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Autor Thema: Ankündigung zur Zwangsvollstreckung in Hamburg  (Gelesen 2382 mal)

G
  • Beiträge: 4
Ankündigung zur Zwangsvollstreckung in Hamburg
Autor: 11. November 2015, 13:54
Hallo zusammen ein fiktiver Bekannter (B) hat mir einen etwas komplizierten Fall geschildert und bat um Hilfe.
B hat nie Rundfunkgebühren entrichtet. Er zog im März 2014 von Berlin nach HH. In Berlin hatte er bereits Schreiben zur Entrichtung von Gebühren an die GEZ, erhalten. B ist noch offiziell in Berlin gemeldet und nicht in HH.
B ist auch innerhalb Hamburgs nochmals umgezogen und wohnt unter seiner jetzigen Adresse in HH seit März 2015.
Nun erhielt B ein Schreiben Ankündigung der Zwangsvollstreckung an seine Adresse in HH von der Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde - Kasse.Hamburg, Forderungsmanagement. Die Höhe der Forderung (des NDR) beträgt 568,08 € (inl. 38,62 Vollstreckungsgebühr u. Porto). Als Gläubiger ist der NDR angegeben vertreten durch den Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio. Als Zeitraum wird Januar 2013 bis März 2015 angegeben und sich auf diverse Bescheide berufen (seit 01.09.2014). Zustellungen hat Herr B NIE per Einschreiben erhalten ! Auch erhielt er keine Vollstreckungsankündigung ! Mein guter Bekannter fragt sich nun was zu tun ist ?

1. Ist hier abwarten ratsam oder riskiert man dann tatsächlich die Zwangsvollstreckung ?
2. Wenn man reagiert kommt das dann nicht dem Eingeständnis des (rechtmässigen) Erhalts des Schreiben gleich ?
3. Sollte man Widerspruch einlegen und geht dies nur mit einem Anwalt (Anwaltszwang )?


Für hilfreiche Tipps für meinen Bekannten wäre ich dankbar.
Mein Bekannter weiß nämlich (nicht zuletzt wegen der verworrenen Sachlage) nicht mehr weiter, welches jetzt der richtige, nächste Schritt ist und wie strukturiert vorzugehen ist.
Danke !



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2015, 21:57 von René«

n
  • Beiträge: 1.452
Hallo

ganz kurz:

B hat zwei verschiedene Probleme:
1. Abwehr der akkuten Zwangsvollstreckung
2. Abwehr der Bescheide.

1 ist dringlich, aber auch 2 muss gemacht werden: bezahlen oder klagen (die Bescheide sind fuer den BS da, wenn jetzt noch nicht an
   B  bekanntgegeben, dann halt spaeter)
1 ist ZPO (auch wenn das Finanzamt das macht glaube ich -> einlesen Vollstreckungsordnung in HH), 2 ist Verwaltungsrecht.

Zitat
1. Ist hier abwarten ratsam oder riskiert man dann tatsächlich die Zwangsvollstreckung ?
Da wird vollstreckt ohne mit der Wimper zu zucken. Ist ja deren Service: Titel ausstellen und Vollstreckungsersuchen erstellen alles in einer Hand.
Schon ein P-Konto eingerichtet? Der GV kommt heute nicht mehr vorbei, der zieht einfach ein. (SuFu und einlesen)

Zitat
2. Wenn man reagiert kommt das dann nicht dem Eingeständnis des (rechtmässigen) Erhalts des Schreiben gleich ?
Ja, aber Irgendwann muss B reagieren. Ist in Berlin auch ein Schreiben angekommen?
(zum Ablauf habe ich hier ein wenig geschrieben unter:
Mahnung mit Drohung der Zwangsvollstreckung - Widerspruchsschreiben ignoriert?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16523.msg109280.html#msg109280 )

Zitat
3. Sollte man Widerspruch einlegen und geht dies nur mit einem Anwalt (Anwaltszwang )?
In der 1. Instanz Vervaltungsgericht ist kein Anwaltszwang.
Bei der ZV (Amtsgericht) auch nicht, beim Finazamt sicher auch nicht.

 
Suchfunktion hier benutzen: "Vollstreckung ohne Bescheid"



Einlesen!  Ich kopiere den Standardtext vom Buerger mal hier rein:
Zitat
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Da Mehrfachdiskussionen allgemeiner, schon ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte im Weiteren keine allgemeinen Fragen sondern allenfalls spezielle Fragen des fiktiven Falls behandeln.
Danke für die Berücksichtigung.


Bei fehlenden Bescheiden ist auch
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg106544.html
sehr informativ.


(Alles ohne Gewähr, nur meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung!)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2015, 21:57 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

G
  • Beiträge: 4
Vorab schnell - besten Dank für die Antwort. Muss mich da erstmal durcharbeiten. In BÄRlin ist übrigens kein Schreiben angekommen.
Gruß Glotzi.


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