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Autor Thema: Keine Fristnennung bei Aufforderung zum Nachreichen der Widerspruchsbegründung  (Gelesen 7058 mal)

D
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Hallo zusammen,

DQ hatte fristgerecht Widersprüche zu Festsetzungsbescheiden eingelegt und dabei eine Begründung unter Verweis auf Nachreichung offengelassen. Jetzt erhält DQ ein Anschreiben von der Rundfunkanstalt mit der bitte um eine Widerspruchsbegründung, ohne dass eine Frist genannt wird. Wortlaut:

Wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruchs und bitten um eine entsprechende Widerspruchsbegründung.
Mit freundlichen Grüßen
(Handschriftliche Unterschriften)

Das Anschreiben ist um 1 Woche zurückdatiert.

Frage: Wie lange hat DQ Zeit, um auf dieses Schreiben zur reagieren?




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P
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Um die Sach- und Rechtslage richtig zu beurteilen wird ein anonymes Abbild des neuen Schreibens benötigt. Bitte einstellen. Wir haben am runden Tisch kurz dazu beraten, eine genauere Aussage folgt nach Sichtung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2016, 23:18 von Bürger«

D
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Hallo PersonX.

Das anonymisierte Anschreiben als Bilddatei ist hier.
Es hat nur eine Seite. Rückseite unbedruckt.
Keine Fristsetzung und keine Rechtsfolgenbelehrung zur Fristsetzung.



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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ich kann zwar kein Schreiben erkennen, bin aber überrascht, dass sich eine Rundfunkanstalt die Mühe macht, den BS zu entlasten und auf einen unbegründeten Widerspruch sogar mit unterschriebenem Brief antwortet.

Wie darf man das verstehen...Nächstenliebe oder ist der BS überlastet? (#)

Person M würde rein fiktiv höflich auf das Schreiben antworten und um eine ausreichende Frist zur Abgabe seiner umfangreichen Begründung bitten.

Da der Widerspruch schon fristgerecht eingereicht wurde, sieht Person M möglicherweise keinen Versoß gegen die Einhaltung der Fristen.


ABSTIMMUNG MIT KLAGEN >:D


Festsetzungsbescheid 03/2015->Widerspruchsbescheid 05/2015->Klage gegen den SWR 06/2015


WIR SEHEN UNS IN KARLSRUHE 03.10.2016


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2016, 12:07 von karlsruhe«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

D
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Hallo Markus KA.

Ich tendiere dazu, gar nicht darauf zu reagieren, denn ohne Fristangabe kann ich die Frist beliebig wählen. Dies ist deren Bearbeitungsfehler in dem Anschreiben.

Zitat
Ich kann zwar kein Schreiben erkennen ...

Eine Kopie des Schreibens befindet sich als Bilddatei unter Antwort #2.


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Zitat
Eine Kopie des Schreibens befindet sich als Bilddatei unter Antwort #2.

@alle, welche es bisher nicht wissen,

Alle Anhänge werden immer erst nach einer Freischaltung für alle weiteren Personen außer dem Ersteller sichtbar.
Diese führen nur Mods aus, deswegen bitte noch etwas Geduld.


Am runden Tisch sind wir zu einem ähnlichen Gedanken gekommen, dass wenn es keine Frist
gibt und es auch keine weitere Rechtsbelehrung gibt, dann würde gelten dass sich eine Frist minimal auf ein Jahr verlängert.
Gäbe es eine Rechtsbelehrung, dann würde die Frist dort stehen.

Ob diese Gedanken stimmen muss noch geprüft werden.

Etwas Unklarheit besteht halt noch darüber wer tatsächlich das Schreiben versendet hat. Am runden Tisch war es bisher nicht vorstellbar ähnlich wie die Verwunderung von "Markus KA", dass ein solches Schreiben tatsächlich von einer LRA kommen sollte.
Nicht dass wir dem Ersteller keinen Glauben schenken möchten, sondern weil es schlicht, so scheint es das Erste Mal sei, dass so ein Anliegen in der Art vortragen wird, es sich somit um ein neues unbekanntes Schreiben/Textbaustein handelt, welches zudem nicht nur als Abschrift dokumentiert sein sollte.

Also vielen Dank fürs Einstellen hier, warten wir noch etwas bis es sichtbar wird.


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Hallo PersonX.

Zitat
Etwas Unklarheit besteht halt noch darüber wer tatsächlich das Schreiben versendet hat. Am runden Tisch war es bisher nicht vorstellbar ähnlich wie die Verwunderung von "Markus KA", dass ein solches Schreiben tatsächlich von einer LRA kommen sollte.

Es handelt sich bei dem Absender um eine Beitragsservice-Abteilung des Hessischen Rundfunks.
Das Logo „ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE HR“ oben rechts auf dem Anschreiben befindet sich auch links auf dem Briefumschlag. Rechts auf dem Briefumschlag befindet sich der Stempel einer Frankiermaschine.

Der Absender

Hessischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Beitragsservice

spricht auch für eine Beitragsserviceabteilung des Hessischen Rundfunks.

Dann folgt geschwärzt der Name der Person Z aus der Sachbearbeitung.
Telefonnummer und Telefaxnummer führen in der Vorwahl nach Frankfurt.
Die Servicenummer weicht in den letzten beiden Ziffern von der des Beitragsservice in Köln ab.
Die Domain der E-Mail-Adresse führt zum Hessischen Rundfunk.


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Danke, der Anhang ist jetzt auch sichtbar.

PersonX würde wahrscheinlich auch die Auskünfte über den Umfang der Vollmachten einholen weil das Ganze mit i.V. unterschrieben ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__70.html
Es gibt keine Frist nach VwGO § 70 einen Widerspruch zu begründen.

Die Widerspruchsbehörde hat die
http://www.juraforum.de/lexikon/widerspruch-begruendetheit
zu prüfen.

kein Vollzitat, bitte unter dem Link den vollständigen Inhalt lesen:

Zitat
... Bezüglich der Begründetheit eines Widerspruchs ist eine materielle Prüfung des Verwaltungsaktes hinsichtlich seiner Rechtsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit durchzuführen. Der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt ist begründet, wenn dieser

    rechtswidrig
    das zum Zeitpunkt des Erlasses geltende Recht wurde unrichtig angewandt
    für die Entscheidung wurde ein unrichtiger Sachverhalt herangezogen
    unzweckmäßig
    im Falle einer Ermessungsentscheidung

 ...

bzw. auch
https://de.wikibooks.org/wiki/Examensrepetitorium_Jura:_Verwaltungsprozessrecht:_Pr%C3%BCfschema_Widerspruchsverfahren


Mit einer zusätzlichen Begründung kann der Widerspruchsführer die Widerspruchsbehörde auf irgendwas Zusätzliches hinweisen, notwendig ist das jedoch nicht, wenn es offensichtlich ist, es macht die Sache halt einfacher.

Dem Widerspruchsführer steht es frei nach 3 Monaten Untätigkeit Klage zu erheben, er muss das jedoch nicht.

zu beachten ist dabei:
http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html

Ein sachlicher Grund warum vielleicht keine Entscheidung getroffen wurde könnte z.B. sein, dass der Widerspruchsführer keine Begründung geliefert hat, eine Klage nach 3 Monaten könnte dann also falsch oder unzulässig sein ;-).


Hält die Widerspruchsbehörde einen Widerspruch für begründet, nach dem Prüfschema für die Begründetheit, dann hilft sie Ihm ab.

Fehlt eine Begründung, welche angekündigt ist, dann kann die Widerspruchsbehörde diese anfordern. Gewöhnlich würde dazu eine Frist gesetzt. Mit Ablauf der Frist würde nach Aktenlagen entschieden.

Ohne Fristsetzung ist also nicht klar oder ersichtlich, in welchem Zeitraum dann eine Entscheidung ergehen würde.

Gegebenenfalls kann der Widerspruchsführer gegen die Entscheidung dann Klage erheben.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2016, 13:14 von PersonX«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Nachdem allgemein bekannt ist, dass mittlerweile Widerspruchsbescheide nach 1 bis 2 Jahren beim "Widersprecher" (Widerspruchsführer) eintreffen können, erspart sich wohl der BS eine Fristangabe, um eine gewissen Zeitdruck aus dem Widerspruchsverfahren herauszunehmen  ;)

Auf Zeit spielen könnte aktuell nicht nur für den Beitragsboykott positiv sein  ;)

Bedeutet: keine Widerspruchsbescheide --> keine Klagen --> keine Klagen -->kein Sand im Getriebe  ;)


ABSTIMMUNG MIT KLAGEN >:D


Festsetzungsbescheid 03/2015->Widerspruchsbescheid 05/2015->Klage gegen den SWR 06/2015


WIR SEHEN UNS IN KARLSRUHE 03.10.2016


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...interessant ;)

Bitte auch noch mal den ursprünglichen fiktiven Kurz-Widerspruch hier wiedergeben, um die fiktive Sachlage noch umfassender verstehen und beurteilen zu können.

Danke.


PS: Siehe auch tangierende Diskussionen u.a. unter
Frist für Einreichung Widerspruchsbegründung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19504.0.html
Widerspruch ohne Begründung - Länge ziehen/ Zeitaufschub ausstehende Urteile
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14848.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2016, 02:36 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

D
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Hallo Bürger.

Die Vorgeschichte

Zahlungen an den Beitragsservice sind von DQ zunächst eingestellt worden. Dann kam der erste Festsetzungsbescheid datiert auf 04.03.2016, zu dem DQ Widerspruch eingelegt hat. Der Widerspruch zum Festsetzungsbescheid beinhaltet:

- Den Widerspruch zu dem Festsetzungsbescheid
- Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung (§ 80 Abs. 4 VwGO)
- Ablehnung des Säumniszuschlags
- Begründung der Zahlungspflicht vonseiten des Beitragsservices
- Begründung des Widerspruchs wurde weggelassen.
- Eine Bitte um Fristsetzung, zu der die Begründung zum Widerspruch nachgereicht werden kann.

DQ erhielt einen weiteren Festsetzungsbescheid datiert auf 01.04.2016 auf den DQ in gleicher Weise reagiert hat.

Dann erhielt DQ eine Mitteilung, die in etwa diesem Fall im Forum entspricht:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15868.0
Das Anschreiben enthielt folgenden Passus, auf den DQ geantwortet hat:
Zitat
Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid. Dafür bitten wir Sie um Geduld, weil uns zurzeit sehr viele Anfragen erreichen.
Erhalten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Widerspruch erledigt hat.
Darauf hat DQ am 09.05.2016 wie folgt reagiert:
- Dass DQ diese Mitteilung des Beitragsservice als Eingangsbestätigung zu seinem Widerspruch verwendet.
- Dass sich DQ's Widerspruch nicht von selbst erledigt, da dies im Widerspruchsverfahren nicht vorgesehen ist.
- Dass eine übergeordnete Widerspruchsbehörde einzuschalten ist.

Dann kam noch eine weitere Zahlungsaufforderung für dass 2. Quartal 2016, zu dessen Beitrag noch kein Festsetzungsbescheid besteht. Und ab hier folgt das aktuelle Anschreiben des Hessischen Rundfunks als „übergeordnete Behörde“, das im ersten Beitrag des Fadens vorgestellt wurde.

Edit "ChrisLPZ":
Beitrag wurde gemäß den Regeln des Forums editiert.
Bitte für zukünftige Posts beachten:
Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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g
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- Dass DQ diese Mitteilung des Beitragsservice als Eingangsbestätigung zu seinem Widerspruch verwendet.
- Dass sich DQ's Widerspruch nicht von selbst erledigt, da dies im Widerspruchsverfahren nicht vorgesehen ist.
- Dass eine übergeordnete Widerspruchsbehörde einzuschalten ist.

Dann kam noch eine weitere Zahlungsaufforderung für dass 2. Quartal 2016, zu dessen Beitrag noch kein Festsetzungsbescheid besteht. Und ab hier folgt das aktuelle Anschreiben des Hessischen Rundfunks als „übergeordnete Behörde“, das im ersten Beitrag des Fadens vorgestellt wurde.

Die drei Sätze mit "Dass" findet Mr.X sehr gut.

Mr.X hat sich das Anschreiben angesehen.
r u n d f u n k b e i t r a g dot d e gehört wem? doch nicht dem HR.
Die 01806-er Nummern hat der BS über Ausschreibung gebucht.
Man beachte:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19561.msg127030.html#msg127030

Zitat
Einnahmen aus dem Angebot von Telefonmehrwertdiensten du?rfen nicht erzielt werden.
Das bedeutet doch im Klartext, dass der HR mit einer Nummer von Telefonmehrwertdiensten Einnahmen erzielt, obwohl keine Einnahmen erzielt werden dürfen.
Wundern sollte man sich dabei nicht.
Mr.X meint: im Endeffekt kommt das Anschreiben mal wieder vom BS. Dort den HR hinzuzufügen ist keine Hürde.
Die LRA haben i.d.R. gar keine eigene Abteilung im Bundesland. Aber Rundfunk ist Ländersache und nicht BS-Sache.



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Hallo gerechte Lösung.

Es gibt regionale Servicestellen des Beitragsservice. Informationen dazu findet man unter dieser Internetadresse:

https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/ansprechpartner_vor_ort/

Anschriften der regionalen Servicestellen sind dort aufgeführt. Telefonnummer 01806 9995 5555 soll für alle regionalen Servicestellen gelten und automatisch (?) an die zuständige Servicestelle weiterleiten. Das sollte DQ mal ausprobieren.


Auch interessant:

https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/ARD+ZDF+Deutschlandradio+Beitragsservice+SWR+ARD+ZDF+Deutschlandradio+Beitragsservice-6008096-organisationseinheit-0

Hier wird angegeben, dass der Beitragsservice die übergeordnete Einheit des Beitragsservice SWR ist.


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kleine Ergänzung für die, die ein wenig Zeit zum Lesen haben:
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:-ycKsSXKqZwJ:ted.europa.eu/udl%3Furi%3DTED:NOTICE:101414-2014:TEXT:DE:HTML+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Zitat
Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD), das ZDF und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. 

"externen Dienstleistern"
"externen Call Center"

Anm.: Zur ARD gehört auch die Deutsche Welle, die nicht öff.-rechtl. ist. Alles Lug und Trug.


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Zu #11

Zitat
Mr.X meint: im Endeffekt kommt das Anschreiben mal wieder vom BS. Dort den HR hinzuzufügen ist keine Hürde.
Die LRA haben i.d.R. gar keine eigene Abteilung im Bundesland. Aber Rundfunk ist Ländersache und nicht BS-Sache.

Wenn der ungeöffnete Brief nicht zugestellt werden kann, dann geht er an den Absender Hessischer Rundfunk in Frankfurt zurück. Dies ist beim ungeöffneten Brief der einzige im Fenster erkennbare Absender.


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