Vielen Dank nochmal nachträglich für die vielen Hinweise. Sie waren inspirirend. :-)
@ Bürger:
Ich werde in Zukunft auf meine Wortwahl in Bezug auf den ... Beitragsservice ... achten. ;-)
Ausserdem bitte ich um Entschuldigung, wenn meine wenigen Posts Arbeit produzieren. Es ist einige Jahre her seit ich in einem Forum wieder unterwegs bin und irgendwie überfordert mich die Zitierfunktion. Zumal ich das ganze hier ja nur in Vertretung für Person A mache. Womit ich beim Thema wäre ...
Person A hat mir mitgeteilt, dass sie den ganzen Mut zusammengenommen und eine Anfechtungsklage eingereicht hat. Das Ergebnis ist eine 16 seitige Klageschrift geworden, die zumeist aus "Guttenbergsche Copy Paste - Arbeit" ;-) mit anschließenden Anpassungen und Umformulierungen, aber auch natürlich sehr viel selbstgeschriebenes, insbesondere zu den Punkten, wo sich Person A besonders betroffen fühlt.
Hier Auszüge aus den in der Klageschrift mit den gemachten Anträgen:"Beantragt wird, sämtliche Forderungen gegen den Kläger fallen zu lassen und die Kosten des Verfahrens den Beklagten tragen zu lassen und begehre im Zweifelsfall einen einstweiligen Rechtsschutz gegen den Beklagten und Aussetzung der Vollziehung. Weitere wichtige Anträge sind nachfolgend im Abschluß dieser Klageschrift zu finden."
"Aufgrund meiner persönlichen finanziellen, sozialen und gesundheitlichen Situation sehe ich mich leider allerdings nicht dazu in der Lage weder der Forderung des Beklagten nachzukommen noch mir einen Rechtsbeistand zu leisten und meine Klage bis zu den höchsten gerichtlichen Instanzen der Bundesrepublik Deutschland vorzubringen, da mir auch die notwendigen Mittel fehlen im offensichtlichen Gegensatz zum Beklagten. Deswegen beantrage ich, zusätzlich zu meinen vorangegangen Anträgen in dieser Klageschrift zum
1. ein schriftliches Verfahren und zum
2. stelle ich einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und zum
3. beantrage ich Prozesskostenhilfe nach PKH, § 115 ZPO und eine Ratenzahlung der zu entrichtenden Gebühr für diese Anfechtungsklage
Gründe hierfür:
zu 1.: Die hohe Erfolgsaussicht der Anfechtungsklage. Die angefochtenen Bescheide des Beklagten sind so offenkundig rechts- und verfassungswidrig, dass ein Vollzug während des laufenden Rechtsschutzverfahrens nicht in Betracht kommt. Es gilt der alte Rechtsgrundsatz: Wider Treu und Glauben handelt, wer etwas fordert, von dem er weiß, dass er es
sogleich wieder zurückgeben muss.
zu 2.: Die Asymmetrie der Parteien. Während ich als Kläger und Privathaushalt von der Abgabe erheblich betroffen bin, verfügt der Beklagte über umfangreiche Finanzmittel und erfüllt eine nur am Rand liegende öffentliche Aufgabe. Der Beklagte unterscheidet sich insofern von sonstigen öffentlichen Abgabegläubigern, die existentiell notwendige öffentliche Aufgaben wahrnehmen und daher vorrangig auf die Sicherheit des Abgabeaufkommens angewiesen sind. Der Beklagte braucht das individuelle, im Streit befindliche Abgabeaufkommen aktuell zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht. Die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben des Beklagten gehen ohnehin weit über dessen gesetzlichen Auftrag hinaus. Im Falle von Finanzknappheit kann der Beklagte auf die Überdotierung seiner Mitwirkenden und auf die überdimensionierten Ausgaben in weiten Sendebereichen zugreifen.
Zu3.: Der Kostenaufwand aufgrund meiner xxx und xxxx aufgrund einer xxxx (Unterlagen hierzu werden gesondert von mir eingereicht werden) ist für mich untragbar und nicht zu bewältigen. Der Beklagte ist über meine finanzielle und soziale Situation bereits in meinem ersten Widerspruchsschreiben unterrichtet worden und dieser Tatbestand wurde von ihm ignoriert wie auch jegliche andere Argumentationen und Begründungen meinerseits zu anderen Punkten.
Abschließend beantrage ich im Zweifel die Ruhendstellung des Verfahrens gemäß § 173 S. 1 VwGO bis zur höchstrichterlichen Klärung der entscheidunserheblichen Rechtsfragen, da noch etliche weitere Klagen und Sammelklagen laufen, die möglicherweise sogar bis zum Bundesverfassungsgericht gehen könnten. Im Bundesverwaltungsgericht alleine werden nächstes Jahr ca. 16 Verfahren bearbeitet, darunter unter anderem Aktenzeichen: BVerwG 6 C 7.15. Hinzu kommen diverse Klagen und Sammelklagen die vor dem Bundesverfassungsgericht anstehen."
Das zuständige Verwaltungsgericht hat bereits einem vorläufigem Rechtsschutz von Vollstreckungsmaßnahmen stattgegeben.
Person A bat mich, aufgrund seiner Situation und der Schwierigkeit einen Rechtsbeistand für die 1. Instanz zu finden,
hier noch einen Auszug aus der Klageschrift zu veröffentlichten, die die
persönliche und rein individuelle Motivation des Vorgehens gegen Beitragsservice & Co. deutlich macht. Auf das es andere inspirieren mag. Kritik, wie man etwas besser formulieren oder thematisch besser aufgliedern könnte bzw
Kritik generell wird gerne angenommen.
"13.
Als letztes und für mich individuell persönlichen wichtigen (und stellvertretend für viele Betroffene in Deutschland lebende Landsleute, die sich nicht wehren) Grund, ausserhalb der verwaltunsrechtlichen Betrachtung, möchte ich anführen, dass unter Berufung auf Artikel 3 (3), Artikel 4 (1) und Artikel 5 ( 2) GG ich mich unter keinen Umständen in der Lage sehe den Forderungen des Beklagten nachzukommen, selbst bei einer möglichen Rechtmäßigkeit seiner Forderungen. Vor dem Hintergrund meiner bisherigen Ausführungen in dieser Klageschrift, aus folgenden Gründen:
Aufgrund meines Gewissen und meiner Ehre sehe ich mich nicht in der Lage der Forderung nachzukommen, da in den zurückliegenden Jahren eine massive diffarmierende und vernichtende Berichterstattung über meine muttersprachliche Heimat erfolgte, auch und insbesondere durch die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten, für die sich der Beitragsservice als Vertreter ausgibt und sie eigentlich als Gegenpol zu Print- und Privatmedien dienen sollten. Stattdessen agieren sie kaum besser als die griechischen privaten Oligarchen-Medien und spielen die geo-politische und -strategische Lage Griechenlands herunter um eine kritische Diskussion in Deutschland zu vermeiden. Der Bevölkerung in Deutschland wird ein täuschendes, verklärendes und falsches Bild über die Ereignisse der letzten Jahre in Griechenland vermittelt um den Vorgaben und Interessen einer bestimmten Polit- und Finanzelite zu genügen. Der deutschen Bevölkerung wird das Bild eines unfähigen faulen und korrupten Volkes vermittelt, die legitimen demokratisch gewählten politischen Vertreter des Landes werden verunglimpft und damit eine ganze Kultur pauschal in ein negatives Bild gesetzt. Dabei wird der Bevölkerung in Deutschland gezielt und bewusst verschwiegen, dass das Land ein Spielball angel-sächsischer strategischer finanz- und ressourcenpolitischer Interessen (Beispiel: Eldorado Gold/Hellas Gold in Chalkidiki oder Southstream/Nabucco-Pipelines, Erdöl- und Erdgas-Vorkommen in der Ägäis) ist und von deren Konzernen regelrecht ausgebeutet wird, finanziert durch die Beschlüsse einer Bundesregierung, die sich von derselben amerikanischen Bank (GoldmanSachs) beraten lässt, die bei der Zahlenfälschung des griechischen EURO-Beitritts behilflich gewesen ist. Hinzu kommen, das runter spielen und lächerlich machen oder wahlweise Verschweigen griechischer staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen den Deutschen Konzern Siemens AG oder gegen andere Deutsche Rüstungskonzerne wie Heckler & Koch und Rheinmetall (die maßgeblich mit an der Korruption in der griechischen Politik beteiligt waren) in den öffentlich-rechtlichen Medien um nur ein weiteres Beispiel zu nennen. Stattdessen wird der Bevölkerung eine einseitige dualistische Diskussion präsentiert, ob für „die Schulden-Griechen“ wieder gezahlt werden soll oder nicht. Eine objektive Berichterstattung findet eindeutig nicht statt, denn diese Befangenheit und Einseitigkeit durchzieht sich mittlerweile leider auch auf andere politische Themen und Lebensbereiche (nicht nur) in Bezug auf Griechenland, welches unmittelbare Auswirkungen auf mein persönliches Leben und das meiner in Deutschland lebenden Landsleute hatte und hat, daß mittlerweile soweit geht, dass man sich nicht mehr traut im alltäglichen Leben zu sagen woher man stammt ohne persönlich in irgendeiner Weise angegriffen oder mit bestimmten Vorurteilen betrachtet zu werden. Insbesondere merke ich das nun auch bei der Suche nach einem Rechtsbeistand für dieses Verfahren. Ich sehe hier eindeutig eine Benachteiligung aufgrund meiner Abstammung und kann es weder mit meinem Gewissen noch mit meiner angegriffenen persönlichen Ehre vereinbaren, diesen medialen Gebaren der öffentlich-rechtlichen Anstalten die mit zu diesem gesellschaftlichen Zustand beigetragen haben, meine Unterstützung durch mein Geld zu geben, insbesondere wenn ich auf alternative Medien zurückgreifen muss um einen objektiven Bericht über die Situation meiner muttersprachliche Heimat zu bekommen.
Ich bin weder ein Verschwörungstheoretiker, noch tendiere ich zu irgendwelchen radikalen linken oder rechten Extremen. Ich bin nur ein seit seiner Geburt in Deutschland lebender einfacher griechischer Staatsangehöriger, der seit ca. 15 Jahren keinen Fernseher besitzt und das erste Mal in seinem Leben aufgrund von Entwicklungen, Halbwahrheiten und auferlegten Zwang in eine Gewissensnot gekommen ist und aus dieser Not heraus ist für mich, selbst unter rechtlichen legitimen Vorraussetzungen, die nicht gegeben sind, eine „Abgabe“ untragbar.
Selbst wenn der Rundfunkstaatsvertrag rechtliche Anerkennung verdient hätte, wäre hier auch ein weiterer Grund aus o.a. Gründen für mich nicht zu zahlen, da die öffentlich-rechtlichen Sender hier eindeutig gegen §§10 (1), 10 (2), 11 (1), 11 (2) des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen und ich somit für nicht erbrachte so genannte „Leistungen“ zahlen müsste. Hinnehmbar ist hierbei ebenfalls nicht, dass meine schwerwiegenden Gründe vom Beklagten als eine einfache Programmbeschwerde einzelner Sendungen abgetan wurden, was zeigt, daß die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und Wirkung nicht bewussst sind und sie – in Vertretung des Beitragsservice?! – sich Auszüge aus dem Rundkfunkstaatsvertrag so zurecht legen wie es Ihnen gerade passt. Hinzu kommt, daß sich in den letzten Jahren nachweislich gezeigt hat, daß man als einfacher „potentieller Teilnehmer“ im Rundfunkbeirat keine Vertretung findet. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, daß die Konstruktion in vielerlei Hinsicht verfassungswidrig ist."