Für mich stellt sich zusätzlich die Frage, muss ich dem Betragservice einer Firma die jeden Bürger für dumm verkauf,t meinen Rundfunk- und Fernsehbeitrag entrichten.
Was passiert, wenn ich dieses Betrag gezielt auf ein Konto bei meiner dem Wohnort zugehörenden Rundfunkanstalt überweise? Wie und wo die Rundfunkanstalt den Betrag dann zubucht, umbucht oder zurückbucht wird man dann sehen. In diesem Theater sind doch Gesetzestexte makulatur.
Eine Art Flashmob Aktion. Warum nicht?
Ich denke allerdings, dass die Zuordnung zu deinem Kundenkonto relativ schnell von statten gehen (könnte). Zuallererst wirst Du im Zuge der Überweisung namentlich kenntlich gemacht. Du gibst vielleicht keinen Verwendungszweck an, was die Suche nach deinem Kundenkonto sicher erschwert aber die Identifikation bei deiner örtlichen Rundfunkanstalt, über deine Kontodaten, (könnte) schnell abgeschlossen sein.
(Könnte) schreibe ich deshalb, weil ich mir nicht sicher bin inwiefern Banken, über deine SEPA-Daten (IBAN, BIC und Name des Kontoinhabers) hinaus, Auskunft zu deinen weiteren Stammdaten wie Anschrift und Geburtsdatum geben dürfen?!
Im allgemeinen heißt es zu Bankauskünften: "Auskünfte über Privatpersonen dürfen nur dann erteilt werden, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben."
Es muss also eine Auskunftserteilung vorliegen.
Hat die Landesrundfunkanstalt deine Bankdaten nicht, so müsste ja ein Mitarbeiter -salopp- den Hörer in die Hand nehmen, die Bank anrufen und zumindest die Daten deines Kundenkontos mit denen des Kontoinhabers abgleichen. Hierzu gehören -meine ich- nur die Konto- und die Stammdaten. Viel mehr dürfte die Bank nach allgemeinem Verständnis erstmal nicht bereitstellen.
Jetzt wird über deine Hausbank Geld an die GEZ transferiert welches dort nicht zurechenbar ist. Dann meldet sich der Geldempfänger GEZ bei deiner Bank und bittet um die Herausgabe deiner persönlichen Daten um zu ermitteln, ob das Geld wirklich von Dir stammt. Hat die Bank ein Interesse dieses Anliegen zu klären und dem Wunsch des -Nicht Kunden- nachzukommen?
Muss sie nicht viel mehr, das Interesse seines Kunden wahrnehmen? Sprich, unser Kunde hat die Zahlung angewiesen und solange von dieser Seite keine Reklamation ausgeht dürfen wir -voller Vertrauen- davon ausgehen, dass unser Kunde sehr wohl wusste was er tat, augenscheinlich alles seine Richtigkeit hat und wir keinen Grund zur Annahme haben, dass etwas nicht i.O. sei.
Es ist doch das Problem des Empfängers wenn er diese Zahlung nicht zu ordnen kann.
Nun hat ja aber der Empfänger auch eine Bank. Die ebenfalls im Interesse des Kunden handeln will. Darf die ihm dann die o.g. Daten zur Verfügung stellen? Oder kann sich die Empfänger-Bank auch nur auf die üblichen Bankdaten (IBAN,Name,BIC) berufen?
Amtshilfe oder irgendeine eine Art von Ersuchen, zur Übermittlung von Kundendaten der Banken untereinander, kann ausgeschlossen werden, weil es sich um privatwirtschaftlich agierende Unternehmen handelt. Es gilt immer Zustimmung des Kunden zur Freigabe personenbezogener Daten an Dritte.
Der Gedanke weiter gesponnen hätte ja u.a. zur Folge, dass die LRA Gelder erhält die sie nicht zu ordnen kann und ggf. am Ende des Jahres, spätestens mit Jahresabschluss, buchungs- und bilanzierungstechnich, in die Bredoullie kommen könnte.
Denn wo kommen die Gelder her? Keine Buchung ohne Beleg oder?!
....Alles nur Gedanken....
Aber selbst wenn`s quatsch ist, amüsiere ich mich gerade an der Vorstellung, dass die -mit Sicherheit- komplett entnervten Mitarbeiter einer einzigen LRA, einer Summe von 100.000€ von 10.000 Geldüberweisungen von 10.000 verschiedenen Personen nachtelefonieren und nachrecherchieren müssten nur um herauszufinden, ob eine Buchung korrekt und einem Kundenkonto zuordenbar ist oder komplett fehlgeleitet wurde.
Multipliziert auf alle LRA`s gäbe das ein schönes drunter und drüber!