Person A stellt seine Überlegung mal dar:
Person A wohnte ZeitraumA in einem Wohnheim. Der Mietvertrag im Wohnheim ginge ZeitraumA lang. Wie allgemein üblich, bekommt der BS die Anschrift über das Meldeamt. Kurz darauf kämen dann die üblichen Schreiben: Infoschreiben, Bettelbrief/Zahlungsaufforderung, Zwangsanmeldung
Danach zieht Person A an seine Hauptadresse zurück, für die bereits Beitrag bezahlt wäre von Person B. Nun kämen mit Sicherheit ein Festsetzungsbescheid vom BS der dem Rundfunk (oder beides ), wie sie hier ja bereits bekannt sind. Die festgesetzten Forderungen wären vom ZeitraumA, in dem Person A in einem anderen Bundesland (Nebenwohnsitz) gemeldet war. Die Forderungen im Kontoauszug würden auch nur für diese Zeit im Wohnheim aufgelistet, aber auf bereits neue Forderungen würde gleichzeitig hingewiesen.
Dazu hätte Person A folgende Überlegung:
Wenn im Schreiben stünde:
"Für den Zeitraum von ZeitraumA wird daher ein Betrag von BetragB (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt."
später im Schreiben:
"Kontoauszug:
Buchung: Rundfunkbeiträge für ZeitraumA -107,88
1 Wohnung: aktuelle Adresse
Buchung: Säumniszuschlag -8 EUR
Festgesetzter Betrag: -BetragB"
Person A's Idee ist nun dass man Widerspruch einfach mit der Begründung einlege könnte, dass für die aktuelle Adresse schon Beitrag bezahlt wird.
...mal die Rechtmäßigkeit solcher Festsetzungsbescheide im Grundsatz komplett außen vor gelassen... reicht nicht seine Begründung schon aus?