Hallo Herbert,
nach meiner laienhaften Meinung Mister X hat leider zwei Probleme.
Das erste (und einfachere) ist der Widerspruchsbeschein. Der Zugang wird vin M. X bestitten, die Behörde muss im Zweifelsfall den Zugang nachweisen.
(Sufu hier nutzen(fehlende Bescheide), ich glaube in
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.htmlwird das ausführlich behandelt,
sowie Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"
Zwangsvollstreckung Rechtsmittel Amtsgericht Vollstreckungsgericht Erinnerung § http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.htmlhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283Das kann die Behörde nicht, also neuen anfordern und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Aber das grössere Problem ist der Gerichtsvollzieher (und m.M.n. unabhängig vom Beitragsbescheid)
Es gibt hier im Forum neuerdings viele Fälle in denen ohne Beitragsbescheid vollstreckt wird.
Da der Rundfunk zwar staatsfern ist, aber beim Geldeintreiben eine Behörde ist, kann er seine Bescheide einfach Vollstrecken.
So einfach ist das: Bescheid ausstellen = Titel und dann Vollstrecken. Tolle Gelddruchmaschine.
Die Prüfung der "Rechtmäßigkeit" ist meines Wissens nach eben leider NICHT (mehr) Bestandteil des Vollstreckungsverfahrens.
Was kann man tun? Dazu klären:
1. In welcher Phase befindet sich denn die Vollstreckungssache?
a) Normalerweise gibt es erst einen normalen Brief
Ankündigung der ZV ( mit gütliche Einigung auch wenn da schon Drohungen drinstehen können).
Wenn dann in der Frist (2 Wochen?) nicht bezahlt wird kommt der
b)
Gelbe Brief :
Zwangsvollstreckungssache und Termin zur Vermögensauskunft.
Wo steht mister X ?
2. Was wird genau Vollstreckt?
in Phase 1.a: GV anrufen bzw aufsuchen und sich das
Vollstreckungsersuchen zeigen lassen. (Kamera mitnehmen, da der Photokopierer immer defekt ist, und vorher ausprobieren ob A4 text lesbar ist auf dem Bild)
in Phase 1.b: muss eine Abschrift des Vollstreckungsersuchen im Brief enthalten sein.
Das Vollstreckungsersuchen dann anonymisieren (alles!! namen gez-Nummer Unterschrift usw.) und hier posten.
3. Wie dagegen vorgehen?
Einlesen in
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlDie Bescheide kann man mMn nicht angreifen, sondern nur die Vorgehensweise.
Dazu mit Volstreckungsordnung vertraut machen.
mangelhafte Aufklärung über Rechtsmittel i.Z. der Zwangsvollstreckunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13099.msg88146.html#msg88146Um welches Bundesland geht es?
Einlesen in
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838Der Beschluss vom 9.9.15 Lg Tübingen kann auch helfen die Formfehler anzugreifen.
Gab es Mahnungen mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung vom BS?
Bitte alles genau von mister x erfragen und posten.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.