Neue Dimension von "Falschwahrheiten"...
...wenn man so will, nunmehr sogar richterlich bestätigt - siehe u.a. unter
Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.msg160145.html#msg160145Ausnahmsweise - der schnelleren Erfassbarkeit und zielgerichteten Diskussion wegen - ein ausführliche Zitierung:
Ups, wo sind die Fake News Wächter?
Seite 3
[...]Zugleich wird dem Leser suggeriert, die Fälle des BGH wären zugunsten des Gläubiger entschieden worden, obwohl es sich schlicht um eine Zurückweisung handelte (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/pressearchiv/index_ger.html) und bisher nur ein Fall (5 T 232/16 endgültig - zugunsten des Schuldners - entschieden worden ist.[/color] [...]
In der Tat - dort wird suggeriert bzw. "falschbehauptet" - siehe u.a. unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg152512.html#msg152512
[...]
Heute heißt es:
Vollstreckungsverfahren rechtmäßig – Bundesgerichtshof hebt erneut Entscheidungen des LG Tübingen auf
4. August 2017
Der Bundesgerichtshof hat erneut mehrere Entscheidungen des Landgerichts Tübingen zur vermeintlichen Rechtswidrigkeit eines Vollstreckungsersuchens des Südwestrundfunks aufgehoben. Damit sind alle bislang eingeleiteten Rechtsbeschwerdeverfahren zu Entscheidungen des Landgerichts Tübingen abgeschlossen und zugunsten des SWR entschieden.
(s. Abbildung "neueseite)
>>> Unterlassungsaufforderung?
Unterlassungsklage gegen die GEZ & Co. - Verbreitung falscher Tatsachen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23971.0.html