Unter Studenten oft ein Problem, kein Einkommen, kein Bafög und finanzielle Unterstützung von Eltern oder Großeltern, die sich die Unterstützung für die Tochter/Sohn oder Enkelin/Enkel aber auch vom Mund ab sparen müssen. Es reicht gerade so für Miete und Verpflegung und dann soll man noch 17,50 Euro im Monat für einen belanglosen Radiosender abdrücken.
Generell gibt es an Hochschulen Beratungsstellen für Rat suchende Studenten, allerdings kann es vorkommen, dass diese "Berater" auch im Auftrag des "Landesherren" unterwegs sind und nicht wirkliche Lösungen anbieten können.
Im fiktiven Fall könnte man als Student einen Befreiungsantrag stellen und seine finanzielle Lage dem belanglosen Radiosender (nicht dem BS) offenlegen. Wird dieser abgelehnt, kann auf die Ablehnung Widerspruch (an den Radiosender) eingelegt werden. Erhält der Student einen Widerspruchsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung, dann kann dieser Klage einreichen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung). Für eine Klage zum Thema Befreiung fallen keine Gerichtskosten an.
Ergeht nach drei Monaten kein Widerspruchsbescheid an den Studenten, kann dieser jeder Zeit eine Klage ohne Widerspruchsbescheid einreichen.
Bekommt ein Student im fiktiven Fall einen Festsetzungsbescheid, kann gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung vorgegangen und mit einem Widerspruch sowie Aussetzung der Vollziehung geantwortet werden. Auch hier nicht an den BS, sondern direkt an den Radiosender. In diesem Widerspruch könnte man auf den Befreiungsantrag oder auf die bereits anhängende Klage hinweisen.
Eine "Endlosschleife" gibt es nicht, da auch hier der Radiosender mit einem Widerspruchsbescheid antworten muss.
Auch mit diesem Widerspruchsbescheid kann eine Klage eingereicht werden. Diese ist allerdings allgemein mit Gerichtskosten verbunden. Hier könnte man unter Umständen Prozesskostenhilfe beantragen.
Solange diese Rechtsmittel eingesetzt werden, kann eine Zwangsvollstreckung erstmal vermieden werden.
Von der Taktik, Bescheide zu ignorieren, rät das Forum ab, da der Aufwand sich dagegen zu wehren deutlich höher ist.
Wie "unverwundbar" eine Person ist, hängt von der jeweiligen Person selbst ab. Es gibt uns bekannte Personen, die selbst mit einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und einem P-Konto durchaus leben können.