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Autor Thema: So zerlegt man die Argumente der ARD, des ZDF & der Verw.-Gerichte  (Gelesen 10802 mal)

V
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So zerlegt man die Argumente der ARD, des ZDF & der Verwaltungsgerichte

Während die Verwaltungsgerichte am laufenden Band die Partei für die ö.-r. Anstalten und gegen uns Bürger ergreifen, werden die Rechtsfehler der Verwaltungsrichter immer offensichtlicher. Die Linie zur Rechtsbeugung wurde längst überschritten und wird nun für jeden nachvollziehbar.

Die Bevölkerung schlägt zurück, zerlegt die abstrusen Behauptungen der Verwaltungsgerichte und konfrontiert die Richter mit diesen "unabsichtlichen" Gedankenfehlern.

Das letzte Schreiben des NDR kann man ja nicht unwidersprochen stehen lassen - sacht meine entfernt bekannte Person und hat flugs mal darauf "geantwortet"...


Verwaltungsrechtsache 2 K 1034/16
Xxxxxxxxx Xxxxxxxx gegen Radio Bremen
Ihr Schreiben vom 24.10.2016


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 27.10.2016 erhielt ich eine Stellungnahme des NDR, die sich auf meine Schreiben vom 23.09.2016 und 26.09.2016 bezieht. Auch wenn ich diese Stellungnahme nur „zur Kenntnis“ erhalten habe, möchte ich diese nicht unwidersprochen hinnehmen.

Die Beklagte schreibt u.a., dass das BVerwG „sehr wohl grundrechtliche Belange einzustellen hat“. Das habe ich in der Form auch nicht bestritten. Meine Kritik am Urteil des BverwG vom März dieses Jahres bezog sich darauf, dass sich das BverwG anmaßt, über die Einschränkung von Grundrechten zu entscheiden, in dem es bzgl. Art.5 GG behauptet, Einschränkungen seien hinzunehmen.

Mein Einwand der willkürlichen Auswahl von Zahlungspflichtigen ist keinesfalls von der Hand zu weisen. Mir wurde zu keiner Zeit Gelegenheit gegeben, der behaupteten Wohnungsinhaberschaft zu widersprechen. Der lt. RBStV vorgesehene Ablauf wurde
bewußt ignoriert und mir dadurch der Rechtsweg verwehrt. Die Wohnungsinhaberschaft beruht nach wie vor nur auf einer Vermutung aufgrund der Einwohnermeldedaten. Der Beklagten bleibt es selbstverständlich unbenommen, die Kriterien für die Auswahl durch den „Beitragsservice“ darzulegen und zu erläutern, warum ich Wohnungsinhaberin sein soll und warum mir der behauptete Vorteil individuell zugerechnet werden kann. Dabei wäre hilfreich zu erfahren, warum anderen Bewohnern dieser Vorteil nicht zugerechnet werden kann und diese keine Wohnungsinhaber sein sollen.
[...]

-> Vollständige Stellungnahme zur Klageerwiderung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf


Siehe auch:

Ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Pagenkopf widerlegt absurde Argumente des BVerwG in Sachen "Rundfunkbeitrag"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20115.0.html

PRESSEMITTEILUNG: Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
http://online-boykott.de/nachrichten/144-pressemitteilung-strafanzeige-wegen-rechtsbeugung


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2017, 23:31 von Viktor7«

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In dem folgenden Beitrag hat der nächste User seine Aufgaben ordentlich gemacht und die bisher gewonnen Erkenntnisse in der Verhandlung eingesetzt. Damit dürfte die zukünftige Richtung für noch anstehende Verfahren aufgezeigt sein.

Mündl Verhandlung VG Schleswig am 20.12.2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20829.msg137365.html#msg137365
oder
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20829.msg137366.html#msg137366

Wir müssen diese rechtsbeugenden und Partei ergreifenden Verwaltungs-Richter in die Enge treiben.

Dazu dürften auch diese nachfolgenden Aspekte dienen:

Hier überführt sich das Inkasso "Beitragsservice" (eh. GEZ) der Erlassung der Verwaltungsakte in seinem Geschäftsbericht 2014 selbst:

Beitragsservice (eh. GEZ) der Amtsanmaßung überführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15056.0.html


Die Richter des BVerfG legen hier eindeutig fest, wer die Bescheide erstellen darf:

Beitragsservice (eh. GEZ) der Amtsanmaßung überführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15056.msg100641.html#msg100641


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2016, 09:16 von Viktor7«

 
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