Moin moin,
Person A hat vor wenigen Wochen eine "Ankündigung der Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft" im Briefkasten gehabt.
Darauf hat Person A den BS nochmals daran erinnert, ihr endlich einen rechtskräftigen abgelehnten Widerspruchsbescheid zuzusenden, worauf sie seit Sept. 2014 (wo Person A nach einem Festsetzungsbescheid widersprach) wartet!
Jetzt nach 6-7 Wochen Ruhe ein gelber Brief im Briefkasten.
Sollte ich diesen einfach wieder zurücksenden? Ich meine dieser wurde ja Person A nicht persönlich übergeben... Oder was meint ihr?
Weil gelbe Briefe dürfen doch nur von Beamten (Amtspersonen) zugestellt werden. Und das persönlich, Auge zu Auge. Aber Postzusteller sind doch keine Beamten....
Gruß LaLa