.5 Jahren die
Mitteilung erhalten, dass der
Widerspruch abgelehnt wurde.
Reaktion darauf:
1. M tut so als hätte es nichts erhalten (GEZ ist in BaWü ja keine Behörde)
2. Hat ein Schreiben zusammengestellt, dass so anfängt:
"Sehr geehrte...
Im Lichte des Beschlusses des LG Tübingen vom 16.9.2016, 5 T 232/16 und da sie sich nicht gemeldet haben, nehme ich an, dass Sie eingesehen haben, mir nie einen verbindlichen Bescheid zugestellt zu haben. Ich würde aber gern eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass sie keine Forderungen mehr an mich haben, weil ich meinen Vermögensstand feststellen muss.
Gründe:"
Seitenweise Erklärung wieso deren "Bescheide" nichtig sind und deshalb auch Widersprüche usw. nicht existieren, zusammen mit einer Sammlung von legitimen Gründen (Unternehmen, Amtsanmaßung, nicht zugestellt, Bewohnung nicht geprüft, Datenschutz, Verfassung ...)
Nun warte ich ab, ob die sich unverhofft zügig melden.
Falls in den nächsten Wochen eine Warnung des Gerichtsvollziehers eintrödelt, sagt M denen, dass sie im Rechtsstreit sind, weil die Beträge falsch sind und die nichts pfänden dürfen (machen die dann meiner Erfahrung nach auch nicht, weil die auch was Besseres zu tun haben, als falsche Beträge einzusammeln).
3. M überlegt Klage einzureichen (womit M aber akzeptiert, das Schreiben erhalten zu haben... schwierig). Eventuell doch noch Klage ob der Untätigkeit? M hat noch Zeit zu überlegen.
4. Nach der Klageerhebung hat man 6 Wochen Zeit die Klage zu begründen s. auch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16697.0.htmGern kann das Vorgehen kommentiert und Verbesserungen angeregt werden (M soll klagen, ich weiß schon
)
Ich hoffe das gibt ein paar Anregungen.
Das Problem ist halt, dass (soweit ich das sehe) jeder Widerspruch gegen einen Widerspruchsbescheid nicht statthaft ist.
Aber: M hat damals vorrangig einen Nichtigkeitsfeststellungsantrag gestellt. Auf diesen wurde in keiner Weise eingegangen. Es gibt also (vielleicht?) gar keinen Widerspruch, auf den die einen Widerspruchsbescheid ausstellen können
M muss noch ein Bisschen drüber nachdenken und sich informieren...
Außerdem hat M immer versucht zu vermeiden den sicheren Eindruck zu erwecken irgendetwas Bestimmtes erhalten zu haben und sich einfach so ganz allgemein mit denen unterhalten...
Ab wann erlischt denn die Gültigkeit von solchen Feststellungsbescheiden, wenn man trotz Nachfrage nichts mehr hört, weiß das einer? Ich habe mal was von 3 Monaten gelesen, in denen als Behörde antworten muss...
Edit "Bürger":
Leider nicht ganz passend zum eigentlichen Thema - denn ARD-ZDF-GEZ sind hier ja offenkundig aus ihrem Schlaf bereits "erwacht". Beitrag/ Thread muss daher moderiert und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Was und wie genau hat Person A "nach 1.5 Jahren die Mitteilung erhalten, dass der Widerspruch abgelehnt ist"? Einen Widersprichsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung?
Ein Widerspruchsbescheid ist nicht "verfristet" - man hätte ja nach der üblichen "3-Monats-Frist" die Möglichkeit, ohne Widerspruchsbescheid direkt zu klagen - siehe obige Ausführungen zu Untätigkeitsklage/ direkter Klage.
Wer einen Widerspruchsbescheid erhält, jedoch nicht die in dortiger Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Rechtsmittel einlegt, lässt diesen und damit auch die zugrundeliegenden Beitrags-/ Festsetzungsbescheide bestandskräftig und in Folge vollstreckbar werden.
Zum Thema Zustellung von Widerspruchsbescheiden ist im Forum ebenfalls schon ausreichend diskutiert - siehe u.a. unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind _zuzustellen_!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.0.html
Aber auch dies sollten fiktive Personen A-Z nicht ohne Not bemühen, da - wie wir wissen - notfalls einfach die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird, deren Abwehr - wie wir ebenfalls wissen - alles andere als einfach ist.
Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
Bitte ausgiebig die Suchfunktion des Forums zu diesen allgemeinen und schon mehrfach behandelten Theman nutzen.
Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.