Das Rechtsmittel ist die "Erinnerung". Ist kostenfrei. Keinesfalls sollte A mit der GEZ kommunizieren, die sind nicht rechtsfähig.
http://ul.to/bjr1i6os "optimierte Erinnerung 2015"
Dies ist aber nur behelfsweise hilfreich bzw. schiebt die Angelegenheit nur hinaus, ohne grundsätzlich etwas auszurichten, denn es mag zwar ggf.
gegen die akute Vollstreckung helfen, nicht aber gegen die grundsätzlich erhobene Forderung, die ja aufgrund des
unbearbeiteten Befreiungsantrags im Raume steht.
Daher sollte Person X dies evtl. als Anlass nehmen,
> nicht nur akut die
Vollstreckung abzuwehren wegen augenscheinlich nicht zugestellter Bescheide (aufgrund derer die Perso X ja evtl. auch schon vorher auf den Verfahrensfehler aufmerksam geworden wäre)
> sondern auch expliztit den
Befreiungsantrag bei der Landesrundfunkanstalt bekräftigen - bestenfalls mit einer Kopie aller dazumal abgesendeten Schreiben und Nachweise - und ggf. incl.
schriftlicher Bestätigung eines damaligen Zeugen, dass diese Unterlagen am so-und-so-vielten vollständig an die-und-die Adresse versendet wurden.
Einfach mal bisschen Dampf unter dem Kessel machen...

Es geht also um zweierlei Dinge:
1) Abwehr der akuten Zwangsvollstreckung (und da hilft i.d.R. leider kein Palavern oder Rumschreiberei mit "Beitragsservice" oder Landesrundfunkanstalt, sondern einzig o.g.
"Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung" direkt beim zuständigen Amtsgericht bzw. der Vollstreckungsstelle) - siehe bitte insbesondere unter
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstellehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838Dieses Thema ist im Forum bereits ausgiebig und mehrfach behandelt worden und soll hier nicht weiter thematisiert werden. Dies dient der Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit der Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums. Hierzu bitte immer auch ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen. Danke für die Berücksichtigung.2) Bekräftigung/ erneuter Nachweis der
Befreiung