Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Wie viele Festsetzungsbescheide sind üblich?  (Gelesen 4072 mal)

w
  • Beiträge: 39
Wie viele Festsetzungsbescheide sind üblich?
Autor: 08. Dezember 2015, 18:04
Hallo,

gibt es Erfahrungen darüber, wie viele Festsetzungsbescheide zu erwarten sind?
Person A hat inzwischen seinen dritten bekommen, ist das noch normal?

Da sich der Wortlaut (ausser die Beträge natürlich) nicht geändert hat, wird Person A wohl auch diesmal einfach widersprechen.

Oder gibt es abweichende Empfehlungen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2015, 22:59 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.692
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
gibt es Erfahrungen darüber, wie viele Festsetzungsbescheide zu erwarten sind?
Person A hat inzwischen seinen dritten bekommen, ist das noch normal?
"Normal" ist das nicht - aber durchaus üblich... ;) :D

Und nein: Es gibt da offenkundig keine definierte Begrenzung.
Manche haben schon nach ihrem ersten Widerspruch einen WiderspruchsBESCHEID erhalten - nach Einreichung der Klage dann keine FestsetzungsBESCHEIDe mehr - lediglich noch die regelmäßigen, automatisierten Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen.
Andere haben schon 4 oder 5 Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe erhalten und trotz regelmäßiger Widersprüche immer noch keinen WiderspruchsBESCHEID.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion sowie die einschlägigen Threads nutzen...
...dort findet sich dann auch dies ;)


Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Da ARD-ZDF-GEZ trotz umfänglicher Widersprüche, welche die Rechtsgrundlage und die darauf basierenden Forderungen grundsätzlich anfechten, unbeeindruckt weitere FestsetzungsBESCHEIDe erlassen, anstatt die Widersprüche mit einem klagefähigen WiderspruchsBESCHEID zu beantworten, könnte ggf. eine Formulierung in die Widersprüche eingearbeitet werden ähnlich dieser...
Zitat
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
Dies soll eben dazu dienen, den Streitwert nicht unnötig zu erhöhen...
...und auch nicht ständig fristwahrend reagieren zu müssen, damit die per Bescheid geltend gemachte Forderung nicht bei versehentlichem Fristversäumnis unversehens rechtskräftig wird.
Dies könnte aber ggf. auch umgekehrt bedeuten, dass ARD-ZDF-GEZ evtl. doch eher mal den Vorgang mit einem WiderspruchsBESCHEID abschließen und man dann natürlich entsprechend eher zur Klage gezwungen wäre - muss jeder für sich selbst abwägen...

Da sich der Wortlaut (ausser die Beträge natürlich) nicht geändert hat, wird Person A wohl auch diesmal einfach widersprechen.
Oder gibt es abweichende Empfehlungen?
Erneut Widerspruch gegen 2. Festsetzungsbescheid -> Auf 1. Widerspruch beziehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16553.msg109510.html#msg109510



Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine derlei allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Vielleicht schränkt ein folgender Hinweis im nächsten Widerspruch die Feststellungswut des BS ein?
Ein Versuch wäre es Wert, zu schreiben:
Zitat
„Ich betrachte das Verschicken weiterer Festsetzungsbescheide an meine Adresse als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Ich müsste für jeden weiteren Festsetzungsbescheid jeweils aufs Neue mit ähnlichem Inhalt Widerspruch erheben. Ebenso müsste ich weitere Klagen mit faktisch gleichem Inhalt erheben, was zu unverhältnismäßigen und somit unnötigen Klagehäufungen führt und in zusätzlichen Prozesskosten für alle Beteiligten mündet.“

Vielleicht regt der Passus beim BS zum Nachdenken an oder es gibt wenigstens neue Textbausteine... "Ihre Anregung haben wir erhalten. Leider..."

Versuch macht kluch'

VG rave


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2015, 17:11 von Bürger«
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

j
  • Beiträge: 12
Also ein wirkliches Muster scheint es nicht zu geben wenn man ein wenig im Forum liest. Vielleicht hängt das auch vom Sachbearbeiter ab der den Fall bearbeitet.

Ich habe im April meinen ersten Bescheid bekommen und diesem widersprochen. Danach kam ein Info-Schreiben zu meinem Widerspruch aber kein Widerspruchsbescheid. Als ich darauf nicht reagierte bekam ich eine Mahnung mit Androhung von Vollstreckung. Hierrauf habe ich noch einmal geantwortet und auf meinen Widerspruch incl. fehlendem Widerspruchsbescheid hingewiesen. Hab da mit rein geschrieben das zukünftige Anschreiben an mich zu unterlassen sind bis über meinen Widerspruch entschieden wurde, und andernfalls sämtliche Kosten zu deren Lasten gehen. Danach hab ich nix mehr gehört. Kann Zufall sein, oder auch nicht. Eigentlich rechne ich täglich mit Post. Vor Weihnachten hauen die bestimmt nochmal einen raus damit die Leute übers Fest möglichst ihre Fristen verpassen.  >:D

Schönen Gruß
Julia


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Person "V" hat nun innerhalb von 4 Wochen auch den 2.ten Bescheid auf dem Tisch liegen.
Postlaufzeit 8 Tage oder rückdatiert oder vom Adressdienstleister versendet oder alles das zusammen oder welche Gründe auch immer.
Jetzt hat "V" einen Bescheid von 01.2013 - 11.2014 und einen weiteren von 12.2014 - 11.2015
Dann sind ja nun alle bisherigen Perioden "aufgearbeitet". Dann ist mein Posterhalt für 2015 dann ja mal abgeschlossen.

Welches perfide und subtile System steckt nun hinter der kurzfristigen Zweitversendung? Das ist die Frage, die sich "V" stellt.
Wahrscheinlich stellt man keine Bescheide > 500 € aus? Oder gibt es das hier schon im Forum bei anderen nicht real existenten Personen?

Jetzt weiß Person "V" schon, wie sie vorgehen wird:
Neuer Widerspruch mit AdV sowie anderen eigenen, fremden und neuen "Textbausteinen" und fristgemäße Abgabe vor Ort bei der LRA.
Das wird dann der Bestandteil der Weihnachtsvorbereitungen.
Dieses Mal gibt es als Anlagen alle bisherigen Schriftstücke in Kopie mit. Das perfide und subtile Vorgehen von BS/LRA wird Bestandteil des Widerspruchs.

Wahrscheinlich ist "V" einer der wenigen, der so aktuell festgesetzt wurde (bis Nov 2015). Letztlich ist es egal, ob 17,50€, 17.98€ oder ein Vielfaches davon festgesetzt werden. Diese Abgabe ist rechtswidrig und gehört abgeschafft.

Jetzt müsste aber erst einmal Ruhe sein, bis der nächste Bescheid kommt. Oder machen die im Januar 2016 dann eine Festsetzung für Dezember 2015.
Auch vorstellbar. Und dann immer wieder einen "8ter" als Säumniszuschlag.

*Kopfschüttel*

VG rave


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

P
  • Beiträge: 377
Bei Person A (in Berlin) traf jetzt der fünfte Bescheid ein.
Nebst der scheißfreundlichen Mitteilung, dass man jetzt die bisherigen vollstrecken wird.
Selbstverständlich wurde allen Bescheiden nachweislich und fristgerecht widersprochen - u.a. per Fax mit Sendebestätigung -, aber das schert den Laden nicht.

LG Peli


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2015, 00:26 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.692
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bei Person A (in Berlin) traf jetzt der fünfte Bescheid ein.
Nebst der scheißfreundlichen Mitteilung, dass man jetzt die bisherigen vollstrecken wird.
Selbstverständlich wurde allen Bescheiden nachweislich und fristgerecht widersprochen - u.a. per Fax mit Sendebestätigung -, aber das schert den Laden nicht.

Die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion liefern mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Festsetzungsbescheid "Zwangsvollstreckung eingeleitet" " o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse... wie u.a. auch

3. Festsetzungsbescheid + Hinweis über bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15204.msg101295.html#msg101295

Diesbezügliche Hinweise gibt es nunmehr auch unter dem einschlägigen Beitrag
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

w
  • Beiträge: 39
Vielen Dank für all die Antworten,

Der Betroffene wird  diesen Passus in den Widerspruch mit Aufnehmen:

Zitat
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.

Es ist interessant zu sehen, wie viele Festsetzungsbescheide individuell so rausgehen. Ich glaube, wenn man da Erfahrungen austauscht, kann man noch viel über das System GEZ lernen. Es ist ja eh interessant, dass der Laden Bescheide ausstellen darf, handelt es sich dabei doch eingentlich rechtilich gesehen um ein Inkasso-Unternehmen, oder? Aber ich will nicht offtopic werden.

Viele Grüße, Christoph


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben