Abgesehen davon, dass der fiktive Fall leider nur sehr mager beschrieben ist, steht in der fiktiven Rechtsbehelfsbelehrung die Möglichkeit,
sofortige Beschwerde innerhalb 2 Wochen nach Zugang des Beschlusses einzulegen...
- beim zuständigen Amtsgericht
oder
- beim zuständigen
LG TübingenLetzteres könnte für eine Person A ggf. von Interesse sein, da das LG Tübingen schon einige Beschlüsse zugunsten der Betroffenen entschieden hatte - zumindest in Hinblick auf die Form der Vollstreckung.
Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.0.html...was allerdins wiederum im Falle nicht zugestellter Bescheide etwas anders zu verwenden wäre.
Wichtig wäre hierbei auch noch die mglw. nur noch
äußerst knappe verbleibende Frist für die Beschwerde.
Ausgehend von dem Datum des fiktiven Beschlusses (18.11.2015?) würde diese Notfrist von 2 Wochen entweder in Kürze ablaufen oder wäre im dümmsten Falle schon abgelaufen - das kommt aber darauf an, ob der Beschluss zeitnah nach Erstellung auch versendet und dann ebenso zeitnah zugestellt wurde.
Person A sollte hier wohl schnellstens prüfen, wann genau Zustellung war und dann ggf. nur erst einmal
fristwahrend Beschwerde einlegen (z.B: per Fax mit SEndeprotokoll), die Begründung aber einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.
Entscheidend ist der Zugang beim Gericht - nicht das Versanddatum!Vorbehaltlich anderer Begründungen der ursprünglichen Erinnerung bzw. eines anderen Werdegangs und anderer Umstände, sei bzgl. einer möglichen Begründug der Beschwerde verwiesen auf u.a. diese Threads
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.htmlincl.
BESCHWERDE gegen den ablehnenden Beschlusshttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964über die
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage/ Bestreiten des Zugangs eines FestsetzungsBESCHEIDs
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagierenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996...auf die zwischenzeitlich aktualisierte (aber auch auf Sachsen angepasste) Version der
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"gem. neuerer, tendenzieller Erkenntnisse u.a. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.htmlBeschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html...sowie auch auf
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheidhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.htmlInwiefern o.g. bisherige Entscheidungen des LG Tübingen auch in Fällen nicht zugestellter Bescheide ggf. ergänzend verwendet werden könnten, bliebe der weiteren Diskussion vorbehalten...