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Autor Thema: Ausstandsverzeichnis vollstreckbar?  (Gelesen 5262 mal)

  • Beiträge: 40
Ausstandsverzeichnis vollstreckbar?
Autor: 10. April 2016, 13:34
Hallo zusammen,

ist ein mitgeliefertes Ausstandsverzeichnis durch GV vollstreckbar?

Danke


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Re: Ausstandsverzeichnis vollstreckbar?
#1: 11. April 2016, 00:53
Die Frage müsste ggf. präzisiert werden.
Zur Vermeidung von Missverständnissen wurde das erwähnte "Ausstandsverzeichnis" noch als Dokument nahgetragen.

"vollstreckbar" sind prinzipiell - verkürzt ausgedrückt - "vollstreckbare Titel", d.h. in der Verwaltungsvollstreckung gem. dem jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetz
"Verwaltungsakte/ Bescheide, die unanfechtbar geworden sind"

Beispiel anhand Sachsen unter
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.msg106088.html#msg106088
§ 2 SächsVwVG:
Zitat
"§ 2 SächsVwVG – Allgemeine Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung
Ein Verwaltungsakt, der zu einer Zahlung [...] verpflichtet, kann vollstreckt werden, wenn er
1. unanfechtbar geworden ist oder
2. ein gegen ihn gerichteter Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat."

gem. den LANDes-Verwaltungsvollstreckungsgesetzen soll zwar i.d.R. das
"Vollstreckungsersuchen an die Stelle des vollstreckbaren Titels treten"
ist aber selbst kein "vollstreckbarer Titel"

siehe u.a. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103783.html#msg103783
Volltext vom OVG ist somit vorhanden
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss, Az. 3 B 7/15

http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/15B7.B02.pdf
[...]
Zitat aus Satz 6 vom Anhang 2 L 240/14
Zitat
Das Vollstreckungsersuchen ist mangels eigener Außenwirkung kein Verwaltungsakt.

d.h. ohne vollstreckbaren Titel/ ohne Bescheid/ ohne Verwaltungsakt
würde dennoch eine wesentliche allgemeine Vollstreckungsvoraussetzung fehlen.

Siehe u.a. auch unter
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html


Leider wird bislang insbesondere durch Amtsgerichte/ Gerichtsvollzieher darauf keine Rücksicht genommen.
Diese berufen sich - ob rechtens oder nicht - regelmäßig darauf, dass
- das "Vollstreckungsersuchen an die Stelle des vollstreckbaren Titels tritt"
- sie für eine darüber hinausgehende Überprüfung der Bescheide nicht zuständig seien und
- man ansonsten den verwaltungsgerichtlichen Weg der Vollstreckungsabwehr beschreiten könne.


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c
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Re: Ausstandsverzeichnis vollstreckbar?
#2: 11. April 2016, 02:07
hey,

evtl. ergänzend auch unter
5 Monate altes Vollstreckungsersuchen noch vollstreckbar?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18198.msg119714.html#msg119714

mal nachlesen...


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Re: Ausstandsverzeichnis vollstreckbar?
#3: 12. April 2016, 22:33
Auf der letzten Seite des Vollstreckungsersuchens steht groß
Zitat
Diese Ausfertigung ist vollstreckbar.
...was wohl so manche Vollstreckungsstelle mitunter auch als "vollstreckbaren Titel" misinterpretieren mag, was es ja aber nicht ist.

Möglicherweise müsste zukünftig genau diese Aussage in Fällen nicht zugestellter Bescheide "widerlegt" werden...
Zitat
Die Ausfertigung des Vollstreckungsersuchen ist NICHT vollstreckbar,
da es an dessen Grundlage, d.h. an einem vollstreckbaren Titel/ vollstreckbaren Verwaltungsakt fehlt.
Die im Vollstreckungsersuchen angegebenen Bescheide sind nicht zugestellt/ nicht bekanntgegeben und somit nicht unanfechtbar geworden.
usw.

Weiteres siehe bitte in obigem Kommentar
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18329.msg120191.html#msg120191


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