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Autor Thema: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring  (Gelesen 25105 mal)

r
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Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Autor: 23. August 2015, 04:54

Bild-Quelle: http://bilder.bild.de/fotos/bild-logo-35166394/Bild/35.bild.png

BILD, 23.08.2015
HESSISCHER RUNDFUNK LEHNT BARGELD AB
Erste Klage im Streit um Rundfunkgebühr
Der Streit zwischen Norbert Häring (52) und den Gebühreneintreibern der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten geht in die nächste Runde. Jetzt verklagt der „Handelsblatt“-Journalist den Hessischen Rundfunk.

Zitat
„Mein Anwalt hat am Dienstag Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht“ sagt Häring zu BILD am SONNTAG. „Nach unserer Auffassung ist die Satzung des Hessischen Rundfunks zur Erhebung der Beiträge aufgrund eines Formfehlers ungültig.“
[...]

weiterlesen auf:
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/hr/erste-klage-im-streit-um-rundfunkgebuehr-42283364.bild.html


Hinweis:

Zum erstinstanzlichen Verfahren und weiterführenden Links siehe bitte u.a. unter
VG Ffm: mündliche Verhandlung Verfahren Häring vs. HR - 1 K 2903/15.F 31. 10.16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20168.0.html

Zur Verhandlung in der zweiten Instanz sowie weiteren Links siehe bitte u.a. unter
GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26106.0.html


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K
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Zitat
Eine Sprecherin des Hessischen Rundfunks erklärt gegenüber BILD am SONNTAG: „Würde man die Möglichkeit der Barzahlung flächendeckend eröffnen, wäre dies mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, die letztlich zu Lasten der Beitragzahler gingen.“

Hieran sieht man deutlich, dass der Rundfunkbeitrag eben nicht die Gegenleistung für "den Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" oder  "das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" ist, sondern das Mittel zur Deckung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Gesamtheit ist, § 1 RBStV.

Die Argumentation der Gerichte, der Rundfunkbeitrag sei die Gegenleistung für den Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss aufs Schärfste angegriffen werden, denn:

Es macht einen Unterschied, wofür der Rundfunkbeitrag geleistet wird, nämlich zur Deckung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. So steht es klar und unmissverständlich in § 1 RBStV. Und diese Zwecksetzung ist eben gerade nicht identisch mit dem "Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks".


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Aus
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/aktuelle_berichterstattung_zur_moeglichkeit_der_barzahlung_des_rundfunkbeitrags/index_ger.html

Zitat
Hintergrund der Regelungen zur bargeldlosen Zahlung ist, dass sowohl der Zeitaufwand als auch die Kosten, die durch eine händische Barzahlung des Rundfunkbeitrags für Bürgerinnen und Bürger wie für den Beitragsservice entstehen würden, im Alltag nicht praktikabel wären und an der Lebenswirklichkeit vorbeigingen. Wie auch bei anderen öffentlichen Abgaben wie Steuerzahlungen an das Finanzamt ist die elektronische Zahlungsabwicklung daher vollkommen üblich und vom Gesetzgeber so gewollt.

Früher war die Barzahlung die Regel. Man fragt sich, warum das, was früher, als es nicht mal Rechner gab, die Regel war, heute unmöglich und teuer ist, obwohl damals die Gebühr unverhältnismäßig günstiger als heute war. Bei diesen maroden Rundfunkanstalten bringt der technische Fortschritt Verteuerung, nicht eine Verbesserung der Leistung und Wirtschaftlichkeit. Der technische Fortschritt wird mit der Unfähigkeit dieser Unternehmen neutralisiert und in das Gegenteil verkehrt.

Wieder "der Wille des Gesetzgebers"? War dieses Geräte-unabhängige Modell nicht von den Rundfunkanstalten entworfen? Sind die Rundfunkanstalten der Gesetzgeber?

Zitat
Aus den in einigen Artikeln zitierten § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG können Beitragszahler hingegen kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags ableiten. Die Vorschrift schließt nicht aus, dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird.

So ein miserables Argument! Soll ein Gesetz alles mögliche ausschließen, damit es ernst genommen werden kann? Und ist die einzige Ausnahme der RBStV, der ernst ist und immer akribisch verstanden werden muss?

In in den Überschriften erkennt man wieder die Arroganz dieser Anstalten:

Zitat
Allgemeine Informationen zur Rundfunkbeitragspflicht

Weitere Informationen

Wer sind sie, um uns zu "informieren"? Wäre "Stellungnahme", wenn nicht "Desinformation in eigener Sache",  nicht das richtige Wort?


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Zitat
Hintergrund der Regelungen zur bargeldlosen Zahlung ist, dass sowohl der Zeitaufwand als auch die Kosten, die durch eine händische Barzahlung des Rundfunkbeitrags für Bürgerinnen und Bürger wie für den Beitragsservice entstehen würden, im Alltag nicht praktikabel wären und an der Lebenswirklichkeit vorbeigingen. Wie auch bei anderen öffentlichen Abgaben wie Steuerzahlungen an das Finanzamt ist die elektronische Zahlungsabwicklung daher vollkommen üblich und vom Gesetzgeber so gewollt.

Da haben wir sie wieder, die Verwaltungsvereinfachung. Der Rundfunkbeitrag wird an allen Ecken und Enden mit der Verwaltungsvereinfachung begründet, sei es bei der Typisierung, sei es bei der Pauschalierung, sei es bei der Zahlungsweise. Der Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung (oder vereinfacht ausgedrückt: "Zahl' und halt's Maul!") rechtfertigt einfach alles. Wenn das System keine anderen Argumente hat - die Verwaltungsvereinfachung kann immer als Begründung herhalten. Umso wichtiger ist die Klage von Norbert Häring. Denn der Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung rechtfertigt eben längst nicht alles. Man könnte auch sagen: Der Rundfunkbeitrag ist ein Versuchsballon, wie weit der Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung getrieben werden kann.


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[...] Der Rundfunkbeitrag ist ein Versuchsballon, wie weit der Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung getrieben werden kann.

Das Tragische: vielleicht haben sie Erfolg, denn alle Staatsgewalten scheinen auf ihre Seite zu sein. Der Rundfunkbeitrag ist in mehreren Hinsichten ein gefährlicher Präzedenzfall, wir müssen Widerstand leisten.


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Die Abschaffung des Rundfunkbeitrags ist die größte Verwaltungsvereinfachung >:D


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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Norbert Häring macht genau das Richtige ;)


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Die Abschaffung des Rundfunkbeitrags ist die größte Verwaltungsvereinfachung >:D
Das haben die nur noch nicht erkannt.

"  Wie auch bei anderen öffentlichen Abgaben wie Steuerzahlungen an das Finanzamt ist die elektronische Zahlungsabwicklung daher vollkommen üblich und vom Gesetzgeber so gewollt.  "

Immer dann, wenn die nicht weiter wissen, kommen die mit dem Gesetzgeber.
Ja, welchen Gesetzgeber meinen die denn? Doch nicht etwa die, die mit diesem Diktat nur in ihre eigene Tasche wirtschaften?
Für Mr. X gibt es nur einen Gesetzgeber und der sitzt gaaanz weit oben.


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n
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Zum Thema Bargeld allgemein:

Ja warum wohl wird es vom "Gesetzgeber" gewollt/gefordert dass eine elektronische Zahlungsabwicklung üblich ist/wird?
Bargeld ist doch nur ein Laster, viel zu umständlich das alles mit sich zu schleppen.

In naher Zukunft wird es kein Bargeld mehr geben. immer mehr wird heutzutage über Plastik bezahlt, danach kommt RFID.
Somit haben wir bald keine Kontrolle mehr über unser hart erworbenes Einkommen. Alles nur noch Zahlen auf einem Konto, nicht mehr.

Das hier ist nur der Anfang. Und das hat nichts mit Verschwörung zu tun.


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In naher Zukunft wird es kein Bargeld mehr geben.

Das Wechselgesetz gilt noch. Man kann also noch sein eigenes Geld ganz legal drucken. Aber in der Zivilisation verlieren die Menschen manche Fähigkeiten, die im leuchtenden Mittelalter eine Selbstverständlichkeit waren.


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abzocke1

die können Ablehnen so viel sie wollen denn
du lehnst auch einfach den ihre s.g. AGBs einfach ab ,

in Deutschland gibt es immer noch das Gesetz der Vertrags Freiheit (das betrifft auch Vereinbarungen  dergleichen ) das steht alles im BGB  .
und eine Privat Person oder   Privat  Firma darf nicht über dich entscheiden,
denn das Amt steht nur einer Behörden und einem Richter Zu !
auch das steht alles  in den Gesetzten und diese  Gesetzte  sind gültig und gelten für Alle
und vor dem Gesetz sind alle gleich steht auch im Gesetz !


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Runemaster

Verwaltungsvereinfachung? Na, das sage ich doch auch immer wieder: Wichtigtuerische Schreiben zu ignorieren und jede Zahlung zu verweigern ist meine Art der Verwaltungsvereinfachung. Tausende von Gesetzestexten zu durchforsten, erspare ich mir gleich ebenso (die werden eh nicht beachtet von den Juristen). Ob die Gerichte meine Einstellung genauso akzeptieren würden? Hm... wohl kaum. Vielleicht sollte ich das "BS" für mich umdrehen zu "SB" damit es funktioniert!?

Irgendwie kommt mir das Verhalten des BS historisch bekannt vor. Da gab es doch einen römischen Statthalter nahmens Kroesus, der seinen Hals auch nicht voll genug bekam. Die Unterdrückten fanden eine wie ich finde gute Lösung für dieses Problem. Der wütende Mob ließ ihn am Ende seiner Tage flüssiges Gold (Schmelzpunkt >1.064 °C) trinken... ein prosit auf die Gier!!!

Für mich gibt es nur Gott über mir. Kein Fürst oder König kann mir das Wasser reichen; nur ein armer Bettler kann mich fürstlich belohnen.

Die Runen haben gesprochen...


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Hier die neuen Informationen von Dr. Norbert Häring zur Barzahlung (...)

Zitat:

Die Rundfunkanstalten haben Barzahlungen in ihren Satzungen ausgeschlossen. Ich meine, das ist rechtswidrig, weil es der Eigenschaft von Euro-Banknoten als „unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel“ nach § 14 Bundesbankgesetz widerspricht. Die Rundfunkanstalten wollen das schnell klären, weil sich sehr viele Bürger offenbar auch wie ich verhalten und den Rundfunkbeitrag nur noch bar zahlen wollen. Sie stecken in der Zwickmühle. Je mehr und je länger Bürger die „unbare“ Zahlung verweigern, desto mehr dürfte der ohnehin schon riesige Strom der Zahlungsverweigerer Anschwellen. Rund 900.000 Zwangsvollstreckungen hat der Beitragsservice 2014 beantragt und 21 Millionen (!) mal gemahnt.

Dank meines im Geldrecht sehr kundigen Anwalts ist eine Klageschrift entstanden, die verschiedene Erfolgsmöglichkeiten eröffnet. So hat es den Anschein, als sei die Gebührensatzung des Hessischen Rundfunks schon nicht ordentlich genehmigt worden, was eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür bietet, dass sie schon alleine deswegen ungültig ist. Dann würde dem Hessischen Rundfunk bereits ganz grundsätzlich die rechtliche Basis zur Erhebung des Rundfunkbeitrags fehlen.

Na das ist doch mal eine Aussage, der muss nachgegangen werden!!!!!!!

Guggst du hier:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/460-erste-klage#weiterlesen

+++



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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

K
  • Beiträge: 810
Zitat
So hat es den Anschein, als sei die Gebührensatzung des Hessischen Rundfunks schon nicht ordentlich genehmigt worden, was eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür bietet, dass sie schon alleine deswegen ungültig ist. Dann würde dem Hessischen Rundfunk bereits ganz grundsätzlich die rechtliche Basis zur Erhebung des Rundfunkbeitrags fehlen.

Ich habe hierzu eine grundsätzliche Verständnisfrage. Es ist ja bekanntlich vom Gesetz her vorgeschrieben, dass die von den Landesrundfunkanstalten erstellten Leistungssatzungen von der Rechtsaufsicht (d.h. von den Staatskanzleien der jeweiligen Bundesländer) genehmigt werden. Nun frage ich mich, ob dies eine Formalie in dem Sinne ist, dass die Staatskanzlei einfach nur genehmigen muss, indem eine Unterschrift druntergesetzt wird oder, ob die Genehmigung bestimmten Erfordernissen genügen muss. Falls Letzteres der Fall sein sollte, stelle ich mir die Frage, um welche Erfordernisse es sich dabei handelt.

Es wäre toll, wenn jemand hierzu mehr wissen würde und sein Wissen mit uns teilt.


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