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Autor Thema: Festsetzungsbescheid als normaler Brief verschickt. Ignorieren?  (Gelesen 4085 mal)

Z
  • Beiträge: 11
Folgender fiktiver Fall:

Person A hat einen Brief mit einem Festsetzungsbescheid erhalten.
Dieser erging nicht als Einschreiben, sondern als gewöhnlicher Brief.
Person A weiß, welche Stelle dies im Ablaufschema ist.

Muss hierauf reagiert werden, weil der Bescheid nicht als Einschreiben verschickt wurde? Was ist, wenn A diesen Brief nie erhalten hat und hierauf nicht reagiert?
Die Anstalt müsste den Erhalt nachweisen? Dies kann sie ohne Einschreiben nicht?

Person A würde gerne der Gemeinschaft helfen. Dafür muss ihr aber gezeigt werden, ob A warten kann oder Widerspruch einlegen soll.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2016, 22:30 von Bürger«

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Was ist, wenn A diesen Brief nie erhalten hat und hierauf nicht reagiert? Die Anstalt müsste den Erhalt nachweisen?

dann käme evtl. die Zwangsvollstreckung, weil nicht dem Bescheid fristgerecht widersprochen worden wäre und der Bescheid dann rechtskräftig geworden wäre, und dann müsste die fiktive Person A in dem fiktiven Fall dann den Nachweis über den zugestellten Bescheid fordern, was zur Folge haben könnte dass der Gerichtsvollzieher dann schon vor der Tür steht.

Ich glaube in diesem Punkt gehen die Merinungen auseinander, der meiner Meinung nach rechtlich korrekte und evtl. stressfreiere Weg wäre der Widerspruch.

Frei 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2016, 22:30 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Vor Erstellung neuer Beiträge erst Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. [...]

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "FestsetzungsBESCHEID", "Widerspruch FestsetzungsBESCHEID", "Rechtsmittel FestsetzungsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Da die Hinweise bzgl. der Konsequenzen des "Ignorierens" bislang mglw. nicht deutlich genug hervorgingen, wurden die Hinweise in den entsprechenden Threads angepasst/ ergänzt:


[...]

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das macht die Angelegenheiten nicht gerade einfacher.

Wichtige Hinweise zum Ignorieren von Bescheiden:
Wer die mit dem Bescheid an die Hand gegebenen Möglichkeiten (Rechtsmittel gem. Rechtsbehelfsbelehrung/ Rechtsweg) nicht nutzt, wird sich früher oder später (leider) mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen müssen - und zwar unabhängig davon, ob der Bescheid per "normalem" Brief, per Einschreiben oder gar per förmlicher Zustellung zugegangen ist, weil ARD-ZDF-GEZ prinzipiell erst einmal vom Zugang ausgehen und darauf basierend (nach einer weiteren Mahnung, gegen welche aber keine Rechtsmittel mehr möglich sind) die Vollstreckung einleiten, wenn nicht fristgemäß Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt wurden.
Dass diese Vollstreckungen keine Freude machen und deren Abwehr nicht gerade "aussichtsreich" ist, ist bereits ersichtlich an der Vielzahl der Fälle im Board
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html
Zudem ändert selbst eine vorläufig abgewiesene Vollstreckung auch im Falle ignorierter Bescheide nichts an der grundsätzlichen Forderung. Die Bescheide würden notfalls nachweislich zugestellt. Spätestens dann würde ein Ignorieren gar nichts helfen, es sei denn, man ist "unpfändbar" - und wird dies auch die nächsten 30 Jahre bleiben.
vgl. § 53 VwVfG Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__53.html
Zudem wird ab 500€ zu vollstreckenden Beträgen i.d.R. emotionslos gepfändet, nachdem Drittauskünfte eingeholt wurden oder auch wenn ARD-ZDF-GEZ z.B. eine noch aktive Kontoverbindung in ihren Akten haben und diese einfach "probieren". Letzteres gilt sogar schon bei Beträgen unterhalb von 500€ - und ist auch schon mehrfach geschehen.
Mit all dem ist also nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht zu spaßen.
Das Forum kann und wird daher Vollstreckungsfälle wegen zugegangener, jedoch ignorierter Bescheide bis auf weiteres nicht diskutieren.


[...]

PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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