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  • Verhandlung VG Berlin, 20.1.15, 10:00: 20. Januar 2015

Autor Thema: Verhandlung VG Berlin - 20.1.15, 10:00 - WER kommt mit?  (Gelesen 14033 mal)

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Für den Rundfunkbeitrag dürfte sich von der Logik her nichts geändert haben.
Bei unqualifizierter VG oder OVG Entscheidung muss für die Durchsetzung der Gleichbehandlung der Weg bis vor das Bundesverfassungsgericht beschritten werden:

Zitat
Aus der Berliner-Zeitung resultierende Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts 
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-084.html
beleuchtet die Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren und wie diese zu gewährleisten ist.
Fälle:
•   Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit und ohne  Zuschlag
•   Einkünfte aus Altersrente und Wohngeld

Im Endergebnis heißt es dort:
Zitat
" Die Anwendung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages durch die Fachgerichte
ist daher in beiden Fällen mit dem Gleichheitssatz nicht mehr vereinbar,
ohne dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag selbst verfassungswidrig
wäre.
Denn die Vorschrift des § 6 Abs. 3 RGebStV, der in besonderen
Härtefällen eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vorsieht,
schafft die Möglichkeit, auch diejenigen Empfänger von Arbeitslosengeld
II mit Zuschlag in dem Umfang, in dem die Rundfunkgebühren den Zuschlag
übersteigen, von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien, obwohl die
Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV nicht vorliegen. Ebenso
erlaubt die Härtefallregelung diejenigen Personen teilweise von den
Rundfunkgebühren zu befreien, die zwar keine Sozialleistungen i. S. d.
Befreiungstatbestandes beziehen, deren Einkommen die Regelsätze aber nur
geringfügig übersteigt, so dass der übersteigende Betrag die
Rundfunkgebühren nicht abdeckt."

Anm. Heute ist der §4 zuständig.

Umso mehr betrifft es Menschen mit kleineren Einkommen als die Regelsätze.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Januar 2015, 15:08 von Viktor7«

G

Gast

Hallo Roland,

wie ist es gelaufen aus Deiner Sicht?

Ich hoffe Du hast nicht allzu viel Hoffnung auf etwas anderes als einer Klageabweisung vom unteren VG gesetzt, da dort in Sachen Rundfunkbeitrag leider nichts anderes zu erwarten ist wie man überall liest und hört.

Wenn Dir das Urteil zugekommen ist wäre es schön, wenn Du uns kurz über das Wichtigste in Kürze unterrichten könntest. Wurde die Berufung zugelassen?

Wie geht es weiter? Wie wirst Du Dich verhalten?

Beste Grüße


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r
  • Beiträge: 4
Das Urteil bezieht sich im wesentlichen auf das alte Schema der bescheidgebundenen Befreiung; die Möglichkeiten, die sich aus 1 BvR 665/10 ergeben (Antragsteller hatte auch keinen Sozialleistungsbescheid, weil Einkommen geringfügig über Regelbedarf), werden nicht wahrgenommen, fallen unter den Tisch, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird eng ausgelegt. Um weitermachen zu können brauche ich einen Anwalt; Suche ist frustrierend. Kennt jemand einen Anwalt oder Anwältin (Berlin), welche hier tätig werden könnte? Es gibt unter Anwalt.de eine Liste aus Rundfunkgebühren-Zeiten; wenn man anruft, will keiner, etliche wollen für diese Auskunft (ob ja/nein) auch bis zu 100 €. Ich nehme an, hier ist keiner bereit, weil Honorar zu niedrig.


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Wende Dich an das Amtsgericht und frage nach Prozesskostenhilfe. Ich selbst kenne nicht die Voraussetzungen dafür. Da Du jedoch knapp über einen "Regelbedarf" liegst, ist es ein Versuch wert. Auch diese Auskünfte hier publiziert würden anderen helfen.

Habe hier im Forum von einem kompetenten Anwalt gelesen, der auch bundesweit "Sammelklagen" bearbeitet. Du bist bestimmt nicht allein in Berlin.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

G
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  • Kein Geld für Volksverdummung!
Vielleicht sollte man in derartigen fiktiven Fällen beispielsweise bei der Bremischen Bürgerschaft und/oder bei Radio Bremen Auskunft einfordern, welcher Sachverhalt dem Verzicht auf Rundfunkbeiträge im Fall der Petition L 18/301 gemäß Bericht des Petitionsausschusses Nr. 24 vom 15. Januar 2014 Drucksache 18/ 1234 http://www.bremische-buergerschaft.de/fileadmin/volltext.php?area=&np=&navi=informationsdienste5&buergerschaftart=1&dn=D18L1234.DAT&lp=18&format=pdf&edatum=2014-01-16 (ganz am Ende) zugrunde liegt.

Bei typisiert vergleichbarem Sachverhalt dann auf Gleichbehandlung gemäß Art. 3 GG bestehen.
Das ist ja sehr interessant
Zitat
Eingabe-Nr.: L 18/301
Gegenstand: Erlass von Rundfunkbeiträgen
Begründung: Der Petent begehrt den Erlass rückständiger Rundfunkbeiträge. Aufgrund
der besonderen Situation des Einzelfalles hat Radio Bremen
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die Forderung gegen den
Petenten verzichtet.
Damit hat sich die Petition erledigt.


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Habe hier im Forum von einem kompetenten Anwalt gelesen, der auch bundesweit "Sammelklagen" bearbeitet. Du bist bestimmt nicht allein in Berlin.

Wo steht das im Forum, LeckGEZ?


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Habe es gesucht und gefunden. Hier der Link:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg75713.html#msg75713


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LeckGEZ*

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S
  • Beiträge: 2.177
Ja, aber bei Bölck geht es um Beitrag = Steuer. Und ist teuer.

Roland braucht eher eine Befreiung aus sozialen Gründen.


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