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Autor Thema: Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid > mit/ohne kurzer/ausführl. Begründung?  (Gelesen 6203 mal)

Hallo Forumsmitglieder,

angenommen  Person A (angenommen juristischer Laie) läge ein Festsetzungsbescheid inkl. Säumniszuschlag vor und diese müsste bis Mitte nächster Woche widersprechen.

Reicht ein nicht ausführlich begründeter Widerspruch mit Verweis auf das Grundgesetz und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten aus oder müssen bestimmte Begriffe verwendet werden bzw. entstehen im weiteren Verlauf juristische Nachteile (angenommen Person A erwägt zu klagen) ohne eine ausführlich Begründung des ersten Widerspruches?
Da die bisher veröffentlichten Widerspruchsverläufe klar aufzeigen, dass diese ohnehin pauschal und inhaltlich teilweise ohne konkreten Bezug auf den Widerspruch mit Standardtexten beantwortet werden.

Leider könnte es sein, dass Person A aufgrund von Abwesenheit verzögert seine Post in Empfang nehmen konnte und daher die Zeit für eine ausführliche und wasserdichte Ausformulierung Begründung seines Widerspruches nicht mehr ausreichend ist.

Aufgrund der sehr pauschalen Ablehnung der Rundfunkanstalten der Widersprüche gegen Festsetzungsbescheide würde Person A die Arbeit vielleicht besser in seine später folgende Klagebegründung investieren!?

Danke für eure/Ihre Mithilfe


Edit "Bürger:
Der ursprüngliche nicht aussagekräftige Betreff "Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid" musste präszisiert werden.
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[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2016, 18:12 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
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Die Suchfunktion liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Widerspruch", "Begründung", "Frist" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse - ebenso wie der Schnelleinstieg...

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Außerdem faktisch gleiche Problemstellung u.a. unter
Frist für Einreichung Widerspruchsbegründung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19504.msg127843.html#msg127843
Zitat
Widerspruch/Zurückweisung
Der Rundfunkbeitrag ist nicht Grundgesetzkonform.
[...]
Vermutlich wird B aber dann nur einen knappen stichpunktartigen Widerspruch einlegen und weiteres abwarten, danke für den Vorschlag!

...immer sachte ;)

Eine Person B würde - nachdem sie dazumal eine Art "stichpunktartigen" Widerspruch eingelet hatte, dies vermutlich nicht noch einmal so tun, da "stichpunktartige" Widersprüche eine "Steilvorlage" für ARD-ZDF-GEZ sind, mit diesen "Stichpunkten" ihre Textbaustein-Suche zu füttern und mglw. binnen kurzer Zeit die bereits "stichpunktartigen" Gründe allesamt relativ kurzfristig pauschal abzubügeln.

Person B würde im unbegründeten, lediglich fristwahrenden Kurz-Widerspruch vermutlich auch nicht einmal schreiben, dass sie den sog. "Rundfunkbeitrag" für "nicht grundgesetzkonform" hält.
Auch dies könnte ARD-ZDF-GEZ dazu "verleiten", in Zitierung der bisherigen umfangreichen "Rechtsprechung" genau dies ebenfalls pauschal abzubügeln.

Person B erachtet bei Kurz-Widersprüchen eine Formulierung ähnlich dieser
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
[...]
BEISPIEL-WIDERSPRUCH
(minimal-Version, unbegründet, hauptsächlich zur Fristwahrung)
Ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!

Zitat
[...]
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich form- und fristgerecht

- W I D E R S P R U C H -

gegen den o.g. Bescheid ein und beantrage:

1. Der Bescheid vom [Erstell-Datum] wird aufgehoben, da er mich in meinen Rechten verletzt.

2. Die Kosten dieses Widerspruchsverfahrens trägt der Widerspruchsgegner.

3. Der Vollzug wird gem. § 80 (4) VwGO ausgesetzt. Grund: Ich kann mir die Zahlung des Betrags nicht leisten.

Die ausführliche Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.***

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Name]
***optional; siehe bitte Hinweise am Ende dieses Beitrags
[...]
für ausreichend - und alle Optionen offenlassend.

Es könnte ja auch sein, dass der Bescheid ohne Rechtsgrund erging - z.B. für eine weitere Person in einer Wohnung, in welcher jedoch bereits ein Beitragskonto besteht, denn jede Wohnung ist nach RBStV nur einmal beitragspflichtig.

Ob eine fiktive Person also mglw.
a) einem ohne Rechtsgrund ergangenen Bescheid oder aber
b) einem Bescheid, dessen Rechtsgrundlage sie für grundgesetzwidrig hält, oder aber
c) einem Bescheid, dessen Forderungshöhe sie für falsch ermittelt ansieht oder
d) dessen verwaltungsrechtliche Formalien sie mglw. für nicht eingehalten erachtet
{...]
widersprechen will, könnte bzw. sollte anfänglich mglw. besser offengehalten werden.
Vielleicht handelt es sich ja auch um a) und b) und c) und d) und was sonst noch so alles denkbar wäre...

Die irgendwann einmal - ggf. erst nach nochmaliger Aufforderung - siehe u.a. unter
Keine Fristnennung bei Aufforderung zum Nachreichen der Widerspruchsbegründung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19690.0.html
einzureichende Begründung sollte vermutlich besser nicht nur "stichpunktartig" sein, sondern - siehe u.a. nochmals unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
[...]
Für maximalen Arbeitsaufwand und somit maximale  Bearbeitungsdauer gilt vermutlich:
am besten handschriftlich, Schachtelsätze, "ohne Punkt und Komma", ohne Absätze, viele individuelle Gründe, usw.
...gern bis zu 8 Din A4 Seiten oder mehr ;)

[...]


Aus all dem geht hervor, dass
- ein Widerspruch zur Fristwahrung augenscheinlich noch nicht begründet sein muss
- eine kurze Begründung dümmstenfalls zu einer schnellen Ablehnung führt und daher eine fehlende Begründung mitunter sinnvoller erscheint als eine kurze Begründung
- eine ausührliche Begründung augenscheinlich Zeit hat, man ggf. gesondert dazu aufgefordert wird und diese - entsprechend verfasst - für erheblichen Aufwand bei ARD-ZDF-GEZ und nicht selten für Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten bis zu einem Jahr oder länger zu führen scheint.

Für diese ausführliche Bgründung beachte dann dann bitte u.a. auch diesen Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html




Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2016, 18:18 von Bürger«
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