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Autor Thema: Feststellungsbescheid Falscher Betrag, Falsche Adresse? Falsche Berechnung?  (Gelesen 4243 mal)

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Person A stellt seine Überlegung mal dar:

Person A wohnte ZeitraumA in einem Wohnheim. Der Mietvertrag im Wohnheim ginge ZeitraumA lang. Wie allgemein üblich, bekommt der BS die Anschrift über das Meldeamt. Kurz darauf kämen dann die üblichen Schreiben: Infoschreiben, Bettelbrief/Zahlungsaufforderung, Zwangsanmeldung

Danach zieht Person A an seine Hauptadresse zurück, für die bereits Beitrag bezahlt wäre von Person B. Nun kämen mit Sicherheit ein Festsetzungsbescheid vom BS der dem Rundfunk (oder beides ), wie sie hier ja bereits bekannt sind. Die festgesetzten Forderungen wären vom ZeitraumA, in dem Person A in einem anderen Bundesland (Nebenwohnsitz) gemeldet war. Die Forderungen im Kontoauszug würden auch nur für diese Zeit im Wohnheim aufgelistet, aber auf bereits neue Forderungen würde gleichzeitig hingewiesen.

Dazu hätte Person A folgende Überlegung:

Wenn im Schreiben stünde:
"Für den Zeitraum von ZeitraumA  wird daher ein Betrag von BetragB (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt."

später im Schreiben:
"Kontoauszug:
Buchung:  Rundfunkbeiträge für ZeitraumA -107,88
1 Wohnung: aktuelle Adresse
Buchung:  Säumniszuschlag -8 EUR

Festgesetzter Betrag: -BetragB"

Person A's Idee ist nun dass man Widerspruch einfach mit der Begründung einlege könnte, dass für die aktuelle Adresse schon Beitrag bezahlt wird.

...mal die Rechtmäßigkeit solcher Festsetzungsbescheide im Grundsatz komplett außen vor gelassen... reicht nicht seine Begründung schon aus?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2014, 22:23 von Uwe«

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Es gibt für solche Fälle, wo schon bezahlt wird, Abmeldevordrucke, Person A muss die Beitragsnummer vom Beitragszahler angeben.


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Eine Alternativüberlegung:

Person A hat noch nie GEZ/BS bezahlt.
Person A Wohnt im Zeitraum 2005 bis 2014 in Wohnung A und bekommt dort natürlich seit 2013 BS-Bescheide.
2014 beschließt Person A Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen und schickt diesen per Fax von einer Wohnung B ab.
Es folgt lange Zeit keine Reaktion vom BS.

(Person A zieht 2015 in Wohnung C und bekommt dort ebenfalls BS-Bescheide, allerdings mit einer neuen Beitragsnummer und ignoriert diese.)

2015 kommt eine Antwort vom BS auf Widerspruch bezüglich Bescheide für Wohnung A. Allerdings wird die Antwort an Wohnung C geschickt in welcher Person A niemals gewohnt hat.
Später wird ein Festsetzungsbescheid an Wohnung C geschickt bezüglich Beiträge der Person A für Wohnung A.
Nur durch zufall erfährt Person A davon.
Nun die Frage: Betrifft Person der Festsetzungsbescheid, wenn dieser an Wohnung C geschickt wurde, also an den falschen Adressat? Theoretisch hat Person A ja keine Kenntnis von den (Festsetzungs-)Bescheiden.


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Logischer Fehler im Text, bitte das Beispiel ändern

2005 bis 2014 Wohnung A (WA) Person A (PA) Bescheid B1WA bis BnWA für WA an PA in WA
2014 Widerspruch W1 bis Wn für B1WA bis BnWA per FAX von WB
Umzug PA nach WC 2015
B1WC bis BnWC an WC für PA aber andere B Nummer
2015 Widerspruchsbescheid WB1WA an PA in WC
Später weitere Festsetzungsbescheide für WA PA versand an WC

Logischer Fehler bei der Frage, weil PA ja nach WC gezogen ist, oder hat der Umzug in Klammern nicht statt gefunden?
Was noch fehlt sind Zeiträume bei den Bescheiden.  Damit das Beispiel richtig sortiert werden kann.



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Ok. Ich erkenne den Logikfehler und werde versuchen zu das Beispiel zu verdeutlichen:
Der Umzug nach Wohnung C hat stattgefunden ist aber irrelevant.

2005 bis 2014 wohnt Person A (PA) in Wohnung A (WA).
PA erhält für WA Bescheide mit Beitragsnummer BA ab 2013 bis 06/2014.
PA widerspricht in 06/2014 den Bescheiden per Fax. Das Fax steht in Wohnung B (WB) von Person B (PB). PB hat allerdings mit dem Vorgang nix zu tun und stellt nur das Fax zur Verfügung.

Antwort auf den Widerspruch wird erst 2015 an die Adresse von WB geschickt. Empfänger soll PA sein. Dieser wohnt allerdings nicht in WB.
Von WB wurde ja nur per Fax der Widerspruch geschickt.
Es folgen weitere monatliche Bescheide an Adresse WB mit Empfänger PA und Beitragsnummer BA.
07/2015 wird ein Festsetzungsbescheid an  Adresse WB mit Empfänger PA und Beitragsnummer BA geschickt. 

Theoretisch hat PA keine Kenntnis von:
der Antwort auf den Widerspruch,
von den Bescheiden
und von dem Festsetzungsbescheid,
da diese ja an die falsche Adresse geschickt wurden, nämlich WB.

Deswegen werden zwangsläufig alle Schreiben die an WB geschickt wurden von PA ignoriert.
Was noch wichtig sein könnte:
WA und WB befinden sich in unterschiedlichen Bundesländern.

Die Frage nun: Ist der Festsetzungsbescheid für PA gültig, obwohl dieser an die falsche Adresse (WB) geschickt wurde?


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Logischer wird es dadurch nur bedingt. Wieso sollten Antworten für PA an WB gesendet werden? Wie kommt die Adresse von WB an die LRA/BS? Wurde die Adresse von WB mit dem Fax versendet? Wenn nicht wäre das irgendwie unklar. Aus einer reinen Fax Nummer wird noch keine ganze Adresse. Stand die Adresse vielleicht im Deckblatt oder der Faxkennung?

Wie dem auch sei, aus Sicht einer PersonX müsste der Widerspruchsbescheid an die Adresse versand werden, welche zu der Beitragsnummer hinterlegt ist. Würde der BS diese Adresse ohne Aufforderung und ohne Hinweis vom Meldeamt einfach ändern sollte gelten, das der BS sich diese Änderung auch bestätigen lässt. Macht er das nicht und kommt deshalb die Post an einer falschen Adresse an, so muss im Zweifel immer noch der Versender beweisen das die Sendung wirksam bekannt gegeben wurde. Erfährt eine Person A durch Zufall davon, so wäre das immer noch keine wirksame Bekanntgabe. Eine Person könnte oder besser sollte aber ab Zeitpunkt der Erkenntnis vielleicht eine Klärung bezüglich der Adresse anstreben, und sich auch erklären lassen aus welchem Grund der BS/LRA die Adresse eigenmächtig geändert hat. Person könnte aber auch sofern sie nachweisbar keine Schuld trifft einfach abwarten. Eine Person X würde es davon abhängig machen, was an dem Fax war. Zusätzlich kann eine Person B an WB alles was nicht an Sie gerichtet ist mit Verweis auf einen Adressatenfehler zurück geben.


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Danke für die schnelle  Antwort.
Der Mangel an Logik liegt beim BS. Woher dieser die Adresse von WB haben könnte und warum die Post nicht an die Adresse der Beitragsnummer, sprich WA gesendet wird ist Person A auch schleierhaft..


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