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Autor Thema: Brief nach Umzug vom Beitragsservice  (Gelesen 5864 mal)

D
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Brief nach Umzug vom Beitragsservice
Autor: 13. Juli 2015, 00:22
Hallo,

Person A hat nach dem Umzug in die neue Wohnung einen Brief vom Beitragsservice bekommen, in dem Person A dazu aufgefordert wird einen Antwortbogen auszufüllen und diesen binnen 4 Wochen ab Erhalt des Briefes zurück zusenden. Andernfalls wird der Beitragsservice automatisch ein Beitragskonto für Person A anlegen. Person A hatte sich schon vor ca. 5 Jahren vom Beitragsservice befreien lassen, weil Person A zu Hause keine beitragspflichtigen Geräte hatte. Seit dem hatte Person A Nichts vom Beitragsservice gehört. Nun hat Person A eben diesen Brief bekommen. Jetzt befürchtet Person A, dass, falls Person A sich einverstanden erklärt, den Beitrag ab jetzt zu bezahlen, eine Zahlung der Beiträge rückwirkend bis zum Januar 2013 verlangt werden könnten. Nur leider hat Person A keine Lust auf solche Spielchen.

Was kann Person A tun? Würden die Beiträge rückwirkend bis zum Januar 2013 anstehen?

Desweiteren ist Person A sehr verärgert darüber, dass der Brief anscheinend 7-8 Tage unterwegs war. Anders kann sich Person A das Datum auf dem Schreiben nicht erklären.


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B
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Re: Brief nach Umzug vom Beitragsservice
#1: 13. Juli 2015, 08:52
Angemeldet wird Person A so oder so. Ich würde mir kaum die Mühe machen, dem Schreiben des Beitragsservices zu antworten. Ist Person A denn immernoch befreit? Wenn ja, könnte sie das dem Beitragsservice verständlich machen. Falls nicht, kann es tatsächlich passieren, dass Person A, sofern sie seit 2013 in der Wohnung lebt, dafür bezahlen muss. Ansonsten gilt das Meldungsdatum beim Einwohnermeldeamt. Wie es mit der Verjährung von Beiträgen aussieht, weiß ich leider nicht.


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Re: Brief nach Umzug vom Beitragsservice
#2: 13. Juli 2015, 11:18
Die Laufzeit der Post spielt keine Rolle, niemand hat unterschrieben, wann und ob etwas angekommen ist.
Auf keinen Fall wird empfohlen, irgendetwas dem BS zu antworten. Briefe aufbewahren und darauf achten, ob auf der Rückseite eine Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt ist, nur diese muss beachtet und dementsprechend darauf reagiert werden.
Die Beiträge würden bis 01/2013 rückwirkend gefordert werden. Da kommt man nur raus, wenn man bereit ist, vor Gericht zu ziehen, zu Gerichtskosten von 105 Euro. Hier stehen die Chancen aber gut, die Klage zu gewinnen. Leider hat noch niemand eine Klage deswegen hier beschrieben, so dass nicht sicher ist, ob es funktioniert.

Person A wohnt seit kurzem in einer neuen Wohnung. Damit ist die Auskunftspflicht für die verlassene Wohnung erloschen. Niemand braucht zu verlassenen Wohnungen Angaben machen, man kann sogar abstreiten, dort beitragspflichtig gewesen zu sein, weil die gesetzliche Grundlage fehlt, diese Information anzufordern. Auch ein Richter kann da nichts machen, man kann entspannt eine Klage gegen einen kommenden Festsetzungsbescheid einreichen. Dass man sich nicht beim Beitragsservice angemeldet hat, kann den einfachen Grund haben, dass die Wohnung nicht bewohnbar war und dementsprechend keine Wohnung im Sinne des RBStVs war. Da es keine rückwirkende Auskunftspflicht diesbezüglich gibt, kann das auch nicht rückwirkend nachgewiesen werden. BS kann aber auch nicht rückwirkend nachweisen, dass es eine beitragspflichtige Wohnung im Sinne des RBStVs war. In der Klage energisch die Keule "Strukturelles Vollzugsdefizit" schwingen, dann dürfte Ruhe sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollzugsdefizit

Hier mehr zum Thema, wenn jemand eine neue Wohnung innehat:

Das Gesetz bezieht sich nur auf die Gegenwart, nicht wer "bewohnte" oder "gemeldet war", ist Beitragsschuldner, sondern derjenige, wer "die Wohnung bewohnt" oder "gemeldet ist":
Zitat
RBStV
§2 im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Weiterhin ist nirgendwo ein Paragraph zu finden, dass jemand zu vergangenen Wohnsituationen Auskunft erteilen muss. Nur die Beitragspflicht beginnt mit dem ersten des Monats des Innehabens der Wohnung (§7 Abs.1), aber das können die nicht mehr feststellen ausser an den Meldedaten der Meldebehörde, aber dann fehlt immer noch die persönliche Anmeldung beim Beitragsservice.

Und das gleiche Thema vertiefend betrachtet:
1. Anschreiben Ende Februar ! 2014 ! - möglichst "günstig" aus der Sache kommen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8494.msg60460.html#msg60460


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Re: Brief nach Umzug vom Beitragsservice
#3: 13. Juli 2015, 12:54
Person A hatte sich ja abgemeldet damals von der GEZ, und erst diesen Monat kam dann der Brief vom BS. Person A ist im Mai, also vor 2 Monaten umgezogen. Laut Person A steht nirgendswo auf dem Brief etwas über eine Rechtsbehelfsbelehrung. Auf der Rückseite steht wohl nur etwas wie "Informationen zum Rundfunkbeitrag im privaten Bereich". Also muss Person A nicht reagieren? Klingt logisch. Person A würde auch lieber auf einen Überweisungsträger vom BS warten, mit der Hoffnung dass da nur die 52 € verlangt werden.

Desweiteren will Person A am kommenden Freitag für 3 Wochen in den Urlaub. Wenn Person A auf dieses Schreiben nicht reagiert, hätte Person A in diesem Fall etwas zu befürchten? Also das Anschreiben versäumt werden und Mahngebühren etc anfallen und das Geschrei hinterher größer ist?


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Re: Brief nach Umzug vom Beitragsservice
#4: 13. Juli 2015, 13:43
Kleiner Nachtrag zu dem fiktiven Szenario mit dem Urlaub. Das ist nicht ganz klar ausgedrückt. Gemeint ist folgendes: Person A reagiert nicht auf den aktuellen Brief mit der Anmeldung und Konto anlegen beim BS. Person A fährt in den Urlaub und bekommt vielleicht zwischenzeitlich weitere Briefe vom BS. Da Person A 3 Wochen im Urlaub ist, kann er nicht reagieren. Was würde Person A im schlimmsten Fall erwarten?


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Re: Brief nach Umzug vom Beitragsservice
#5: 13. Juli 2015, 14:12
Alle Briefe vom BS werden ohne Zustellnachweis versendet. Das Problem hat niemals der Empfänger, sondern immer der Versender. Zumal diese Briefe fast immer Infopost sind, man braucht aus 5 Gründen nicht reagieren:
-Es ist Infopost ohne rechtliche Relevanz.
-Man will den Zwangsbeitrag verweigern.
-Man wird keine vernünftige Antwort vom BS bekommen.
-BS kann nichts wirklich entscheiden, das kann nur ein Richter.
-BS ist selbst durch die Protestwelle völlig überlastet und braucht viele Wochen bis zur Antwort

Es werden erfahrungsgemäß noch etliche weitere Briefe kommen, irgendwann Mahnungen mit Androhung der Zwangsvollstreckung, aber ohne Beitragsbescheid kann man seine Rechte nicht wahrnehmen. Also abwarten und lesen, wie in diesem Fall vorzugehen wäre. Eine einheitliche Vorgehensweise ist vom BS nicht erkennbar, deshalb reicht es, zu reagieren, wenn es soweit ist. Alle erdenklichen Scenarien wurden hier im Forum schon ausdiskutiert, mit etwas Mühe wird man seine Ziele durchsetzen können.


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Re: Brief nach Umzug vom Beitragsservice
#6: 13. Juli 2015, 16:36
Hier ein Rat von einem sehr guten Bekannten von Person A:

Bei einem Umzug die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt solange wie möglich hinauszögern! Denn die sind daran schuld, dass die Briefe kommen. Das EMA schick die Daten bei Neuanmeldungen zum BS!

Und nun bitte keine großartigen Diskussionen über Recht oder Unrecht von verspäteten oder unterlassenen Meldungen! Sonst können wir auch gerne eine Diskussion über die Möglichkeiten des Widerstands laut Grundgesetz führen. Großartige Sanktionen sind nicht zu befürchten, da z.B. vielerlei Ausreden für eine verspätete Meldung i´nfragkommen (Renovierung, Schimmel in der Wohnung, daher noch nicht bezugsfertig, schlichtweg "vergessen"...) Und wieso einseitig an Vorschriften halten, die seltsamerweise nur für die Bürger, aber nicht für Anstalten öffentlichen rechts gelten!?

Ist der Fauxpas (Anmeldung) dann doch passiert, am besten JEDEN Brief von diesem Verein NICHT öffnen, sondern zur Post im Nachbarort bringen (dort kennt einen niemand) und sagen: "Bitte zurück zum Absender, die Person wohnt hier nicht, der Brief lag im Flur, Im -Briefkasten, auf der Mauer etc.... Denn nur so kann man irgendwann argumentieren, dass man nichts bekommen hat, da die Briefe dann vom Postmitarbeiter einen stempel bzw. Aufkleber bekommen mit dem Hinweis "Empfänger unbekannt".

Für beide Möglichkeiten hat Person A persönliche Bekannte im näheren Kreis ("betreut" er selbst bei der Hilfe zur Selbsthilfe gegen diese Abzocke), die das so praktizieren und in beiden Fällen funktioniert es seither.

Wichtig: Dies Möglichkeiten funktionieren nur solange, bis man Kontakt zu diesem Verein aufgenommen hat..... Dann ist es vorbei, da man nun quasi die Existenz an diesem Ort "bestätigt" hat!


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Re: Brief nach Umzug vom Beitragsservice
#7: 13. Juli 2015, 16:56
mein arbetiskollege person r hat sich überlegt ob da so funktioniert. der wird sich ganz schön in den hintern beißen, wenn ich ihm sage, dass er sich tatsächlich auf diese weise den ganzen mist hätte ersparen können.  :'(

teures lehrgeld, das er sich hätte sparen können!  :laugh:


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Re: Brief nach Umzug vom Beitragsservice
#8: 13. Juli 2015, 17:05
Es funktioniert..... Solange man nicht irgendwo einen Ausweis braucht, bzw die darin noch befindliche Altadresse. Neue Kontoeröffnungen, Handyverträge, Neuverträge von Versicherungen werden dadurch natürlich sehr schwierig falls Postidentverfahren genutzt oder Ausweiskopien verlangt werden. Am besten ist, wenn dort noch jemand wohnt, der die Post weiterhin entgegennehmen kann. Für die allgemeinen Dinge kann man trotzdem die neue Adresse verwenden... Es funktioniert definitiv in diesen Grenzen und mit gewisser Organisation. Diese Personen, die das schon jahrelang praktizieren sind Mieter und jenseits der 35 Jahre alt, nicht verheiratet, in einem Fall mit Kindern, in angestelltem Arbeitsverhältnis... Soviel zur Machbarkeit... Wo ein Wille, da ein Weg!! >:D >:D

Inwieweit Bewohner von Eigentum dies umsetzen können entzieht sich Person A's Kenntnis...

Die andere Sache mit den "unbekannten" Empfängern funktioniert seit dezember 2014 bei 2 weiteren entfernten Bekannten von Person A....


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Re: Brief nach Umzug vom Beitragsservice
#9: 13. Juli 2015, 17:39
Es werden sich irgendwann so viele Leute auf diese einfache Weise dem Zwang entziehen, dass es bald nur noch leerstehende Wohnungen zu geben scheint und statistisch 20 Leute in jeder Wohnung leben.
Es sollte jedem klar sein, dass unsere Freiheit massiv eingeschränkt wird. Eine unblutige Revolution ist da wiederum ein Glücksfall in der Geschichte der Revolutionen.
Wenn es irgendwann nicht anders gehen sollte, werden auch Eigentümer einen Weg finden, zu ungeahnten Freiheiten zu kommen.
Eine Verschärfung des Gesetzes wird eine Verschärfung der Gegenmaßnahmen erforderlich machen.


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Re: Brief nach Umzug vom Beitragsservice
#10: 13. Juli 2015, 18:41
Hallo Roggi,

Es sollte klar sein, dass dies nur eine kleine Facette des Widerstands für ein bestimmte Bevölkerungsgruppe ist! Aber es geht leider nicht anders in manchen Fällen....  Und diese Art des Boykotts ist sehr einfach aber  auch sehr effektiv...

Jeder Euro der nicht bei diesem Verein landet ist ein guter Euro!!!


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Re: Brief nach Umzug vom Beitragsservice
#11: 13. Juli 2015, 19:10
Dieses Thema kommt in ähnlicher Weise immer wieder mal auf, es gehört dazu wie Bargeldloses bezahlen, Obdachlos werden sowie Kirche gründen oder Sterben. Der Gesetzgeber hat natürlich erkannt, dass dieses Gesetz die schlimmsten Befürchtungen der Gründer des Grundgesetzes übertrifft und diese "Ausstiegsklauseln" heimlich eingebaut.
Schlimmer geht es nur noch, wenn wir eine Kopfpauschale bekommen.


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Re: Brief nach Umzug vom Beitragsservice
#12: 13. Juli 2015, 22:45
Der Vorschlag funktioniert in der Tat.

Person XX hat die Post des BS in eine kleine Postfiliale gebracht mit der Aussage "Der Brief lag bei uns im Flur aber Jemand mit derAdresse wohnt da nicht im Haus."

Dann ging das Schreiben vom BS wohl zurück nach Köln.

Dann kam noch ein Schreiben und seidem Schluss.

Vorerst.


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