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Autor Thema: Zwangsvollstreckungssache trotz Befreiungsantrag wg. BAföG  (Gelesen 8204 mal)

c
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Person C braucht dringend Hilfe..

Person C erhielt heute die Zahlungsaufforderung vom Obergerichtsvollzieher.
Person C schickte vor gut einem halben Jahr die Bestätigung des BAföG-Amtes für die Befreiung (da Student und BAföG-Empfänger) an Die GEZ 2.0. Danach kam keine Antwort und kein Zeichen. Nun war auf einmal der Brief vom Vollstrecker im Briefkasten (bläulicher Briefumschlag mit Datumsabgabe und Unterschrift). Wie kann Person C nun den Kopf aus der Schlinge ziehen und der GEZ 2.0 klar machen, dass keine Zahlungsverpflichtung besteht? Person C hat eine Frist von 2 Wochen zum bezahlen, geschieht dies nicht, möchte der Gerichtsvollzieher dann Person C in 4 Wochen zu Hause aufsuchen. Was kann Person C tun? Was wird passieren?  :-[


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Wurde der Befreiungsantrag *nachweislich* versendet/ bei ARD-ZDF-GEZ zugestellt (z.B. per Einschreiben mit Rückschein, per FAX o.ä.)?


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Leider hat Person C keinen Nachweis darüber.


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Leider hat Person C keinen Nachweis darüber.

Man vermutet, daß alles was mit Befreiung, Abmeldung etc. zu tun hat, per Normalpost den Rundfunk nie erreicht. Seltsam, dieses öffentlich rechtliche Prinzip.


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Was ist jetzt zu tun für Person C, damit sie die knapp 500 Euro nicht bezahlen muss?
Ist es sinnvoll, noch einmal die Bescheinigung vom BAföG-Amt per Einschreiben an die GEZ 2.0 zu schicken? Wird das dort überhaupt gelesen und berücksichtigt?
Person C versuchte auch schon dort anzurufen um die Sache zu kären (Person C weiß jetzt auch, dass das ganz schön viel Geld kostet), doch Anrufe, die per Handy eingehen können nicht weiter verbunden werden. Ein Rückruf ist frühestens Freitag möglich..?!  ::)


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Zitat
doch Anrufe, die per Handy eingehen können nicht weiter verbunden werden.

Das gibts auch nur bei Abofallenbetrügern, Zuchthäusern, im Jahr 1953 und beim ör Rundfunk.


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Hier mal der Brief, um den es geht..
Weiß denn keiner Rat?


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Das Rechtsmittel ist die "Erinnerung". Ist kostenfrei. Keinesfalls sollte A mit der GEZ kommunizieren, die sind nicht rechtsfähig.
http://ul.to/bjr1i6os "optimierte Erinnerung 2015"
Dies ist aber nur behelfsweise hilfreich bzw. schiebt die Angelegenheit nur hinaus, ohne grundsätzlich etwas auszurichten, denn es mag zwar ggf. gegen die akute Vollstreckung helfen, nicht aber gegen die grundsätzlich erhobene Forderung, die ja aufgrund des unbearbeiteten Befreiungsantrags im Raume steht.

Daher sollte Person X dies evtl. als Anlass nehmen,
> nicht nur akut die Vollstreckung abzuwehren wegen augenscheinlich nicht zugestellter Bescheide (aufgrund derer die Perso X ja evtl. auch schon vorher auf den Verfahrensfehler aufmerksam geworden wäre)
> sondern auch expliztit den Befreiungsantrag bei der Landesrundfunkanstalt bekräftigen - bestenfalls mit einer Kopie aller dazumal abgesendeten Schreiben und Nachweise - und ggf. incl. schriftlicher Bestätigung eines damaligen Zeugen, dass diese Unterlagen am so-und-so-vielten vollständig an die-und-die Adresse versendet wurden.

Einfach mal bisschen Dampf unter dem Kessel machen... ;)


Es geht also um zweierlei Dinge:

1) Abwehr der akuten Zwangsvollstreckung (und da hilft i.d.R. leider kein Palavern oder Rumschreiberei mit "Beitragsservice" oder Landesrundfunkanstalt, sondern einzig o.g. "Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung" direkt beim zuständigen Amtsgericht bzw. der Vollstreckungsstelle) - siehe bitte insbesondere unter
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Dieses Thema ist im Forum bereits ausgiebig und mehrfach behandelt worden und soll hier nicht weiter thematisiert werden. Dies dient der Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit der Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums. Hierzu bitte immer auch ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen. Danke für die Berücksichtigung.


2) Bekräftigung/ erneuter Nachweis der Befreiung


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So ist es. Das Gericht beißt nicht. Die meisten "lieben" unberechtigte Vollstreckungen. Im Zweifel mit dem Gericht sprechen, die haben Ansprechpartner. Und zur Ermunterung ein hierauf ergangener Beschluß des AG Mannheim:

https://dl.dropboxusercontent.com/u/573207/4Web/20150130%20-%20Beschluss%20AG%20Mannheim%20mit%20AZ.pdf


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Die Landesrundfunkanstalt bestreitet einen Befreiungsantrag erhalten zu haben.
Also gibt es keinen.....
Verwaltungsakt ( Beitragsbescheid) ist ergangen und soll vollstreckt werden....
Sich auf den Befreiungsantrag zu beziehen scheint nicht zum Ziel zu führen.
Ein erneuter Antrag ( per Einschreiben und Fax ) an die Rundfunkanstalt scheint sinnvoll.. ( Befreiung ab heute )
Die jetzige Vollstreckung abwenden zu wollen kann sich nur auf fehlende Vollstreckungsvoraussetzungen
( Kein Bescheid erhalten,Vollstreckungsersuchen fehlerhaft... ) beziehen

Argumente ( später Klage ) Beitragsbefreiung: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034
Rechtsbehelf bei Zwangsvollstreckung "Erinnerung": http://ul.to/bjr1i6os

Nicht vom Gerichtsvollzieher einschüchtern lassen..... ohne Durchsuchungsbeschluss ( hat er erstmal nicht. )
hat er nichts in der Wohnung zu suchen.


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Die jetzige Vollstreckung abwenden zu wollen kann sich nur auf fehlende Vollstreckungsvoraussetzungen
( Kein Bescheid erhalten,Vollstreckungsersuchen fehlerhaft... ) beziehen
...und könnte - da es ja nicht gegen die bestehende Forderung ansich abhilft - im Nachgang (nach Zustellung der zugehörigen Bescheide) über den offiziellen, regulären Weg von Widerspruch & Klage insbesondere wegen formeller und matierieller Verfassungswidrigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) angegangen werden.

Dies sollte ohnehin der Grundsatz eines jeden Betroffenen sein, denn die Befreiung ist ja nicht von Ewigkeit und - wie schon mehrfach im Forum geäußert:
Wieso von etwas "befreien" lassen, wovon man eigentlich frei sein will?

Hierzu dann bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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Wenn Beitragsbescheiden widersprochen wird .... gibt es nur die Chance das jemand bis vor das Bundesverfassungsgericht durchdringt ...  und die Klage ( nach Widerspruch.... Argumentation Grundgesetzwidrig..) vorerst ruhend gestellt wird.
Ich denke es geht bei allem ersteinmal darum Zeit zu gewinnen.
Sobald widersprochen wird...... existiert ein VOLLSTRECKBARER Verwaltungsakt.
Person X muss sich als erstes die Frage stellen was ist mein Ziel was muss unbedingt verhindert werden.
Kann ein Vermögensverzeichnis abgegeben werden ( mit Eid), kann ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis erfolgen ( Leasing Fahrzeug geplant.... dann nicht so günstig... ), kann beim Arbeitgeber oder das Konto ( P-Konto... evtl. sinnvoll...) gepfändet werden ?
Ist Vermögen vorhanden ( Immobilien ....) was geschützt werden soll ?


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Danke soweit ersteinmal.. ganz schön viel Input..  ???


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