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  • Verhandlungen, VG Köln, Do. 23.04.15, ab 11.45 Uhr: 23. April 2015

Autor Thema: Verhandlungen, VG Köln, Do. 23.04.15, ab 11.45 Uhr  (Gelesen 13917 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Die Verhandlungen sind vorbei, die Ergebnisse haben mich nicht überrascht,

werde heute abend berichten, muss jetzt ersteinmal schauen, wie ich trotz Bahnstreik

wieder zurückkomme. :-\


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

M
  • Beiträge: 122
Also wie immer...

Langsam wird es langweilig, liebe Richter...  :police: (#) :police:


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S
  • Beiträge: 12
Auch Richter müssen von etwas leben und ich glaube längst nicht mehr an "Gerechtigkeit". Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Die Hoffnung stirbt zuletzt, hoffentlich wird die Verfassungsklage einen positiven Ausgang haben  ::)


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B
  • Beiträge: 95
aber bedenkt: Selbst, wenn die Verfassungsklage zu 100% gegen den Beitrag ausgehen würde (rein fiktiv), wird diese am Tag darauf sicher nicht fallen. Im Vgl. zum Soli bestimmt auch eine Übergangsfrist usw. usw. Immerhin müssen die Menschen des BS und des ÖRR auch von irgendetwas ihr täglich Brot kaufen. (nur mal realistisch betrachtet)


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
1. Verhandlung:

Kläger ist nicht erschienen, WDR auch nicht
da aber Zuhörer im Saal (wir Mitstreiter aus dem Forum, nach dem Motto: gebt der Farce ein Gesicht):

5 Richter (davon 2 ehrenamtliche)
der Berichterstatter trägt den Sachbericht vor
Ergebnis: das Urteil wird dem Kläger schriftlich zugesandt werden.

(ich vermute mal: Abweisung der Klage, Zulassung der Berufung?)

2. Verhandlung:

Kläger ist vorort, aber WDR ist nicht erschienen

Sachbericht durch den Berichterstatter

Kurzer Exkurs vom Gericht vorgebracht:

Der Instanzenweg:

1. Instanz VG: keine Entscheidung, aber erleichterte Berufungsmöglichkeit in Köln
2. Instanz OVG: schon Rechtssprechung erfolgt (siehe Münster im März mit RA Bölck, Revision wurde zugelassen)
3. Instanz Bundesverwaltungsgericht
weiter:
Bundesverfassungsgericht
weiter:
europäische Ebene

(meine Anmerkung: Zitat in etwa: „die Verfassungsmässigkeit wurde vom OVG bestätigt“

???????
Ich war in Münster dabei und glaubte in unabhängigen Parallelwelten zu sein:

Link dazu von der Verhandlung in Münster:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.0.html

Gerichtsverhandlung, Rede von RA Bölck (wurde im Urteil nicht berücksichtigt)
Urteilsverkündung (auch wie dies live vorgetragen wurde)

Die einzelnen Vortragspunkte des Klägers gebe ich hier nicht wieder, hatten wir schon alles, ebenso den „unerwarteten!!!“ Ausgang:

Klage wird abgewiesen
Kosten trägt der Kläger
die vereinfachte Berufung wird zugelassen

Anmerkung dazu von Richterseite: man bedenke die erheblichen Kosten für diese Berufung (Anwaltszwang z.B.)

(Mein Eindruck, soll heissen: lieber Kläger gib doch einfach auf)

weiterer Exkurs von Richterseite vorgetragen:

„dieser Vertrag wurde von den Landtagen beschlossen, dagegen kann ein Verwaltungsgericht nichts machen....
Ein Verwaltungsgericht kann nur über die Rechtsmässigkeit dieses Vertrages befinden.....“

weiterer Exkurs von Richterseite vorgetragen:

Beispiel Österreich:

hier müssen nur diejenigen dafür bezahlen, die dieses Angebot auch nutzen.

Dies ist ohne weiteres technisch umsetzbar!!!!!!

(meine Anmerkung: als Klage-/Widerspruchsbegründung verwenden und sich auf heute und
VG Köln berufen!)

Nach der 2. Verhandlung an diesem Tag zogen sich die Richter zur Beratung ?? hä? zurück

Der Kläger ging und nur wir Mitstreiter verblieben im Saal, um uns die Urteilsverkündung persönlich anhören zu können.

Nach der Verkündung des „unerwarteten!“ Urteils und somit Schluss dieser Verhandlung, haben wir Mitstreiter uns wieder bequem hingesetzt.

Die Richter verblieben nach der Urteilsverkündung im Saal und blieben stehen?

HMM, merkwürdige Situation.

(war unser Verhalten dennoch regelkonform?!)

Kann mich nicht erinnern, dies in einer Gerichtsverhandlung im Fernsehen erlebt zu haben.
(Bildungslücke?)

Siehe Link im Forum zu dieser Verhandlung dazu im Oktober 2014.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11415.msg78152.html#msg78152

(siehe auch ganzen Thread zur Erbauung, lohnt sich, versprochen)

In dieser Konstellation (wir bequem sitzende Mitstreiter weil Verhandlung und Urteilsverkündung vorbei, dort die noch stehenden Richter einschließlich Protokollführerin), diskutierten alle
Anwesenden noch eine geraume Zeit über etliche Punkte.

(Hat sich alles einfach spontan so ergeben)

Frage: wieviel Klagen gibt es in NRW:

Antwort: ca. 100 (hä, habe die Zahl mind. 750 aus einer zuverlässigen Quelle)

Meine Bemerkung dazu: es sind ja noch nicht einmal alle Bewohner bis heute erfasst worden, bestes Beispiel einer der Mitstreiter vorort, mal eben aktuell den ersten Widerspruch abgegeben, von Klage noch lange keine Rede. (einer von 1,2,3 sehr vielen!!!!!!)

Mein persönlicher Hauptdiskussionspunkt dabei war die Verhandlung beim OVG in Münster

Der in Köln heute vorsitzende Richter meinte dazu nur: dies sei eine subjektive Darstellung und Meinung, er könne dazu nichts sagen, er war ja schließlich nicht dabei gewesen.

Stimmt, kann ich bestätigen.

(Hatte zwischenzeitlich auch schon mal überlegt zu sagen: liebe Richter auch ihr könnt euch gerne wieder hinsetzen)

Schlussbemerkung:

Die Suppenküche war auch heute mal wieder ausgesprochen lecker.

Freue mich schon darauf nach den nächsten Verhandlungen in Köln am nächsten Donnerstag, siehe Kalender.

Freue mich auf viele Mitstreiter bei der Verhandlung am nächsten Donnerstag, diesmal hoffentlich ohne Bahnstreik.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2015, 23:03 von karlsruhe«
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V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Danke Karlsruhe für den interessanten Bericht.

Wäre ganz hervorragend einen Richter mit der Zeit zu treffen, mit dem man sich persönlich nach der "Show" von Mensch zu Mensch unterhalten könnte. Einen "unbeteiligten" Richter am Verfahren und dazu noch offenen außerhalb des Gerichtssaals zu finden, der zum Thema Nötigung durch den Rundfunkbeitrag und der absichtlichen Nicht-Typisierung der Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme etwas Konkretes sagen könnte, wäre der absolute Treffer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2015, 23:34 von Viktor7«

G

Gast

Richter an einem Verwaltungsgericht wollen nur über verwaltungsrechtliche Einwände urteilen. Darüber hinaus wollen sie keine Problematik sehen, bzw. offiziell "können" sie dann keine andersgelagerten Problematiken erkennen. Klingelt's endlich? Es ist doch genauso eingefädelt, dass denen, die über die Klagen von uns Rundfunkbanausen zu urteilen haben, die Hände gebunden sind (zwar nicht allzu stramm - aber sie möchten sich auch von der Fessel gar nicht lösen, da das ein Haufen mehr Arbeit und einen ungewissen Ausgang bedeuten könnte). Ich glaube nicht daran, dass irgendein Richter an den VGen, OVGen, ja selbst am BVerwG sich selbst an's Bein machen wird. Bevor die diversen Rundfunk***staatsverträge und ihr Zustandekommen nicht auf Verfassungsmäßigkeit geprüft sind passiert gar nichts. Ich kann nur hoffen, dass diese Witzfiguren an den Verwaltungsgerichten im Nachhinein der rechtssprechenden Willkür und Ignoranz überführt werden.


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Zitat
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karlsruhe: Steht das dann so auch unter dem Aktenzeichen, dass der Richter dies äußerte?


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Ob dies bei dieser Verhandlung im Urteil stehen wird, kann ich nicht sagen, es wurde halt genannt.

Mehr so als Überlegung.

Aber nächste Woche hat ja ein Mitstreiter seine Verhandlung in Köln und er könnte dies ja direkt

bei seiner Verhandlung anbringen, dann würde es ja auf jeden Fall in seinem Urteil stehen.



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w
  • Beiträge: 118
Die erste "Verhandlung" war irgendwie skuril...
Da fragt man sich, was das alles für einen Sinn hat, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für studierte Juristen?



Aber nächste Woche hat ja ein Mitstreiter seine Verhandlung in Köln und er könnte dies ja direkt

bei seiner Verhandlung anbringen, dann würde es ja auf jeden Fall in seinem Urteil stehen.




Was würde das denn genau bringen??


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Aber nächste Woche hat ja ein Mitstreiter seine Verhandlung in Köln und er könnte dies ja direkt

bei seiner Verhandlung anbringen, dann würde es ja auf jeden Fall in seinem Urteil stehen.


Was würde das denn genau bringen??


Das der Kläger vor dem Gericht sagen kann, dass es einen Ausweg aus dem ungerechten Rundfunkzwang gibt und das Zitat des Richters vom VG Köln von der Verhandlung am 23.04.15 angibt: "Beispiel Österreich: hier müssen nur diejenigen dafür bezahlen, die dieses Angebot auch nutzen. Dies ist ohne weiteres technisch umsetzbar!!!!!! Und dann mit der Begründung fortfährt, wenn das sogar Richter am VG Köln so sehen, wieso wird es dann nicht umgesetzt.
Gerecht. Einfach für alle!


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Dann war das ja eine ganz "nette" Runde mit den Richtern gestern, schade das ich da schon weg war...

aber verstehe ich das jetzt richtig: der Richter sieht selber ein, daß das System so nicht okay ist (gibt sogar Tipps für eine Bessererung), der Kläger bekommt aber trotzdem nicht Recht??? Was ist denn das für ein Stumpfsinn ? :o


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Der Instanzenweg:

1. Instanz VG: keine Entscheidung, aber erleichterte Berufungsmöglichkeit in Köln
2. Instanz OVG: schon Rechtssprechung erfolgt (siehe Münster im März mit RA Bölck, Revision wurde zugelassen)
3. Instanz Bundesverwaltungsgericht
weiter:
Bundesverfassungsgericht
weiter:
europäische Ebene

(meine Anmerkung: Zitat in etwa: „die Verfassungsmässigkeit wurde vom OVG bestätigt“

Anmerkung dazu von Richterseite: man bedenke die erheblichen Kosten für diese Berufung (Anwaltszwang z.B.)

(Mein Eindruck, soll heissen: lieber Kläger gib doch einfach auf)
Oder es soll heißen: lasst uns doch bitte endlich in Ruhe....

Dabei wärs doch ganz einfach!
Man weiss doch (und hier sagt es sogar noch der Richter!), dass das VwG nicht über die Verfassung urteilen darf oder kann oder wie auch immer...
Zitat
weiterer Exkurs von Richterseite vorgetragen:

„dieser Vertrag wurde von den Landtagen beschlossen, dagegen kann ein Verwaltungsgericht nichts machen....
Ein Verwaltungsgericht kann nur über die Rechtsmässigkeit dieses Vertrages befinden.....“
Dennoch lassen sie uns alle dort antanzen und durch alle Instanzen gehen!
Welch eine Farce...
Und Bayern? Die sind mit den ÖR seelig verbunden! Also zwecklos dort!


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

 
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