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Autor Thema: AG weist Erinnerung zurück > Beschwerde ans LG Tübingen?  (Gelesen 2492 mal)

S
  • Beiträge: 1
Hallo Leute,

fiktive Person A hat jetzt Post bekommen vom GV.
Person A hat das Schreiben von hier
Zwangsvollstreckung Rechtsmittel Amtsgericht Vollstreckungsgericht Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
fristgerecht zugesendet.

Nun hat Person A einen Beschluß bekommen und steht voll auf dem Schlauch

Ich habe hier auch schon gesucht, aber nichts gefunden.

Könnt ihr Person A weiterhelfen???


Edit "Bürger":
Beitrag und Dokumente mussten leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments auftauchen können.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
Der Beitrag wurde zudem ausgegliedert aus einem anderen Thread, in welchem ein anderer fiktiver Fall-Status thematisiert war.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2015, 02:28 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Abgesehen davon, dass der fiktive Fall leider nur sehr mager beschrieben ist, steht in der fiktiven Rechtsbehelfsbelehrung die Möglichkeit, sofortige Beschwerde innerhalb 2 Wochen nach Zugang des Beschlusses einzulegen...

- beim zuständigen Amtsgericht

oder
- beim zuständigen LG Tübingen

Letzteres könnte für eine Person A ggf. von Interesse sein, da das LG Tübingen schon einige Beschlüsse zugunsten der Betroffenen entschieden hatte - zumindest in Hinblick auf die Form der Vollstreckung.

Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.0.html

...was allerdins wiederum im Falle nicht zugestellter Bescheide etwas anders zu verwenden wäre.


Wichtig wäre hierbei auch noch die mglw. nur noch äußerst knappe verbleibende Frist für die Beschwerde.
Ausgehend von dem Datum des fiktiven Beschlusses (18.11.2015?) würde diese Notfrist von 2 Wochen entweder in Kürze ablaufen oder wäre im dümmsten Falle schon abgelaufen - das kommt aber darauf an, ob der Beschluss zeitnah nach Erstellung auch versendet und dann ebenso zeitnah zugestellt wurde.

Person A sollte hier wohl schnellstens prüfen, wann genau Zustellung war und dann ggf. nur erst einmal fristwahrend Beschwerde einlegen (z.B: per Fax mit SEndeprotokoll), die Begründung aber einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.

Entscheidend ist der Zugang beim Gericht - nicht das Versanddatum!


Vorbehaltlich anderer Begründungen der ursprünglichen Erinnerung bzw. eines anderen Werdegangs und anderer Umstände, sei bzgl. einer möglichen Begründug der Beschwerde verwiesen auf u.a. diese Threads

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
incl. BESCHWERDE gegen den ablehnenden Beschluss
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964
über die
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage/ Bestreiten des Zugangs eines FestsetzungsBESCHEIDs
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996


...auf die zwischenzeitlich aktualisierte (aber auch auf Sachsen angepasste) Version der
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
gem. neuerer, tendenzieller Erkenntnisse u.a. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096

Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html

...sowie auch auf
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html


Inwiefern o.g. bisherige Entscheidungen des LG Tübingen auch in Fällen nicht zugestellter Bescheide ggf. ergänzend verwendet werden könnten, bliebe der weiteren Diskussion vorbehalten...


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