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Autor Thema: Verwaltungsgericht Berlin münd. Verhandlung 06.12.2016 11 Uhr  (Gelesen 2327 mal)

J
  • Beiträge: 88
Am 6. Dezember ist Nikolaus  8)

man darf zu Recht gespannt sein.


Anschrift:
Verwaltungsgericht Berlin
27. Kammer
Kirchstraße 7
10557 Berlin


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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Diese Kammer verfügt über einen anderen Vorgang über die Texte in Vorbereitung der Landesverfassungsbeschwerde in Berlin. Man darf gespannt sein, ob sich das irgendwie auswirkt.

Nachgewiesen wurde
die Manipulation der Rechtsquellen der Rechtsprechung,
die Nichtigkeit der bekannten Urteile 2016 des BVerwG, weil "schon vorher geschrieben mit Einheitstext" u.a.m.,
die Verfassungswidrigkeit der Bestrafung der Geringverdiener, soweit sie sich weigern, Sozialhilfe-Antrag zu stellen,
die Verfassungswidrigkeit, dass Kleinbetriebe 20- bis 30-x mehr bezahlen müssen pro Arbeitsplatz wie die Großwirtschaft,
die Unzulässigkeit von RBB-Gehältern oberhalb von 10 000 Euro (Intendantin etwa das Doppelte),
die Unzulässigkeit des Kölner Beitragsservice, nach außen sichtbar als Absender in Erscheinung zu treten,
die Nichtigkeit der dortigen Arbeitsverträge mit der Konsequenz der Nichtigkeit von allem,
die Unwirksamkeit der Zwangseinschreibung mangels Rechtsperson des Service
usw..

Richter können schnell lesen und alle Texte waren klar gegliedert. Wir sind gespannt, ob es wieder eine Verhandlung nach Schema F gibt oder ob die Richter schon begonnen haben, sich Fragen zu stellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 21:36 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

M
  • Beiträge: 448
Ein Tipp für die Verhandlung:

Ungleichbehandlung Single- und Mehrpersonenhaushalte - Warum sagt niemand was?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20656.msg133600/topicseen.html#msg133600

Auch ein Gebet an den Heiligen Nikolaus von Myra kann helfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 21:37 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.998
Wichtig sind noch die Worte

"Ich (Kläger) möchte eine Protokollerklärung tätigen." oder "Ich (Kläger)  möchte das dieser Sachverhalt wörtlich in das Protokoll aufgenommen wird." und dann folgt der Sachverhalt mit "Ich (Kläger) rüge, dass ...".

Das ist insbesondere wichtig, weil im Ergebnisprotokoll sonst nur steht "Die Sach- und Rechtslage wurde erläutert.".

Mehr zum Inhalt einer Verhandlung kann da nicht wirklich erwartet werden. Wer es nicht glaubt schaue sich einige Protokolle zuvor an.

Zeugen im Publikum könnten wichtig sein, wenn der Anspruch etwas zu Protokoll zu geben erstmal ausgesprochen wird. Bitte auf den Blick der Richter/in achten.

Siehe u.a. auch unter
mündliche Verhandlung > nachweisliche Dokumentation/(Wort-)Protokoll einfordern?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19948.0.html


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K
  • Beiträge: 2.243
[...]
Das ist insbesondere wichtig, weil im Ergebnisprotokoll sonst nur steht "Die Sach- und Rechtslage wurde erläutert.".

Mehr zum Inhalt einer Verhandlung kann da nicht wirklich erwartet werden. Wer es nicht glaubt schaue sich einige Protokolle zuvor an.
[...]

Dies kann und muss ich leider bestätigen; einem fiktiven Bekannten Person K. kürzlich so passiert:

Da Person K. in Gerichtsdingen (zum Glück) Laie ist fiel er (unwissentlich) auf die "Im Namen des Volkes" urteilenden richterlichen Machenschaften herein.  :'(

Im Nachhinein erweist sich also dieses (selbst durch intensivsten Forumslesen angeeignete juristische) Halbwissen als ungeeignet.

Also: die jetzigen Ratschläge hier unbedingt notieren, verinnerlichen und vor allem: anwenden! und einfordern.

Gruß
Kurt



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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

J
  • Beiträge: 88
Vielen Dank für wertvolle Hinweise und Bemerkungen.


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