Hallo Bürger.
Die VorgeschichteZahlungen an den Beitragsservice sind von DQ zunächst eingestellt worden. Dann kam der erste Festsetzungsbescheid datiert auf
04.03.2016, zu dem DQ Widerspruch eingelegt hat. Der
Widerspruch zum Festsetzungsbescheid beinhaltet:
- Den Widerspruch zu dem Festsetzungsbescheid
- Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung (§ 80 Abs. 4 VwGO)
- Ablehnung des Säumniszuschlags
- Begründung der Zahlungspflicht vonseiten des Beitragsservices
- Begründung des Widerspruchs wurde weggelassen.
- Eine Bitte um Fristsetzung, zu der die Begründung zum Widerspruch nachgereicht werden kann.
DQ erhielt einen weiteren
Festsetzungsbescheid datiert auf
01.04.2016 auf den DQ in gleicher Weise reagiert hat.
Dann erhielt DQ eine Mitteilung, die in etwa diesem Fall im Forum entspricht:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15868.0Das Anschreiben enthielt folgenden Passus, auf den DQ geantwortet hat:
Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid. Dafür bitten wir Sie um Geduld, weil uns zurzeit sehr viele Anfragen erreichen.
Erhalten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Widerspruch erledigt hat.
Darauf hat DQ am 09.05.2016 wie folgt reagiert:
- Dass DQ diese Mitteilung des Beitragsservice als Eingangsbestätigung zu seinem Widerspruch verwendet.
- Dass sich DQ's Widerspruch nicht von selbst erledigt, da dies im Widerspruchsverfahren nicht vorgesehen ist.
- Dass eine übergeordnete Widerspruchsbehörde einzuschalten ist.
Dann kam noch eine
weitere Zahlungsaufforderung für dass 2. Quartal 2016, zu dessen Beitrag noch
kein Festsetzungsbescheid besteht. Und ab hier folgt das aktuelle Anschreiben des Hessischen Rundfunks als „übergeordnete Behörde“, das im ersten Beitrag des Fadens vorgestellt wurde.
Edit "ChrisLPZ":
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