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Autor Thema: Zeitnot-Strategie nach Widerspruchsbescheid  (Gelesen 5514 mal)

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Zeitnot-Strategie nach Widerspruchsbescheid
Autor: 09. Juni 2015, 10:43
Hallo liebe Community,

ich lese schon seit geraumer Zeit mit.
Fiktive Person A ist nun am Punkt der Klage angekommen.

Person A hatte 08/2014 und 09/2014 zwei Gebühren-/Festsetzungs-Bescheide bekommen, gegen die Sie einen recht umfangreichen Widerspruch eingelegt hatte (7 Seiten). Diese wurden nun negativ beschieden, weshalb ich dagegen klagen möchte. Bundesland BaWü (->Südwestrundfunk).

Leider hat Person A es zeitlich etwas "verpennt" und nun nur noch 3 Tage Zeit, um die Klage einzureichen.
Ich habe nun eine generelle Frage zur Strategie für Person A. Für sie gibt es aktuell 3 Möglichkeiten:
  • Eingang des Widerspruchbescheids bestreiten, da dieser nur mit normalen Brief versendet wurde. Ab wann müsste A dann einen Widerspruchsbescheid einfordern? 1. Mahnung oder bei der Ankündigung der Vollstreckung oder beim Antrag auf Eilrechtschutz?
  • Eine ganz einfache Klage ohne jegliche Begründung formulieren und diese fristgerecht absenden? Hier fehlt mir allerdings die Erfahrung, wie genau man das formuliert und welche Aspekte da schon rein müssen (z.B. Ruhendstellung erwünscht, Zustimmung zum schriftlichen Verfahren, Fristsetzung der Begründung durch das Gericht, etc.). Oder kann man das dann alles in der Klagebegründung erst anführen (außer natürlich der Fristsetzung durch das Gericht)?
  • Eine Klage mit dem exakten Inhalt des Widerspruchs formulieren und sich evtl. weitere Begründungen zum Nachreichen offen lassen?

Ist eine Variante davon besonders clever bzw. unsinnig?

Wäre für euren Rat dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
pstfch


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten!!!
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Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2015, 10:51 von Bürger«

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...nicht der erste, der unter Zeitnot geraten ist ;)

Ich betrachte
1) als riskant - im Zweifel problematisch und
3) erscheint unnötig - insofern wäre

2) ein sinnig erscheinender Weg, nennt sich auch "Klageantrag" und ist im Forum bereits behandelt...
...und zwar genau wo? Ja ;) unter

Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
Im Falle knapper Fristen reicht es mitunter, der Fristwahrung wegen vorerst nur einen
unbegründeten Klageantrag einzureichen - vergleiche z.B. Vorgehensweise Bernd Höcker
http://gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#KLagebestaetigung

Darauf folgt dann im Regelfall eine Fristsetzung seitens des Gerichts zur Nachreichung der ausführlichen Begründung.
Auch weitere Fristverlängerungen sind auf Antrag nicht unbedingt aussichtslos.

Notfalls auch noch mal die Suchfunktion des Forums ausgiebig bemühen und insbesondere weiterhin generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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Dem kann ich nur zustimmen, dass Gericht gab mir für die ausführliche Klage eine Frist von 2 Monaten. Also hätte Person A dann noch genügend Zeit die Klagepunkte ausführlich darzulegen.


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E
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So wird es meine Person A nun tun. Davon abgesehen, dass sie sich zum Zeitpunkt des Bescheides noch im Sommerurlaub befand, benötigt sie nun wesentlich mehr Zeit.

Und sie wird klagen...aber nicht ohne vernünftige Begründung. Daran wird lange gefeilt und die Argumente werden felsenfest sein. Aber dafür ist Einlesen notwendig. Ganz viel Einlesen.

Meine Person A hat aber an das Forum hier bzgl. oben genannten Anliegens eine Frage:


Reicht denn diese Begründung aus im ersten Schritt? Quasi die Bitte um einer Frist für die Klagenachreichung? Person A hat dies einer Ansprechpartnerin des VG Braunschweig so geschrieben und um Rückmeldung gebeten.

Oder muss zur Klagebegründung ggfls. noch der Widerspruchsbescheid miteingesendet werden?

Noch eine Frage:

Wie ist das mit den Kosten? 105.-- EUR - werden die im Voraus bezahlt und wenn ja, wie? Wenn die Klage per Brief eingereicht wird, gibt es dann eine Rechnung vom Gericht, die postwendend kommt?

Liegt der Betrag bei einem derzeitigen Streitwert von 565.-- EUR immer noch bei 105.-- EUR?


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Der Widerspruchsbescheid muss mit eingereicht werden, es wird geklagt, diesen aufzuheben. Die Rechnung kommt wenige Tage nach Klageeinreichung, immer noch 105 Euro und weiterhin ca. 60 Euro, wenn ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung §80(5) gestellt wurde. Aus der Klageschrift werden 2 Verfahren mit 2 Aktenzeichen gemacht:
1. Aufhebungsklage
2. Aussetzung des Vollzugs §80(5)VGO

Weil die LRA auf die Vollziehung verzichtet, wird dieses zweite Verfahren binnen weniger Tage eingestellt oder für erledigt erklärt, die Kosten bekommen "wir" aufgebrummt, obwohl die LRA diesen Antrag provoziert hat. Dazu gab es zwar schon ein Urteil, dass die LRA zahlen musste, aber jedes Gericht kann da wohl "frei" entscheiden. Die Aufhebungsklage läuft also dann weiter. Also nicht erschrecken, wenn das Gericht die Klage in der Hauptsache für erledigt erklärt. Immer auf das Aktenzeichen achten, es gibt ja nun 2 Hauptsachen. Wenn in der Klageschrift die Aussetzung der Vollziehung nach §80(5)VGO  im Hinblick auf den Verzicht der LRA gestellt wird, mit Hinweis auf das Urteil (Suchfunktion verwenden oder googlen), könnte vielleicht die LRA zur Kostenübernahme verurteilt werden.


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@Roggi und alle:
Der Ablauf kann variieren. Bei einer Person A-X gab es überhaupt keine 2 Verfahren, sondern nur das eigentliche Hauptsacheverfahren, da die Landesrundfunkanstalt ab Klageeinreichung quasi stillschweigend und ohne dies gesondert mitzuteilen auf weitere Festsetzungen/ Mahnmaßnahmen verzichtet hat. Ein Antrag auf "Aussetzung des Vollzugs" beim Gericht war insofern gar nicht nötig.

@Elever:
Wie ist das mit den Kosten? 105.-- EUR - werden die im Voraus bezahlt und wenn ja, wie?
Wenn die Klage per Brief eingereicht wird, gibt es dann eine Rechnung vom Gericht, die postwendend kommt?
Liegt der Betrag bei einem derzeitigen Streitwert von 565.-- EUR immer noch bei 105.-- EUR?
Der Streitwert bemisst sich i.d.R. nach dem  strittigen, *festgesetzten* Betrag - nicht jedoch nach dem allgemeinen offenen Kontostand. Letzterer ist zumeist etwas oder gar deutlich höher, je nachdem, wie ARD-ZDF-GEZ mit den Festsetzungen hinterherhecheln... ;)
Das sollte Person als erstes Überprüfen.

Ansonsten finden sich viele wichtige Infos in den allgemeinen Threads wie z.B.
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

(3) in 1. Instanz keine Anwaltspflicht, ggf. schriftliches Verfahren beantragen,
     Gerichtskostenvorschuss ~105€ (Keine Gewähr! Keine Rechtsberatung!)
Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html

Dort müsste man sich mal selbst durchhangeln... ;)

Bei einer Person Y kam der Bescheid zum Gerichtskostenvorschuss ca. 2 Wochen nach Einreichung der Klage - zahlbar vermutlich dann auch innerhalb von einer Frist von wahrscheinlich 14 Tagen oder so...

Auf die 105€ bei Streitwert X kämen dann wohl noch ~50€ anderer Kosten hinzu, deren genaue Herleitung ich aber derzeit nicht rekapitulieren kann...


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Besten Dank für den schnellen und hilfreichen Tip!
Person A hat die eine Seite aus dem Link angepasst und dem Gericht gefaxt / geschickt und gestern die Annahme der Klageschrift zugeschickt bekommen.
6 Wochen hat Person A nun Zeit, um die Klage zu begründen und alle Dokumente einzureichen.  8)


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Und sie wird klagen...aber nicht ohne vernünftige Begründung. Daran wird lange gefeilt und die Argumente werden felsenfest sein. Aber dafür ist Einlesen notwendig. Ganz viel Einlesen.

Das klingt gut. Lass uns an deiner Arbeit teilhaben.
Ich arbeite im Moment auch an meiner Klage gegen den Widerspruchsbescheid und lese mich ein.
(Vorerst hole ich mir aber auch eine Fristverlängerung).
Vielleicht sollte man aus der Klage eine Art gemeinschaftliches "Wikipedia-Projekt" machen.  :)


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