Widerspruch/Zurückweisung
Der Rundfunkbeitrag ist nicht Grundgesetzkonform.
[...]
Vermutlich wird B aber dann nur einen knappen stichpunktartigen Widerspruch einlegen und weiteres abwarten, danke für den Vorschlag!
...immer sachte
Eine Person B würde - nachdem sie dazumal eine Art
"stichpunktartigen" Widerspruch eingelet hatte, dies vermutlich
nicht noch einmal so tun, da "stichpunktartige" Widersprüche eine
"Steilvorlage" für ARD-ZDF-GEZ sind, mit diesen "Stichpunkten" ihre
Textbaustein-Suche zu füttern und mglw. binnen kurzer Zeit die bereits "stichpunktartigen" Gründe allesamt
relativ kurzfristig pauschal abzubügeln.
Person B würde im unbegründeten, lediglich fristwahrenden Kurz-Widerspruch vermutlich auch
nicht einmal schreiben, dass sie den sog. "Rundfunkbeitrag" für
"nicht grundgesetzkonform" hält.
Auch dies könnte ARD-ZDF-GEZ dazu "verleiten", in
Zitierung der bisherigen umfangreichen "Rechtsprechung" genau dies ebenfalls
pauschal abzubügeln.
Person B erachtet bei Kurz-Widersprüchen eine Formulierung ähnlich dieser
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421[...]
BEISPIEL-WIDERSPRUCH
(minimal-Version, unbegründet, hauptsächlich zur Fristwahrung)
Ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
[...]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich form- und fristgerecht
- W I D E R S P R U C H -
gegen den o.g. Bescheid ein und beantrage:
1. Der Bescheid vom [Erstell-Datum] wird aufgehoben, da er mich in meinen Rechten verletzt.
2. Die Kosten dieses Widerspruchsverfahrens trägt der Widerspruchsgegner.
3. Der Vollzug wird gem. § 80 (4) VwGO ausgesetzt. Grund: Ich kann mir die Zahlung des Betrags nicht leisten.
Die ausführliche Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.***
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Name]
***optional; siehe bitte Hinweise am Ende dieses Beitrags
[...]
für ausreichend - und alle Optionen offenlassend.
Es könnte ja auch sein, dass der Bescheid
ohne Rechtsgrund erging - z.B. für eine weitere Person in einer Wohnung, in welcher jedoch bereits ein Beitragskonto besteht, denn jede Wohnung ist nach RBStV nur einmal beitragspflichtig.
Ob eine fiktive Person also mglw.
a) einem
ohne Rechtsgrund ergangenen Bescheid oder aber
b) einem Bescheid, dessen
Rechtsgrundlage sie für
grundgesetzwidrig hält, oder aber
c) einem Bescheid, dessen
Forderungshöhe sie für falsch ermittelt ansieht oder
d) dessen
verwaltungsrechtliche Formalien sie mglw. für nicht eingehalten erachtet
{...]
widersprechen will, könnte bzw. sollte anfänglich mglw. besser offengehalten werden.
Vielleicht handelt es sich ja auch um a)
und b)
und c)
und d)
und was sonst noch so alles denkbar wäre...
Die irgendwann einmal - ggf. erst nach nochmaliger Aufforderung - siehe u.a. unter
Keine Fristnennung bei Aufforderung zum Nachreichen der Widerspruchsbegründunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19690.0.htmleinzureichende Begründung sollte vermutlich besser nicht nur "stichpunktartig" sein, sondern - siehe u.a. nochmals unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421[...]
Für maximalen Arbeitsaufwand und somit maximale Bearbeitungsdauer gilt vermutlich:
am besten handschriftlich, Schachtelsätze, "ohne Punkt und Komma", ohne Absätze, viele individuelle Gründe, usw.
...gern bis zu 8 Din A4 Seiten oder mehr
[...]
Es war mir wichtig, soviel zu den Hintergründen noch mitzuteilen.
Dies aber bitte nicht als Anlass nehmen, dies weiter zu vertiefen, sondern hier im weiteren bitte eng am Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Frist für Einreichung Widerspruchsbegründung?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.