BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
OVG Münster
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http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/terminvorschau/index.php Berufungsverfahren vor dem OVG Münster Maxkraft24 ./. WDR am 12. März 2015 um 10:15Die 32-seitige Berufung zur Klage VG Arnsberg 8 K 3353/13 wurde am 01. Dezember 2014 in Münster eingelegt. Ich werde dank Euch von dem bekannten Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herrn Rechtsanwalt Thorsten Bölck, weiterhin vertreten sein. Der Beitragsstatus "kein Beitrag" wir exzellent belegt, was ja bei Herrn Bölck und seinem bekannten Aufsatz in der NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) nicht verwundert. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird angestrebt.
Viele der hier im Forum heiß diskutierten Themen werden in Münster vertreten sein. Mit diesen Aspekten haben sich die Gerichte bis dato nicht eingehend befasst, sowie einschlägige Normen nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei der Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet.
Gehörsrüge
Das Urteil der Vorinstanz (VG) beruht im Wesentlichen auf dem Verfahrensmangel der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. § 132 (2) Nr. 3 VwGO), da die meisten Ausführungen in der Klagebegründung nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen wurden, da sich die Vorinstanz (VG) hiermit nicht in den Gründen seines Urteils befasst. Auf ein Großteil des von Herrn RA Bölck Vorgetragenen wurde gar nicht eingegangen bzw. es wurde rechtlich falsch bewertet. Eigene verfassungsrechtliche Erwägungen hat das Gericht nicht angestellt. Vielfach schreibt das VG etwas zu Dingen, die gar nicht vorgetragen wurden (z.B. Steuerargument). Es wird die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) gerügt.
Vielen herzlichen Dank für Eure bisherige Rückendeckung
Maxkraft24 (Robert)