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Autor Thema: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring  (Gelesen 29773 mal)

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Hier die neuen Informationen von Dr. Norbert Häring zur Barzahlung (...)

Zitat: "Juristischer Aufsatz" (...)

Zu Deutsch: Bargeld ist eine Sache, an der man Eigentum erwirbt, das grundgesetzlich geschützt ist und nicht beliebig und ohne spezielle Ermächtigung  durch Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ausgehöhlt werden darf, schon gar nicht vom Landesgesetzgeber, beziehungsweise einer Rundfunkanstalt.

Im Ergebnis seien die Regelungen in den Rundfunksatzungen, die Barzahlung des Rundfunkbeitrags vorsehen, unwirksam. (...)

Guggst du hier:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/462-gramlich#weiterlesen

+++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2018, 03:34 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

a

anne-mariechen

Hier die neuen Informationen von Dr. Norbert Häring zur Barzahlung (...)
Für mich stellt sich zusätzlich die Frage, muss ich dem Betragservice einer Firma die jeden Bürger für dumm verkauf,t meinen Rundfunk- und Fernsehbeitrag entrichten.

Was passiert, wenn ich dieses Betrag gezielt auf ein Konto bei meiner dem Wohnort zugehörenden Rundfunkanstalt überweise? Wie und wo die Rundfunkanstalt den Betrag dann zubucht, umbucht oder zurückbucht wird man dann sehen. In diesem Theater sind doch Gesetzestexte makulatur.

Jeder macht was er will und die einen meinen sie haben mehr Rechte als andere wenn Sie Macht und Entschlossenheit demonstrieren wie der Betragservice. Die Interessieren doch Verwaltungsrecht und Zwangsvollstreckungsgesetz nicht. Wir diskutieren immer den Rechtsfall, ob es nicht parallel nicht sinnvoll wäre, den Praktischen Ansatz der Gegenwehr mit zu suchen.

Gruß Annemariechen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2018, 03:34 von Bürger«

P
  • Beiträge: 41
Für mich stellt sich zusätzlich die Frage, muss ich dem Betragservice einer Firma die jeden Bürger für dumm verkauf,t meinen Rundfunk- und Fernsehbeitrag entrichten.

Was passiert, wenn ich dieses Betrag gezielt auf ein Konto bei meiner dem Wohnort zugehörenden Rundfunkanstalt überweise? Wie und wo die Rundfunkanstalt den Betrag dann zubucht, umbucht oder zurückbucht wird man dann sehen. In diesem Theater sind doch Gesetzestexte makulatur.


Eine Art Flashmob Aktion. Warum nicht?
Ich denke allerdings, dass die Zuordnung zu deinem Kundenkonto relativ schnell von statten gehen (könnte). Zuallererst wirst Du im Zuge der Überweisung namentlich kenntlich gemacht. Du gibst vielleicht keinen Verwendungszweck an, was die Suche nach deinem Kundenkonto sicher erschwert aber die Identifikation bei deiner örtlichen Rundfunkanstalt, über deine Kontodaten, (könnte) schnell abgeschlossen sein.

(Könnte) schreibe ich deshalb, weil ich mir nicht sicher bin inwiefern Banken, über deine SEPA-Daten (IBAN, BIC und Name des Kontoinhabers) hinaus, Auskunft zu deinen weiteren Stammdaten wie Anschrift und Geburtsdatum geben dürfen?!
Im allgemeinen heißt es zu Bankauskünften: "Auskünfte über Privatpersonen dürfen nur dann erteilt werden, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben."
Es muss also eine Auskunftserteilung vorliegen.

Hat die Landesrundfunkanstalt deine Bankdaten nicht, so müsste ja ein Mitarbeiter -salopp- den Hörer in die Hand nehmen, die Bank anrufen und zumindest die Daten deines Kundenkontos mit denen des Kontoinhabers abgleichen. Hierzu gehören -meine ich- nur die Konto- und die Stammdaten. Viel mehr dürfte die Bank nach allgemeinem Verständnis erstmal nicht bereitstellen.

Jetzt wird über deine Hausbank Geld an die GEZ transferiert welches dort nicht zurechenbar ist. Dann meldet sich der Geldempfänger GEZ bei deiner Bank und bittet um die Herausgabe deiner persönlichen Daten um zu ermitteln, ob das Geld wirklich von Dir stammt. Hat die Bank ein Interesse dieses Anliegen zu klären und dem Wunsch des -Nicht Kunden- nachzukommen?
Muss sie nicht viel mehr, das Interesse seines Kunden wahrnehmen? Sprich, unser Kunde hat die Zahlung angewiesen und solange von dieser Seite keine Reklamation ausgeht dürfen wir -voller Vertrauen- davon ausgehen, dass unser Kunde sehr wohl wusste was er tat, augenscheinlich alles seine Richtigkeit hat und wir keinen Grund zur Annahme haben, dass etwas nicht i.O. sei.
Es ist doch das Problem des Empfängers wenn er diese Zahlung nicht zu ordnen kann.

Nun hat ja aber der Empfänger auch eine Bank. Die ebenfalls im Interesse des Kunden handeln will. Darf die ihm dann die o.g. Daten zur Verfügung stellen? Oder kann sich die Empfänger-Bank auch nur auf die üblichen Bankdaten (IBAN,Name,BIC) berufen?

Amtshilfe oder irgendeine eine Art von Ersuchen, zur Übermittlung von Kundendaten der Banken untereinander, kann ausgeschlossen werden, weil es sich um privatwirtschaftlich agierende Unternehmen handelt. Es gilt immer Zustimmung des Kunden zur Freigabe personenbezogener Daten an Dritte.

Der Gedanke weiter gesponnen hätte ja u.a. zur Folge, dass die LRA Gelder erhält die sie nicht zu ordnen kann und ggf. am Ende des Jahres, spätestens mit Jahresabschluss, buchungs- und bilanzierungstechnich, in die Bredoullie kommen könnte.
Denn wo kommen die Gelder her? Keine Buchung ohne Beleg oder?!


....Alles nur Gedanken....

Aber selbst wenn`s quatsch ist, amüsiere ich mich gerade an der Vorstellung, dass die -mit Sicherheit- komplett entnervten Mitarbeiter einer einzigen LRA, einer Summe von 100.000€ von 10.000 Geldüberweisungen von 10.000 verschiedenen Personen nachtelefonieren und nachrecherchieren müssten nur um herauszufinden, ob eine Buchung korrekt und einem Kundenkonto zuordenbar ist oder komplett fehlgeleitet wurde.  ;)
Multipliziert auf alle LRA`s gäbe das ein schönes drunter und drüber!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2015, 03:15 von PillePlutonium«

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Hat die Landesrundfunkanstalt deine Bankdaten nicht, so müsste ja ein Mitarbeiter -salopp- den Hörer in die Hand nehmen, die Bank anrufen und zumindest die Daten deines Kundenkontos mit denen des Kontoinhabers abgleichen. Hierzu gehören -meine ich- nur die Konto- und die Stammdaten. Viel mehr dürfte die Bank nach allgemeinem Verständnis erstmal nicht bereitstellen.

Die Bank wird überhaupt keine Auskunft geben. Wenn der Rundfunkfuzzi gaaanz lieb ist, wird der Bankmitarbeiter seine Rufnummer notieren und an den Kontoinhaber weiterleiten. Das wars.


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anne-mariechen


Eine Art Flashmob Aktion. Warum nicht?
Ich denke allerdings, dass die Zuordnung zu deinem Kundenkonto relativ schnell von statten gehen (könnte). Zuallererst wirst Du im Zuge der Überweisung namentlich kenntlich gemacht. Du gibst vielleicht keinen Verwendungszweck an, was die Suche nach deinem Kundenkonto sicher erschwert aber die Identifikation bei deiner örtlichen Rundfunkanstalt, über deine Kontodaten, (könnte) schnell abgeschlossen sein.

Die Rundfunkanstalt darf meinen Namen und meine Beitragskontonummer kennen. Es geht darum! Laut Gesetz bin ich zur Rundfunkgebührenbezahlung gezwungen (nicht verpflichtet sondern gezwungen).

Das entscheidet jedes Gericht so. Um sich gegen Richter, Gesetze, Beitragservice, Gerichtsvollzieher und weis Gott schlag mich Tod herum zu ärgen, wer da noch so meint er sei der am längerne Hebel oder der Schlauere juckt mich nicht.

Fakt ist, meinem Wohnort zugeordnet muss ich die 17,50 Euro einer zugeordneten Rundfunkanstalt bezahlen. Das sieht Norbert Häring auch so !!!

Also geht es doch um die Frage, ob wir Rundfunkbeitragszahler uns dem ZWANG aussetzen lassen, so wie es sich die Rundfunkanstalten vorstellen, über die Firma Beitragservice den Betrag dort mit Wohl Wollen, mit Murren oder unter Zwang einbezahlen. Dass die Vorgehensweise der Bargeldlosen Bezahlung für die jeweilige Rundfunkanstalt berechtigt einen Vorteil erwirkt, in dem Sie selbst damit nicht mehr zig Tausende Postionen in der eigenen Buchhaltung verwalten muss, ist doch nicht mein Problem oder jedes Einzelnen anderen Beitragszahlers. Ich als Bürger habe auch einen Wunsch, den Wunsch der freiheitlichen Entscheidung, wie ich bezahle.

Die Wünsche der Rundfunkbosse haben mich als Rundfunkbezahler nicht zu interessieren. Ich will bezahlen. Ich will selbst entscheiden, wie ich bezahle. Ich will selbst entscheiden wann ich bezahle. Ich will selbst entscheiden wie ich das Gesetz erfülle. Ich will meine demokratische Freiheit. Punkt aus Amen.

Was spricht gegen diese freiheitliche Rechtsauffassung. Nur der von einigen ausgedachte Rundfunkstaatsvertrag. Lassen wir es doch diese Leute merken, dass Ihr Denken und Handeln gegen uns, wir sind das Volk ist.


Das unerhörte in dem Rundfunkstaatsvertrag ist doch, dass nicht nur der Betrag gefordert wird,

- sondern dabei eine selbst nur für diesen Fall geschaffene Berechnungseinheit nämlich Wohnung geschaffen wurde (Diese Einheit gibt es Weltweit nirgends)
- dem Beitragszahler die Auflage, wie er zu bezahlen hat gemacht wird (Vorentzug der persönlichen Selbstbestimmung)
- ich will auch nicht den Arbeitsplatz der Angestellten bei der Firma Beitragservice subventionieren .... nein ----> raus auf Hartz4
- der Rundfunk zwingt mich ja seine Propagante anzuhören, wenn ich das nutzen würde .... nein das will ich alles nicht.
- usw. da könnte ich jetzt alles aufzählen was ich nicht will .... ich will das nicht. Punkt.

Also will ich selbst entscheiden, wie ich bezahle. Und wenn ich das bei meiner Rundfunkanstalt bezahle, dann kann mir das rechtlich niemand streitig machen.
Das kann kein Richter anders entscheiden.
Wo bitte steht im Gesetz, dass ich verurteilt werde weil ich meine angebliche Geldschuld BAR bezahle???? Denn ich bezahle und damit ist die Forderung ausgeglichen und ich bezahle genau dort, wo ich bezahlen muss und nicht wo anders, bei einem Beitragservice. Also sollten das mal 500 Beitragszahler machen, bei jedem einzelnen Sender die wir in Deutschland haben.
Das ist tausendmal effektiver als sich mit irgendwelchen Gesetzen, die eh nicht eine klare lückenlose und zweifelfreie Rechtsauffassung darstellen, Gerichten und GV (D..) oder was weis ich herum zu ärgern.


Und was jeder andere macht und tut interessiert mich auch nicht. Tiere kann man mit Futter einem unwillkürlichen Tun verführen. Menschen mit Geld dem Lebenszwang aussetzen.

....Alles nur Gedanken....

Aber selbst wenn`s quatsch ist, amüsiere ich mich gerade an der Vorstellung, dass die -mit Sicherheit- komplett entnervten Mitarbeiter einer einzigen LRA, einer Summe von 100.000€ von 10.000 Geldüberweisungen von 10.000 verschiedenen Personen nachtelefonieren und nachrecherchieren müssten nur um herauszufinden, ob eine Buchung korrekt und einem Kundenkonto zuordenbar ist oder komplett fehlgeleitet wurde.  ;)
Multipliziert auf alle LRA`s gäbe das ein schönes drunter und drüber!

Und vielleicht könnte man den angeblichen 3 Millionen Hartz4-Empfänger eine Arbeit verschaffen? Genau so würde sich das ergeben und diese Rundfunkmächtigen würden merken, wer Ihnen das Geld zur Verfügung stellt, nämlich der Beitragzahler, der das Geld vorbeibringt, damit sie in Saus und Praus leben können.

Genau deswegen will der Staat, die EU das BARGELD abschaffen .... um den Bürger einen Zwang des Gehorsams auszusetzen, sonst nichts.
Und dieser Zwang heißt MACHT und wir geben alle 4 Jahre einmal eine Stimme ab und schaffen diesen Zwang damit selbst


Das wäre genau so wie beim Tante-Emma-Laden um die Ecke. Diese Person weis Ihre Kunden noch zu schätzen. Die Rundfunkbosse nicht, die wollen Masse verwalten, um eine Masse an Geld zu kassieren und zur Verfügung zu haben und dazu braucht es einen MASSENZWANG. Und das möglichst noch mit jeder angenehmlichen Faulheit. Das will ich nicht ... PASTA.

Dann müsste jeder Intendant seinen Kopf einschalten, wie er diese Vorgänge in seinem Laden organisiert.

Gruß Annemariechen


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Ich will bezahlen.

Gruß Annemariechen

Also ich will eigentlich nicht zahlen, weil ich den Rotz das meinungsbildende Programm nicht konsumiere und ich ehrlich gesagt keine Lust habe für andere zu bezahlen, die es konsumieren.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hinweis aus aktuellem Anlass ;)

Zur Verhandlung in der zweiten Instanz sowie weiteren Links siehe bitte u.a. unter
GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26106.0.html


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