Hallo, (eilt)
wie ist der Stand für folgender Ablauf:
Bescheide -> Widerspruche + Aussetzung der Vollziehung ->
keine Widerspruchs
bescheide -> Zwangsvollstreckung (gelber Brief)
Im Vollstreckungsersuchen wird vom rechtskräftigen Bescheiden geredet, aber da der Widerspruchsbescheid noch aussteht
sind sie doch noch nicht rechtskräftig geworden, oder?
Obwohl ich es für eine eklatante Rechtsverletzung halte, scheint der SWR/ÖR damit häufig durchzukommen.
Die SuFu ergibt (nicht vollständig):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15073.15.htmlAntrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche
abgelehnt (bis auf die Säumnisgebühren).
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.15.html... Eilrechtsschutzklage wurde
abgewiesen; für die Beschwerde dagegen fand A damals keinen Anwalt, der sich dafür interessiert hätte.
Positiver Ausgang:
Klage beim VG hat gewirkt (Aussetzung der Vollziehung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9749.0.html(Wer weitere Beispiele weiss kann sie hier gerne anhängen ... um ev. den folgenden Link zu verbessern )
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"] Punkt C
ist leider auch nicht so recht hilfreich was man mit Erfolg tun kann.
Eine mir bekannte Person P hat mich gefragt, wass sie unter den obigen Bedingungen nun tun soll:
Klage beim VG erheben? Scheint das Erfolgversprechenste zu sein, aber auch zeitaufwändig ....
Was meint Ihr dazu?
PS: noch einen herzlichen Dank für das tolle Forum hier!
PPS: Was kostet eine abelehnte Erinnerung bei Streitwert ca 280Eur?