Vielleicht ist ein Eintrag von ARD, ZDF & Co. im Schuldnerverzeichnis irgendwann einmal so etwas, wie ein Ehrentitel. So eine Art Orden, den man dann im hohen Alter den Enkeln vorzeigt
Ja, so wird es sein.
Was hat ein Herr Nickl.. aus MÜNCHEN mit einem Hilfsverein, Hilfsdienstleister, untergeordnete Organisationsform ( nicht rechtsfähig )
in KÖLN zu tun?
Rundfunk ist immer noch Ländersache.
Köln gehört nicht zum Gebiet von Bayern. Also ?
Es steht dort sicher Bayer..Rund.., BS in Köln.
Der Bayerische wäre erstmal so gesehen ok, aber der BS gehört dort nicht rein.
( In Wirklichkeit ist es so, dass der Bayerische gar nicht beteiligt ist und von nichts was weiß. Das macht alles der BS voll im Alleingang. Die LRAs sind doch froh, mit der Sache nichts zu tun zu haben.
Woher das Mr. X weiß ? Der hat bei der LRA mal angeklingelt. )
Auch wenn im Rundfunkbeitrags-dings was steht, dass die LRA im Verwaltungsvollstreckungsverfahren handeln darf, ist immer noch nicht geklärt, weshalb eine ANSTALT angeblich hoheitliche Rechte hat???
Mr. X hat nichts gefunden, dass eine Anstalt allgemein und eine LRA als Anstalt im Besonderen, hoheitliche Rechte hätte.
Wo steht, dass eine Anstalt hoheitliche Rechte besitzt? Bisher Null-Anzeige.
Wenn keine hoheitlichen Rechte vorhanden sind und das nicht verbrieft ist, darf nicht im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt werden.