Hallo,
ich hoffe, das ich jetzt hier alles richtig mache. Person A hat heute ein Festsetzungsbescheid bekommen. Inhaltlich steht folgendes da:
Festsetzungsbescheid
blablabla,
vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge informiert. Ihrer
Pflicht zur Zahlung des rückständigen Betrags sind Sie leider bisher nicht oder nicht vollständig nachge-
kommen.
Für den Zeitraum vom 01.09.2014 bis 31.05.2015 wird daher ein Betrag von 168,86 EUR
(Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt.
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der
Zwangsvollstreckung gegeben.
Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weist das Beitragskonto bis Ende 05.2015 einen
offenen Gesamtbetrag von 351,68 EUR auf.
Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von 351,68 EUR umgehend begleichen, können Sie Mahnmaßnahmen
vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Rechtsbehelfsbelehrung und
Rechtsgrundlagen siehe Rückseite
Ist das jetzt was wirklich "ernstes" ?
Person A ihr Widerspruch, den Sie mit Hilfe von Mustertexten gefertigt hat sieht bisher so aus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Durchsicht Ihres Beitragsbescheids (datiert auf Montag, 1.6.2015, hier eingegangen 9.6.2015) gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Bescheid handeln kann. Dies kann auch kein Einzelfall sein, da tausende Ihrer Schreiben zu spät eingehen und somit eindeutig eine Masche dahinter steckt.
Für den Fall, dass ich mich mit dieser Einschätzung irren sollte und deutsche Gerichte das anders sehen, lege ich hiermit vorsorglich und zur Wahrung der Frist Widerspruch ein.
Zur Begründung:
1. Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig“. Folglich ist der Beitragsservice nicht befugt, rechtswirksame Beitragsbescheide zu erstellen. Hierzu sind nur die Landesrundfunkanstalten berechtigt. Ein vom Beitragsservice verschickter Beitragsbescheid kann somit nicht rechtswirksam sein. Es nutzt dem Beitragsservice auch nichts, wenn im Briefkopf oben links die Landesrundfunkanstalt mit Name und Postanschrift aufgeführt ist. Es sind im übrigen nur die Kontaktdaten des Beitragsservice angegeben, nicht die der zuständigen Landesrundfunkanstalt, und der Bescheid wurde vom Beitragsservice und nicht von der Landesrundfunkanstalt erstellt und versendet. Der mir zugegangene Beitragsbescheid hat somit keine rechtliche Grundlage und ist unwirksam.
2. Im Übrigen fehlt auch die Angabe einer Zahlungsfrist. Ich werde aufgefordert, den aufgeführten Betrag „umgehend“ zu zahlen.
3. Der Satz „Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ steht nicht unter dem Text anstelle einer Unterschrift, wo er hingehört, sondern ganz am unteren Rand des Blattes. Zudem ist er in hellgrau gedruckt und dadurch nahezu unlesbar. Korrekterweise müsste dieser Satz ebenso wie der übrige Text in Schwarz und deutlich lesbar gedruckt sein. Juristisch ist dies so zu werten, als würde dieser Satz fehlen, mit der Folge, dass der Bescheid rechtlich unwirksam ist.
4. Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist ebenfalls in hellgrau und damit fast nicht lesbar gedruckt. Ein solches Vorgehen kenne ich nur von unseriösen Firmen, die ihre Kunden davon abhalten wollen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. Es stellt sich natürlich die Frage, was den Beitragsservice dazu veranlasst, auf die Praktiken unseriöser Firmen zurückzugreifen. Was hält den Beitragsservice davon ab, die Rechtsbehelfsbelehrung genauso lesbar wie den Bescheid selbst zu drucken? Da die Rechtsbehelfsbelehrung absichtlich nahezu unlesbar gehalten ist, ist dies juristisch so zu werten, als würde die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen, mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen. Auch gleich Sie genau wissen, dass der Text kaum lesbar ist, ändern Sie daran nichts. Das deutet weiterhin auf Absichtliches Verhalten hin. Ich selbst kann leider nicht mehr so gut sehen und konnte das Hellgrau gedruckte nur durch dritte lesen. Hier verstoßen Sie eindeutig gegen Gesetzliche Bestimmungen. Sie haben mich dazu genötigt, dritte heran zu ziehen um den Bescheid von Ihnen richtig deuten zu können.
5. Im Beitragsbescheid wird neben den monatlichen Zwangsbeiträgen ein „Säumniszuschlag“ von 8 Euro in Rechnung gestellt. Vor der Zusendung eines Beitragsbescheids besteht keinerlei Zahlungsverpflichtung, folglich kann auch keine Säumnis entstanden sein. Ich halte es für eine unglaubliche Dreistigkeit, einen Säumniszuschlag für Zahlungen in Rechnung zu stellen, die mangels Beitragsbescheid noch gar nicht fällig sein können. Dieser Säumniszuschlag ist juristisch unhaltbar. Weiterhin, habe Ich Sie über meine Finanzielle Situation aufgeklärt. GEZ üblich, haben Sie aber auch darauf gekonnt und geübt nicht reagiert. Dies ist weiterhin Vorsatz.
6. Viele Juristen halten einen Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form für rechtswidrig, da es sich um eine versteckte Steuer handele, die Bundesländer aber nicht befugt sind, eine solche Steuer einzuführen.
Der Beitrag erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als finanzverfassungsrechtlich unzulässig, da weder die Bundesländer noch die Rundfunkanstalten die erforderlichen Kompetenzen für die Einrichtung und den Einzug einer solchen Steuer besitzen. Dieser Rundfunkbeitrag ist folglich juristisch nicht haltbar. Der Rundfunkbeitrag entspricht einer verfassungswidrig zustande gekommenen Zwecksteuer. Der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag ist in seiner bestehenden Form unzulässig, vielmehr fehlen die Kompetenzen des Gesetzgebers und der Rundfunkanstalten für die Einrichtung bzw. den Einzug der bestehenden Zwecksteuer. Gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz gilt: Die Länder haben lediglich die Gesetzgebungskompetenzen für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern. Auch wenn deutsche Gerichte manchmal eher den Vorgaben der Politik als der Rechtslage folgen, sind diese Fakten zu respektieren.
7. Auch stellt der Rundfunk-Zwangsbeitrag einen Verstoß gegen das Gerechtigkeitsgebot dar, da auch Personen, die die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzen und sich (wie ich) anderweitig informieren, zur Finanzierung mit herangezogen werden. Es ist sittenwidrig, Gebühren auch von Mitbürgern kassieren zu wollen, die an den Angeboten des öffentlich-rechlichen Rundfunks kein Interesse haben und diese nicht nutzen wollen.
8. Die Rundfunkgebühr wurde ursprünglich erhoben, um den Bildungsauftrag der Rundfunkanstalten zu finanzieren. Von Erfüllung eines Bildungsauftrags kann allerdings keine Rede sein. An die Stelle sachlicher Information und ausgewogener Berichterstattung ist einseitige Darstellung, Indoktrination, Propaganda und Kriegshetze getreten. Offenbar sollen die Menschen, die durch Regierungspropaganda indoktriniert und irregeführt werden sollen, ihre eigene Verdummung auch noch selbst bezahlen.
9. Gerade am Beispiel der Berichterstattung über die Ukraine-Krise wurde von vielen Kritikern aufgezeigt und im Internet dokumentiert, dass diese alles andere als ausgewogen ist und eher die Kriterien von einseitiger Propaganda und Kriegshetze erfüllt, wie in etlichen im Internet abrufbaren Dokumentationen ausführlich dargelegt ist. Nach den geltenden Gesetzen ist es verboten, Kriegshetze finanziell zu unterstützen. Wer Kriegshetze durch Zahlen dieses Zwangsbeitrags finanziell unterstützt, macht sich somit strafbar.* Ein britisches Gericht hatte einem Zahlungsverweigerer, der mit dieser Begründung die Zahlung des BBC-Zwangsbeitrags verweigerte, Recht gegeben.
10. Sicherlich ist Ihnen der aktuelle Beschluss vom LG Tübingen zum
Aktenzeichen: 5 T 296/14 vom 08.01.2015 bekannt.
Der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio (AZD) erweckt beim Bürger den Eindruck, die Rundfunkgebühren gemäß des Rundfunkbeitragstaatsvertrages (RBStV) als staatliche Organ einzuziehen.
Tatsächlich handelt es sich lediglich um eine Information der AZD zum RBStV.
Somit besteht keine gesetzliche Grundlage sowohl zur Erhebung als auch zur zwangsweisen Durchsetzung der geforderten Gebühren.
Aus diesem Grund weise ich nochmals die Forderung allumfänglich zurück und verlange unter Berücksichtigung des aktuellen Beschlusses des LG Tübingen die von Ihnen erhobene Zahlungsaufforderung zurückzunehmen.
Soweit Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können, beantrage ich, diesen ruhend zu stellen, solange bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form rechtmäßig und verfassungskonform ist und ob Beitragsbescheide in dieser Form wie der mir zugesandte rechtlich gültig sind.
Sie bestätigen den Eingang des Widerspruchs fristgemäß binnen 14 Tagen.
——————–
* Persönliche Anmerkung:
Durch Zahlen von Rundfunkbeiträgen würde ich die Kriegshetzepropaganda der Gehirnwäsche-Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Ukraine-Krise, die ohne Zweifel das friedliche Zusammenleben der Völker stören, mitfinanzieren und damit gegen Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen und mich strafbar machen. Und selbstverständlich ist Kriegshetze als entscheidender Teil einer Kriegsvorbereitung anzusehen.
Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Weiterhin sollten Sie sich die Frage gefallen lassen, wieso Sie für den Beitrags“service“ arbeiten. Dann doch lieber ALG2!
Ohne freundliche Grüße
Oben Links steht:Rundfunk Berlin-Brandenburg
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin
Oben Rechts steht:ARD, ZDF, Deutschlandradio
Unterschrieben ist halt mitMit freundlichen Grüßen
Rundfunk Berlin-Brandenburg
- Falls das relevant ist.
Seitenzahlen stehen auf der Seite als Fußnote und in Hellgrau und klein:"Dieses Schreiben wurde Maschinell gefertigt und bedarf einer Unterschrift auf der letzten Seite.".
Da Person A auch sehr unwissend ist, trotz vielem Lesens, weiß Sie nicht genau, wie der Klageweg jetzt geht. Auf
http://gez-boykott.de/ hat Person ! etwas von ca 130€ gelesen.
Dazu muss man sagen, das Person ! mit Person B zusammen wohnt und beide deutlich unter 1200€ verdienen
Reicht also kaum für Miete und Nebenkosten. Person ! hatte die GEZ schon darauf hingewiesen, es wurde aber nicht reagiert. Geld vom Staat zum Aufstocken möchten die Betroffenen aber nicht.
LG