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Autor Thema: Anmeldung + Lastschrift, später Rückbuchung, jetzt Mahnung (Schwesternwohnheim)  (Gelesen 1337 mal)

B
  • Beiträge: 1
Liebes Forum,

nachdem ich den umfassenden Lesestoff hier begutachten konnte, bleiben doch noch Unsicherheiten übrig. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der sich erbarmt und seine Sichtweise auf das Geschehene kundtun kann.

Die fiktive Azubi-Krankenschwester D. beginnt eine Ausbildung und zieht dazu in ein Schwesternwohnheim (NRW) in dem auch ca. 40 weitere Menschen während der Ausbildung ein Zimmer beziehen.

Kurz nach der Anmeldung beim Meldeamt flattert auch das erste Schreiben des BS ein.
"Wohl erzogen" wird das Formular ausgefüllt - und bald darauf abgebucht.

Nach Rückfragen bei den anderen Bewohnern erfährt D., dass kein anderer das Schreiben beantwortet.
Darauf wird der Betrag zurückgebucht, aber nichts weiter von D. aus geschrieben.

Nach und nach trudeln immer wieder Schreiben vom BS ein, immer als einfacher Brief, alle Bewohner haben die gleiche Anschrift, intern sind die Zimmer schon nummeriert.
Briefkästen sind draußen für alle vorhanden.

Jetzt, zum 01.02., trifft ein Mahnschreiben ein, ein solches vom Wortlaut gleiches, wie hier auch
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Das Problem für Schwester D. ist halt nun:
Was wäre am besten nun zu tun?

Alle die damals nicht mehr reagiert haben, werden anscheinend in Ruhe gelassen und nicht mehr angeschrieben.

Nach Auskunft des Betreibers des Wohnheims (das Krankenhaus) würden unter dieser Anschrift sicher auch schon RF bezahlt, aber mehr gab es nicht in Erfahrung zu bringen.

Nun ist auch der ratlose fiktive Vater von Schwester D. informiert und hofft auf ein paar wohlgesonnene Forenmitglieder und deren Ansichten.

Vielen Dank.

Brille


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Februar 2016, 18:33 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.582
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die beschriebene "Mahnung" ist ein unverkennbares Zeichen, dass ARD-ZDF-GEZ meinen, irgendwann nach der Zahlungseinstellung/ Rückbuchung einen FestsetzungsBESCHEID geschickt zu haben, der zwischenzeitlich (weil keine Rechtsmittel eingelegt wurden) rechtskräftig und somit vollstreckbar geworden wäre.

Die "Mahnung" ist üblicherweise das letzte "Signal", bevor der Vorgang in die (nur noch äußerst schwer bis gar nicht abzuwendende) Vollstreckung gegeben wird.

Insofern gelten "akut" prinzipiell erst einmal die Hinweise unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
d.h. Schwester D. müsste prüfen, ob ihr überhaupt ein FestsetzungsBESCHEID zugegangen ist ;)
und sich dann möglichst zügig entsprechend den Hinweisen unter o.g. Link an ARD-ZDF-GEZ wenden, um möglichst prophylaktisch eine ansonsten kaum zu vermeidende Einletung der Zwangsvollstreckung ggf. doch noch "galant" abzuwenden.

Auf einen dann mglw. irgendwann einmal (ggf. nachweislich) zugestellten FestsetzungsBESCHEID müsste Schwester D. dann mit den in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Rechtsmitteln (i.d.R. "Widerspruch") innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung=Bekanntgabe) reagieren.


Ungeachtet dessen sollte sich Schwester D. mal dafür stark machen, dass die Rechtsabteilung der Klinik gegen dieses himmelschreiende Unrecht aktiv einsetzt und ihre Schützlinge dieser eklatanten Grundrechtsverletzung nicht schutzlos ausliefert!!!

In diesem Zusammenhang bitte auch noch mal eingehend die Suchfunktion des Forums befragen mit Begriffen wie z.B. "Wohnheim" - da gibt es noch sehr interessante Informationen, ob laut der Auslegung des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) überhaupt ein Beitrag in der Situation des Wohnheims von Schwester D. fällig würde.

Folgende Beiträge lassen sich u.a. finden:

Beitrag im Studentenwohnheim
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11854.msg79887.html#msg79887

Sogar ausländische Studenten müssen zahlen (Frage bzgl Härtefall)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11830.msg79754.html#msg79754

Rundfunkbeitrag als Student/ Geringverdiener > Woher nehmen? Wie reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11748.msg79618.html#msg79618

Studentenwohnheim
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4924.msg34544.html#msg34544

usw.


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html
dort dann speziell für NRW
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,57.0.html


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