Danke. Geiz ist geil.
Person A hat schon im Januar mit dem Rechtspfleger vom Amtsgericht mehrmals telefoniert. Der war auch sehr freundlich und hilfsbereit, meinte aber, dass das Verwaltungsgericht zuständig sei, weil es eine Vollstreckung durch eine öffentliche Kasse ist und nicht durch einen normalen Gerichtsvollzieher. Dann wäre das Amtsgericht zuständig. Er sagte auch, dass er schon mehrere BS-Fälle hat und kannte sogar das Tübinger Urteil und konnte es Person A detailliert erklären mit den fehlenden Voraussetzungen auf dem Titel.
Aber wie gesagt, dort ging es um eine ordentliche Vollstreckung nach ZPO, dort müssen wohl strengere Vorschriften beachtet werden. Im Verwaltungsvollstreckungsverfahren ist das wohl anders. Und das hier ist ja ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren.
Person A weiß es nicht, was richtig ist, weiß nur, dass sie keine Zeit mehr.
Ist Geiz ist geil sich sicher, dass das so ist? Person A hat keinen Plan.
Und kostet die Erinnerung nichts? Allein das wäre schon ein Grund eine einzureichen.
Person wohnt in RLP, nicht in BW.