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Autor Thema: Person A bekommt von Firma B ein Festsetzungsbescheid. Nun der Widerspruch.  (Gelesen 4320 mal)

D
  • Beiträge: 11
Hallo,
ich hoffe, das ich jetzt hier alles richtig mache. Person A hat heute ein Festsetzungsbescheid bekommen. Inhaltlich steht folgendes da:
Zitat
Festsetzungsbescheid
blablabla,
vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge informiert. Ihrer
Pflicht zur Zahlung des rückständigen Betrags sind Sie leider bisher nicht oder nicht vollständig nachge-
kommen.
Für den Zeitraum vom 01.09.2014 bis 31.05.2015 wird daher ein Betrag von 168,86 EUR
(Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt.
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der
Zwangsvollstreckung gegeben.
Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weist das Beitragskonto bis Ende 05.2015 einen
offenen Gesamtbetrag von 351,68 EUR auf.
Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von 351,68 EUR umgehend begleichen, können Sie Mahnmaßnahmen
vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Rechtsbehelfsbelehrung und
Rechtsgrundlagen siehe Rückseite

Ist das jetzt was wirklich "ernstes" ?

Person A ihr Widerspruch, den Sie mit Hilfe von Mustertexten gefertigt hat sieht bisher so aus:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Durchsicht Ihres Beitragsbescheids (datiert auf Montag, 1.6.2015, hier eingegangen 9.6.2015) gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Bescheid handeln kann. Dies kann auch kein Einzelfall sein, da tausende Ihrer Schreiben zu spät eingehen und somit eindeutig eine Masche dahinter steckt.

Für den Fall, dass ich mich mit dieser Einschätzung irren sollte und deutsche Gerichte das anders sehen, lege ich hiermit vorsorglich und zur Wahrung der Frist Widerspruch ein.

Zur Begründung:
1. Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig“. Folglich ist der Beitragsservice nicht befugt, rechtswirksame Beitragsbescheide zu erstellen. Hierzu sind nur die Landesrundfunkanstalten berechtigt. Ein vom Beitragsservice verschickter Beitragsbescheid kann somit nicht rechtswirksam sein. Es nutzt dem Beitragsservice auch nichts, wenn im Briefkopf oben links die Landesrundfunkanstalt mit Name und Postanschrift aufgeführt ist. Es sind im übrigen nur die Kontaktdaten des Beitragsservice angegeben, nicht die der zuständigen Landesrundfunkanstalt, und der Bescheid wurde vom Beitragsservice und nicht von der Landesrundfunkanstalt erstellt und versendet. Der mir zugegangene Beitragsbescheid hat somit keine rechtliche Grundlage und ist unwirksam.

2. Im Übrigen fehlt auch die Angabe einer Zahlungsfrist. Ich werde aufgefordert, den aufgeführten Betrag „umgehend“ zu zahlen.

3. Der Satz „Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ steht nicht unter dem Text anstelle einer Unterschrift, wo er hingehört, sondern ganz am unteren Rand des Blattes. Zudem ist er in hellgrau gedruckt und dadurch nahezu unlesbar. Korrekterweise müsste dieser Satz ebenso wie der übrige Text in Schwarz und deutlich lesbar gedruckt sein. Juristisch ist dies so zu werten, als würde dieser Satz fehlen, mit der Folge, dass der Bescheid rechtlich unwirksam ist.

4. Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist ebenfalls in hellgrau und damit fast nicht lesbar gedruckt. Ein solches Vorgehen kenne ich nur von unseriösen Firmen, die ihre Kunden davon abhalten wollen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. Es stellt sich natürlich die Frage, was den Beitragsservice dazu veranlasst, auf die Praktiken unseriöser Firmen zurückzugreifen. Was hält den Beitragsservice davon ab, die Rechtsbehelfsbelehrung genauso lesbar wie den Bescheid selbst zu drucken? Da die Rechtsbehelfsbelehrung absichtlich nahezu unlesbar gehalten ist, ist dies juristisch so zu werten, als würde die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen, mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen. Auch gleich Sie genau wissen, dass der Text kaum lesbar ist, ändern Sie daran nichts. Das deutet weiterhin auf Absichtliches Verhalten hin. Ich selbst kann leider nicht mehr so gut sehen und konnte das Hellgrau gedruckte nur durch dritte lesen. Hier verstoßen Sie eindeutig gegen Gesetzliche Bestimmungen. Sie haben mich dazu genötigt, dritte heran zu ziehen um den Bescheid von Ihnen richtig deuten zu können.

5. Im Beitragsbescheid wird neben den monatlichen Zwangsbeiträgen ein „Säumniszuschlag“ von 8 Euro in Rechnung gestellt. Vor der Zusendung eines Beitragsbescheids besteht keinerlei Zahlungsverpflichtung, folglich kann auch keine Säumnis entstanden sein. Ich halte es für eine unglaubliche Dreistigkeit, einen Säumniszuschlag für Zahlungen in Rechnung zu stellen, die mangels Beitragsbescheid noch gar nicht fällig sein können. Dieser Säumniszuschlag ist juristisch unhaltbar. Weiterhin, habe Ich Sie über meine Finanzielle Situation aufgeklärt. GEZ üblich, haben Sie aber auch darauf gekonnt und geübt nicht reagiert. Dies ist weiterhin Vorsatz.

6. Viele Juristen halten einen Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form für rechtswidrig, da es sich um eine versteckte Steuer handele, die Bundesländer aber nicht befugt sind, eine solche Steuer einzuführen.
Der Beitrag erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als finanzverfassungsrechtlich unzulässig, da weder die Bundesländer noch die Rundfunkanstalten die erforderlichen Kompetenzen für die Einrichtung und den Einzug einer solchen Steuer besitzen. Dieser Rundfunkbeitrag ist folglich juristisch nicht haltbar. Der Rundfunkbeitrag entspricht einer verfassungswidrig zustande gekommenen Zwecksteuer. Der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag ist in seiner bestehenden Form unzulässig, vielmehr fehlen die Kompetenzen des Gesetzgebers und der Rundfunkanstalten für die Einrichtung bzw. den Einzug der bestehenden Zwecksteuer. Gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz gilt: Die Länder haben lediglich die Gesetzgebungskompetenzen für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern. Auch wenn deutsche Gerichte manchmal eher den Vorgaben der Politik als der Rechtslage folgen, sind diese Fakten zu respektieren.

7. Auch stellt der Rundfunk-Zwangsbeitrag einen Verstoß gegen das Gerechtigkeitsgebot dar, da auch Personen, die die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzen und sich (wie ich) anderweitig informieren, zur Finanzierung mit herangezogen werden. Es ist sittenwidrig, Gebühren auch von Mitbürgern kassieren zu wollen, die an den Angeboten des öffentlich-rechlichen Rundfunks kein Interesse haben und diese nicht nutzen wollen.

8. Die Rundfunkgebühr wurde ursprünglich erhoben, um den Bildungsauftrag der Rundfunkanstalten zu finanzieren. Von Erfüllung eines Bildungsauftrags kann allerdings keine Rede sein. An die Stelle sachlicher Information und ausgewogener Berichterstattung ist einseitige Darstellung, Indoktrination, Propaganda und Kriegshetze getreten. Offenbar sollen die Menschen, die durch Regierungspropaganda indoktriniert und irregeführt werden sollen, ihre eigene Verdummung auch noch selbst bezahlen.

9. Gerade am Beispiel der Berichterstattung über die Ukraine-Krise wurde von vielen Kritikern aufgezeigt und im Internet dokumentiert, dass diese alles andere als ausgewogen ist und eher die Kriterien von einseitiger Propaganda und Kriegshetze erfüllt, wie in etlichen im Internet abrufbaren Dokumentationen ausführlich dargelegt ist. Nach den geltenden Gesetzen ist es verboten, Kriegshetze finanziell zu unterstützen. Wer Kriegshetze durch Zahlen dieses Zwangsbeitrags finanziell unterstützt, macht sich somit strafbar.* Ein britisches Gericht hatte einem Zahlungsverweigerer, der mit dieser Begründung die Zahlung des BBC-Zwangsbeitrags verweigerte, Recht gegeben.

10. Sicherlich ist Ihnen der aktuelle Beschluss vom LG Tübingen zum
Aktenzeichen: 5 T 296/14 vom 08.01.2015 bekannt.
Der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio (AZD) erweckt beim Bürger den Eindruck, die Rundfunkgebühren gemäß des Rundfunkbeitragstaatsvertrages (RBStV) als staatliche Organ einzuziehen.
Tatsächlich handelt es sich lediglich um eine Information der AZD zum RBStV.
Somit besteht keine gesetzliche Grundlage sowohl zur Erhebung als auch zur zwangsweisen Durchsetzung der geforderten Gebühren.
Aus diesem Grund weise ich nochmals die Forderung allumfänglich zurück und verlange unter Berücksichtigung des aktuellen Beschlusses des LG Tübingen die von Ihnen erhobene Zahlungsaufforderung zurückzunehmen.

Soweit Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können, beantrage ich, diesen ruhend zu stellen, solange bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form rechtmäßig und verfassungskonform ist und ob Beitragsbescheide in dieser Form wie der mir zugesandte rechtlich gültig sind.

Sie bestätigen den Eingang des Widerspruchs fristgemäß binnen 14 Tagen.

——————–
* Persönliche Anmerkung:
Durch Zahlen von Rundfunkbeiträgen würde ich die Kriegshetzepropaganda der Gehirnwäsche-Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Ukraine-Krise, die ohne Zweifel das friedliche Zusammenleben der Völker stören, mitfinanzieren und damit gegen Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen und mich strafbar machen. Und selbstverständlich ist Kriegshetze als entscheidender Teil einer Kriegsvorbereitung anzusehen.
Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Weiterhin sollten Sie sich die Frage gefallen lassen, wieso Sie für den Beitrags“service“ arbeiten. Dann doch lieber ALG2!
Ohne freundliche Grüße

Oben Links steht:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin

Oben Rechts steht:
ARD, ZDF, Deutschlandradio

Unterschrieben ist halt mit
Mit freundlichen Grüßen
Rundfunk Berlin-Brandenburg

- Falls das relevant ist.

Seitenzahlen stehen auf der Seite als Fußnote und in Hellgrau und klein:"Dieses Schreiben wurde Maschinell gefertigt und bedarf einer Unterschrift auf der letzten Seite.".

Da Person A auch sehr unwissend ist, trotz vielem Lesens, weiß Sie nicht genau, wie der Klageweg jetzt geht. Auf http://gez-boykott.de/ hat Person ! etwas von ca 130€ gelesen.


Dazu muss man sagen, das Person ! mit Person B zusammen wohnt und beide deutlich unter 1200€ verdienen :( Reicht also kaum für Miete und Nebenkosten. Person ! hatte die GEZ schon darauf hingewiesen, es wurde aber nicht reagiert. Geld vom Staat zum Aufstocken möchten die Betroffenen aber nicht.

LG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2015, 17:24 von Bürger«

  • Beiträge: 3.235
Nicht der Widerspruch wird bis zu höchstrichterlichen Entscheidunge  ruhendgestellt  sondern eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Als Nachweis, dass man nur geringes Einkommen hat, sind Bescheinigungen von Ämtern unerlässlich. Da BS nichts anderes anerkennt, hat man schon einen Klagegrund. Dies kann im Hinblick auf eine folgende Klage besser ausgearbeitet werden.
Eine Fristsetzung von 14 Tagen ist nicht möglich, was soll passieren wenn die Frist abgelaufen ist? Besser weglassen, die brauchen Monate, wegen Überlastung.
Auch wenn einige Mängel oder vorsätzliche Fehler erkannt werden, sollte daraus etwas juristisch Haltbares gemacht werden. Sich nur darüber beschweren nützt nichts.


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D
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Hallo,

sagen wir mal Person A hat einen hypothetischen Widerspruch wie oben bei Firma A eingereicht.

Wie sollte Sich Person A jetzt verhalten: (OCR Text)
Zitat
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 22.05.2015 und 30.06.2015.
Sie sind mit unserer Forderung nicht einverstanden.
Entgegen Ihrer Auffassung lässt der Festsetzungsbescheid die zuständige Rundfunkanstalt sowohl im Brief-
kopf als auch in der Namensangabe nach der Grußformel deutlich als erlassende Behörde erkennen. Dabei
bedient sie sich des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der als nicht rechtsfähige öffentliche
Verwaltungsgemeinschaft im Namen und Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt den Einzug
des
Rundfunkbeitrags durchführt.
Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erlassen wird, kann
nach § 37 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz die Unterschrift fehlen. Deshalb ist der in dieser Art gefertigte
Festsetzungsbescheid auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Eines besonderen Hinweises bedarf es hierzu
nicht. Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist entgegen Ihrem Vorbringen deutlich lesbar. Auf sie
wird bereits auf der ersten Seite hingewiesen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er wurde
durch die Ratifizierung in den jeweiligen Länderparlamenten zu geltendem Landesrecht.
Die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nach den Entscheidungen des
Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs im Mai 2014 verfassungsgemäß.
Diese Auffassung vertreten auch sämtliche Verwaltungsgerichte.
Nach dieser Rechtsprechung handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um
einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinn, der in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt und als Gegenleistung
für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben wird.
Im privaten Bereich ist für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ob und wie viele Rundfunkgeräte
vorhanden sind und ob diese genutzt werden, ist nicht entscheidend.
Die Beitragspflicht entsteht kraft Gesetzes mit dem Innehaben einer Wohnung. Auch die Fälligkeit ist gesetzlich
geregelt. Der Beitrag ist nach § 7 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der Mitte eines Dreimonatszeit-
raums für jeweils drei Monate zu
leisten. Lediglich dann, wenn der Beitragsschuldner dieser Zahlungspflicht
nicht nachkommt, werden die rückständigen Rundfunkbeiträge einschließlich Säumniszuschlag von mindes-
tens 8,00 EUR durch Bescheid festgesetzt.

Unser Schreiben vom 13.07.2015 - Beitragsnummer xxxxxxxx
Mit der Formulierung "umgehend" im Bescheid wird dabei deutlich gemacht, dass Ihnen für die Zahlung des
festgesetzten Betrages nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht.
Sie geben an, dass Sie den Rundfunkbeitrag nur unter Vorbehalt zahlen wollen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die von Ihnen angekündigte Vorbehaltszahlung bei öffentlichen Abgaben,
wozu auch der Rundfunkbeitrag zählt, nicht möglich ist.
Vielmehr besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge (§§ 2
Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen
einen Beitragsbescheid sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende
Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Diese Regelung stellt sicher, dass die Finanzierung notwendiger öffentlicher Aufgaben nicht gefährdet wird.
Zu diesen Aufgaben zählt auch der verfassungsrechiiiche Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks.
Abschließend möchten wir noch auf Ihre Kritik zum Programm eingehen. Es tut uns leid, dass Ihnen das Pro-
gramm nicht zusagt. Jedoch müssen die Landesrundfunkanstalten einen gesetzlichen Programmauftrag erfüllen,
nach dem sie eine Vielzahl von Informations- und Bildungssendungen, aber auch Programme mit un-
terhaltendem Charakter anbieten. Mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen können Sie sich direkt an Ihre zuständige
Landesrundfunkanstalt wenden. In Ihrem Fall ist dies der Rundfunk Berlin Brandenburg.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio


   


Was sollte man da am besten drauf antworten?

LG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 15:11 von Bürger«

  • Beiträge: 3.235
Es muss nicht geantwortet werden. Abwarten, bis ein Widerspruchsbescheid kommt, gegen den wird geklagt, er soll aufgehoben werden. Es dauert lange, eine Klage zu schreiben, am besten schon mal vorbereiten. Musterklagen gibt es hier im Forum genug.


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Hallo Roggi, danke für die Antwort.

Was sowas angeht, bin ich leider ganz und gar nicht versiert und diese Rechtsangelegenheiten sind für mich sehr schwer zu verstehen.

Könntest Du mir eine Beispiellink geben wo man eine Musterklage findet, die für mich als Grundlage passend wäre?

Wie teuer ist so eine Klage, wenn wir eine einreichen?

LG


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Hallo, der Bescheid meines Kumpels ist auch vor kurzem eingetroffen. Der RBB ist auch zuständiger Verein.
Er ist am Überlegen ob er den Widerspruch direkt an den RBB in die Masurenallee schickt und an den BS ein informatorisches Schreiben schreibt, macht das Sinn?
Ihm geht es ebenso wie viele, er ist auch sehr unsicher was Rechtsangelegenheiten betrifft.
Grüsse aus der RBB-Landschaft


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zu all diesen allgemeinen Fragen, die im Forum schon mehrfach ausgiebig behandelt wurden, bitte immer erst die Suchfunktion nutzen, welche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Ihr Rundfunkbeitrag", "Antwort auf Widerspruch" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse liefert, so u.a. auch

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

@der.joker
Was (i.d.R. Widerspruch) bis wann (i.d.R. innerhalb 1 Monats nach Zustellung = Bekanntgabe) an wen (i.d.R. Landesrundfunkanstalt oder Beitragsservice) zu senden wäre, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des FestsetzungsBESCHEIDs...
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html
...bitte LESEN, dazu ist diese ja da! ;)

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Hier bitte keine weiteren allgemeinen Fragen dieser Art mehr, denn das Kern-Thema dieses Threads lautet
Person A bekommt von Firma B ein Festsetzungsbescheid. Nun der Widerspruch.

Danke für die Berücksichtigung!


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Es tut mir leid einen unqualifizierten Beitrag gepostet zu haben.
Ich dachte schon, dass es zum Kern-Thema dieses Threads passt.
Denn der RBB sitzt ja in Berlin und nicht in Köln.  ::)
Sorry nochmal


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