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Autor Thema: Pressemitteilung hr: Resolution zur Neuregelung der Werbezeiten im WDR  (Gelesen 4814 mal)

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presserelations presseportal, 24.03.2016
Resolution des Aufsichtsrats der hr werbung gmbh zur Neuregelung der Werbezeiten im Westdeutschen Rundfunk
Pressemittelilung der hr-Pressestelle

Zitat
Der Aufsichtsrat der hr werbung gmbh hat sich in seiner Sitzung am 23. März 2016 ausführlich mit der vom nordrhein-westfälischen Landtag am 27. Januar 2016 beschlossenen Änderung des WDR-Gesetzes beschäftigt, die eine Reduzierung der in den Programmen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) zulässigen Werbezeiten festlegt. Die stufenweise Reduzierung der Werbezeiten führt dazu, dass ab 2019 nur noch in einem Programm des WDR Werbung ausgestrahlt werden darf. Gleichzeitig wird die Höchstdauer der Werbung auf 60 Minuten werktäglich im Monatsdurchschnitt reduziert.[..]

[..]Die Einbußen betreffen also den WDR nicht alleine, sondern die gesamte ARD. Vor diesem Hintergrund hält es der Aufsichtsrat der hr werbung gmbh ebenso wie der Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks für rechtlich zwingend geboten, dass der durch die Novellierung des WDR-Gesetzes entstehende Ausfall von Werbeerträgen von der KEF im laufenden Verfahren noch berücksichtigt wird.

Der Aufsichtsrat der hr werbung gmbh begrüßt die Auffassung des Chefs der hessischen Staatskanzlei, Axel Wintermeyer, der sich vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich gegen zusätzliche ländergemeinsame Reduzierungen von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen hat, weil diese den Beitragszahler treffen würden. Er bestärkt die hessische Landesregierung in dieser Auffassung.

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http://presseservice.pressrelations.de/pressemitteilung/resolution-des-aufsichtsrats-der-hr-werbung-gmbh-zur-neuregelung-der-werbezeiten-im-westdeutschen-rundfunk-600575.html


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Es stimmt, sollte der Beitragszahler das Programm tatsächlich nutzen, dann trifft Ihn weniger Werbung. Das die Einnahmen aus Werbung überhaupt möglich sind dürfte der Fehler sein, denn erst diese Möglichkeit hat dazu geführt, dass sich im Umfeld Firmen gebildet haben, Teilweise durch Ausgründung, welche Einfluss auf den gesamten Werbemarkt haben und unter Umständen Wettbewerb verzerrten.
Es ist nicht auszuschließen, dass durch Abstoßung der Tochterunternehmen der Preis fürs Programm sinkt, weil keine Transfergelder mehr über intransparente Firmengeflechte verschoben werden können. Sondern es möglich wird, dass sich der Senderverbund auf die Ausrichtung der noch weiter zu bestimmenden Kernaufgabe "Grundversorgung" hinwenden kann. Dazu gehören wahrscheinlich Bildungsangebote und Informationen über aktuelle Politik. Unterhaltungsprogramm welches attraktiv  für Werbekunden wäre ist nicht vorrangig Aufgabe öffentlich rechtlicher Landesrundfunkanstalten. Soll also ein Bedarf an Werbeeinnahmen bestehen, sollte der entsprechende Sender diesen Teil des Programms vollständig privatisieren oder davon ablassen. Werbung gehört überhaupt nicht zum immer noch nicht definierten Aufgabenbereich, weil dadurch die Unabhängigkeit untergraben wird bis hin zur Umstellung des Programms nach einer Quote welche relevant für hohe Erträge aus Werbung wäre. Das jedoch steht im Gegensatz zur Vorgabe frei von Beeinflussung unabhängig zu sein, denn dafür wird die Abgabe erhoben.


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[..]Die Einbußen betreffen also den WDR nicht alleine, sondern die gesamte ARD. Vor diesem Hintergrund hält es der Aufsichtsrat der hr werbung gmbh ebenso wie der Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks für rechtlich zwingend geboten, dass der durch die Novellierung des WDR-Gesetzes entstehende Ausfall von Werbeerträgen von der KEF im laufenden Verfahren noch berücksichtigt wird.

Der Aufsichtsrat der hr werbung gmbh begrüßt die Auffassung des Chefs der hessischen Staatskanzlei, Axel Wintermeyer, der sich vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich gegen zusätzliche ländergemeinsame Reduzierungen von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen hat, weil diese den Beitragszahler treffen würden. Er bestärkt die hessische Landesregierung in dieser Auffassung.
Weiterlesen auf:
http://presseservice.pressrelations.de/pressemitteilung/resolution-des-aufsichtsrats-der-hr-werbung-gmbh-zur-neuregelung-der-werbezeiten-im-westdeutschen-rundfunk-600575.html


Bezogen auf die Reduzierung der Einnahmen aus Werbung treffen die Zusatzrenten der öffentlich-rechtlichen Mitarbeiter die Zwangsbeglückten deutlich mehr.

Diese Info unterschlägt der HR.

Bei der Reduzierung und späterem Wegfall der Zusatzrenten kann die Reduzierung der Einnahmen aus Werbung vollständig aufgefangen werden.


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