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Autor Thema: Macht Gerichtsvollzieher sich strafbar?  (Gelesen 9160 mal)

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  • Beiträge: 390
Re: Macht Gerichtsvollzieher sich strafbar?
#15: 18. Oktober 2015, 11:58
Drohen ? wozu? das bringt nichts. Mr. X droht niemals bei BS-Sachen.

Hast Du auch einen Bekannten der Mr. X heisst ?
Ev. sollte man einen davon unbenennen ? Mein Bekannter heisst nun Mr. Z :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, 23:41 von Bürger«

 
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