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Autor Thema: Unterlassungsklage gegen die GEZ & Co. - Verbreitung falscher Tatsachen  (Gelesen 24454 mal)

  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
da ist gerade ein Thema (von 2015) wieder hochgekommen. Die Antworten dazu bieten auch genug Argumentationsmaterial

ard_check: Was ist d. Beitragsservice v. ARD, ZDF u. DR + welche Aufgaben hat er
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16195.msg107373.html#msg107373
und dazu die erste Antwort mit falschen Darstellungen, Lügen, Unwahrheiten etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16195.msg107403.html#msg107403


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  • IP logged
Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

K
  • Beiträge: 2.246
Zitat
dass Sie wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, sich an der solidarischen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen.
Quelle:
Ist der Südwestrundfunk eine Behörde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23269.msg153242.html#msg153242
dort "Antwort SWR anonymisiert OCR.pdf"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=23269.0;attach=12868


Eine Lüge. Die "solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" erfolgt durch WOHNUNGSINHABER und BETRIEBSSTÄTTENINHABER.
Nicht durch - wie vom SWR behauptet - alle anderen Bürgerinnen und Bürger.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2017, 00:05 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Neue Dimension von "Falschwahrheiten"...
...wenn man so will, nunmehr sogar richterlich bestätigt - siehe u.a. unter
Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.msg160145.html#msg160145

Ausnahmsweise - der schnelleren Erfassbarkeit und zielgerichteten Diskussion wegen - ein ausführliche Zitierung:
Ups, wo sind die Fake News Wächter?  :police: :police: :police:
Seite 3
Zitat
[...]Zugleich wird dem Leser suggeriert, die Fälle des BGH wären zugunsten des Gläubiger entschieden worden, obwohl es sich schlicht um eine Zurückweisung handelte (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/pressearchiv/index_ger.html) und bisher nur ein Fall (5 T 232/16 endgültig - zugunsten des Schuldners - entschieden worden ist.[/color] [...]

In der Tat - dort wird suggeriert bzw. "falschbehauptet" - siehe u.a. unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg152512.html#msg152512
[...]
Heute heißt es:
Zitat
Vollstreckungs­verfahren rechtmäßig – Bundes­gerichtshof hebt erneut Entscheidungen des LG Tübingen auf
4. August 2017
Der Bundesgerichtshof hat erneut mehrere Entscheidungen des Landgerichts Tübingen zur vermeintlichen Rechtswidrigkeit eines Vollstreckungsersuchens des Südwestrundfunks aufgehoben. Damit sind alle bislang eingeleiteten Rechtsbeschwerdeverfahren zu Entscheidungen des Landgerichts Tübingen abgeschlossen und zugunsten des SWR entschieden.
(s. Abbildung "neueseite)

>>> Unterlassungsaufforderung?

Unterlassungsklage gegen die GEZ & Co. - Verbreitung falscher Tatsachen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23971.0.html


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