Das Thema "Weitergabe der Daten" ist das übelste, was vorbereitend zu diesen Verbrechen (anders kann man diese Grundgesetzverstösse nicht nennen), durch die Regierung beschlossen wurde. Es ist Bundesgesetz und nicht mehr zu verhindern.
Dass man sich nicht vorrübergehend abmelden kann, ist im RBStV so festgelegt. Das ist eine willkürliche Knebelung des Bürgers und mit nichts zu rechtfertigen. Allerdings ist es auch mit nichts zu rechtfertigen, dass man für mehrere Wohnungen mehrmals zahlen muss. Einerseits wird damit argumentiert, der Beitrag sei ein Beitrag, weil man einen "individuellen Vorteil aus dem örR" zieht, aber wenn diese Argumente bei oben genannten Gründen nicht ziehen, beruft man sich darauf, es sei nunmal Gesetz. Absurd, wie der gesamte RBStV.