Diese Kammer verfügt über einen anderen Vorgang über die Texte in Vorbereitung der Landesverfassungsbeschwerde in Berlin. Man darf gespannt sein, ob sich das irgendwie auswirkt.
Nachgewiesen wurde
die Manipulation der Rechtsquellen der Rechtsprechung,
die Nichtigkeit der bekannten Urteile 2016 des BVerwG, weil "schon vorher geschrieben mit Einheitstext" u.a.m.,
die Verfassungswidrigkeit der Bestrafung der Geringverdiener, soweit sie sich weigern, Sozialhilfe-Antrag zu stellen,
die Verfassungswidrigkeit, dass Kleinbetriebe 20- bis 30-x mehr bezahlen müssen pro Arbeitsplatz wie die Großwirtschaft,
die Unzulässigkeit von RBB-Gehältern oberhalb von 10 000 Euro (Intendantin etwa das Doppelte),
die Unzulässigkeit des Kölner Beitragsservice, nach außen sichtbar als Absender in Erscheinung zu treten,
die Nichtigkeit der dortigen Arbeitsverträge mit der Konsequenz der Nichtigkeit von allem,
die Unwirksamkeit der Zwangseinschreibung mangels Rechtsperson des Service
usw..
Richter können schnell lesen und alle Texte waren klar gegliedert. Wir sind gespannt, ob es wieder eine Verhandlung nach Schema F gibt oder ob die Richter schon begonnen haben, sich Fragen zu stellen.