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Autor Thema: Frist für Einreichung Widerspruchsbegründung?  (Gelesen 3806 mal)

  • Beiträge: 226
Hallo zusammen,

Ich würde mich über Meinungen zum folgenden theoretischen Fall freuen:
Der Bruder B von Person P ist seit einiger Zeit ein aktiver Boykottierer (Student ohne Bafög, wohnt in 4er WG, wird als einziger belästigt, weil dort gemeldet und bis vor ca. 6 Monaten Zahler) Kürzlich ist ein "Festsetzungsbescheid" vom sog. "HR" eingetroffen.
Frage: Ist es sinnvoll, zunächst Widerspruch ohne ausführliche Begründung einzulegen, und im Widerspruchsschreiben um Angabe einer Frist zur Nachreichung der Begründung zu bitten? (z. B. 6 Monate, wg. "komplizierter und unübersichtlicher Rechtslage")

Beste Grüße und schon mal vielen Dank für gute Tips!


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m
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Erfolgreiche Zahlungsverweigerung verpatzt? Widerspr. unbegründet > nun Mahnung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16786.msg110982.html#msg110982

da werden Sie geholfen  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2016, 02:00 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Frage: Ist es sinnvoll, zunächst Widerspruch ohne ausführliche Begründung einzulegen, und im Widerspruchsschreiben um Angabe einer Frist zur Nachreichung der Begründung zu bitten? (z. B. 6 Monate, wg. "komplizierter und unübersichtlicher Rechtslage")

Nein:
Wozu selbst unter Druck setzen, irgendwas in irgendeiner Frist zu liefern?


zunächst prüfen welches Bundesland:

Bei Bundesländern, wo das Widerspruchsverfahren nur optional ist, kann und sollte innerhalb der Frist Klage erhoben werden ohne Widerspruch. Die Klagefrist richtet sich in diesen Bundesländern z.B. Bayern nach der Rechtsbelehrung, ist diese fehlerhaft, dann verlängert sich diese Frist auf ein Jahr.

Bei allen anderen Bundesländern, sollte in jedem Fall ein Widerspruch erhoben werden am besten per Fax (Sendebericht mit Inhalt) also Fax ausgedruckt oder direkt handschriftlich, also nicht aus dem PC heraus faxen, bzw erst nach dem handschriftlich eine Unterschrift auf Papier erfolgte...

Inhalt:

Das in Klammen stehende beachten und entsprechend weglassen, also nur den Betreff nehmen und anpassen

100% minimal wäre etwas in der Art:

Absender

LRA/BS


(Wichtig es muss irgend ein Satz oder Angabe enthalten sein, welche den Bescheid erkennbar macht, denn die Widerspruchsbehörde muss ja eindeutlig erkennen können, gegen welchen Bescheid Person A vorgeht.
Falls Person A einen Nachnamen und Vornamen hat, welcher im Haus mehr als 1x vorkommt, dann sollte eine Nummer oder Aktenzeichen zusätzlich mit angegeben werden.


z.B. Betreff: Festsetzungsbescheid mit aufgedrucktem Datum: xxxx.xx.xx
oder
z.B. Betreff: Festsetzungsbescheid mit aufgedrucktem Datum: xxxx.xx.xx, AZ oder Nummer
)

Zitat
Betreff: Festsetzungsbescheid mit aufgedrucktem Datum: xxxx.xx.xx

Widerspruch/Zurückweisung

Der Rundfunkbeitrag ist nicht Grundgesetzkonform.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO ergeht.

Grund:
Ich kann mir den Rundfunkbeitrag nicht leisten.

Eine weiterführende Begründung/Sachvortrag wird nachgereicht.

Mit freundlichen Grüßen

xxx


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2016, 02:03 von Bürger«

  • Beiträge: 226
Super, danke für die schnelle Hilfe!  :)

Nein:
Wozu selbst unter Druck setzen, irgendwas in irgendeiner Frist zu liefern?

Bundesland ist Hessen, Anstalt der HR. (wobei ja auch unklar zu sein scheint, ob der "HR" in Hessen überhaupt örtlich zuständig ist, und wo das steht...)
Ich frage B nochmal, was genau als Rechtsbelehrung draufsteht.

Vermutlich wird B aber dann nur einen knappen stichpunktartigen Widerspruch einlegen und weiteres abwarten, danke für den Vorschlag!


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Widerspruch/Zurückweisung
Der Rundfunkbeitrag ist nicht Grundgesetzkonform.
[...]

Vermutlich wird B aber dann nur einen knappen stichpunktartigen Widerspruch einlegen und weiteres abwarten, danke für den Vorschlag!

...immer sachte ;)

Eine Person B würde - nachdem sie dazumal eine Art "stichpunktartigen" Widerspruch eingelet hatte, dies vermutlich nicht noch einmal so tun, da "stichpunktartige" Widersprüche eine "Steilvorlage" für ARD-ZDF-GEZ sind, mit diesen "Stichpunkten" ihre Textbaustein-Suche zu füttern und mglw. binnen kurzer Zeit die bereits "stichpunktartigen" Gründe allesamt relativ kurzfristig pauschal abzubügeln.

Person B würde im unbegründeten, lediglich fristwahrenden Kurz-Widerspruch vermutlich auch nicht einmal schreiben, dass sie den sog. "Rundfunkbeitrag" für "nicht grundgesetzkonform" hält.
Auch dies könnte ARD-ZDF-GEZ dazu "verleiten", in Zitierung der bisherigen umfangreichen "Rechtsprechung" genau dies ebenfalls pauschal abzubügeln.

Person B erachtet bei Kurz-Widersprüchen eine Formulierung ähnlich dieser
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
[...]
BEISPIEL-WIDERSPRUCH
(minimal-Version, unbegründet, hauptsächlich zur Fristwahrung)
Ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!

Zitat
[...]
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich form- und fristgerecht

- W I D E R S P R U C H -

gegen den o.g. Bescheid ein und beantrage:

1. Der Bescheid vom [Erstell-Datum] wird aufgehoben, da er mich in meinen Rechten verletzt.

2. Die Kosten dieses Widerspruchsverfahrens trägt der Widerspruchsgegner.

3. Der Vollzug wird gem. § 80 (4) VwGO ausgesetzt. Grund: Ich kann mir die Zahlung des Betrags nicht leisten.

Die ausführliche Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.***

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Name]
***optional; siehe bitte Hinweise am Ende dieses Beitrags
[...]
für ausreichend - und alle Optionen offenlassend.

Es könnte ja auch sein, dass der Bescheid ohne Rechtsgrund erging - z.B. für eine weitere Person in einer Wohnung, in welcher jedoch bereits ein Beitragskonto besteht, denn jede Wohnung ist nach RBStV nur einmal beitragspflichtig.

Ob eine fiktive Person also mglw.
a) einem ohne Rechtsgrund ergangenen Bescheid oder aber
b) einem Bescheid, dessen Rechtsgrundlage sie für grundgesetzwidrig hält, oder aber
c) einem Bescheid, dessen Forderungshöhe sie für falsch ermittelt ansieht oder
d) dessen verwaltungsrechtliche Formalien sie mglw. für nicht eingehalten erachtet
{...]
widersprechen will, könnte bzw. sollte anfänglich mglw. besser offengehalten werden.
Vielleicht handelt es sich ja auch um a) und b) und c) und d) und was sonst noch so alles denkbar wäre...

Die irgendwann einmal - ggf. erst nach nochmaliger Aufforderung - siehe u.a. unter
Keine Fristnennung bei Aufforderung zum Nachreichen der Widerspruchsbegründung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19690.0.html
einzureichende Begründung sollte vermutlich besser nicht nur "stichpunktartig" sein, sondern - siehe u.a. nochmals unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
[...]
Für maximalen Arbeitsaufwand und somit maximale  Bearbeitungsdauer gilt vermutlich:
am besten handschriftlich, Schachtelsätze, "ohne Punkt und Komma", ohne Absätze, viele individuelle Gründe, usw.
...gern bis zu 8 Din A4 Seiten oder mehr ;)

[...]


Es war mir wichtig, soviel zu den Hintergründen noch mitzuteilen.
Dies aber bitte nicht als Anlass nehmen, dies weiter zu vertiefen, sondern hier im weiteren bitte eng am Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Frist für Einreichung Widerspruchsbegründung?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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