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Autor Thema: Reaktion auf Widerspruch seitens des Beitragsservices - Weiteres vorgehen?  (Gelesen 2025 mal)

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  • Beiträge: 3
Hallo liebe Mitstreiter,

wie immer ein rein fiktiver Fall:

Person A hat im September 2014 einen Festsetzungsbscheid bekommen und fristgerecht einen detaillierten Widerspruch eingelegt. Vor zwei Woche kam dann eine Antwort die für Person A sehr verwirrend ist. In dem Schreiben verweist der Beitragsservice auf die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren geprüft durch zwei Verfassungsgerichte (Bayern und Rheinland-Pfalz, Mai 2014). Auf weitere Punkte des Widerspruchs wird nur sehr knapp eingegangen. Ist der Widerspuch abgeleht wenn dies nicht explizit erwähnt wird? Sollte nicht auch eine Rechtsbelehrung mit der Nennung des zuständigen Verwaltungsgerichtes im Brief erwähnt sein damit dieser Gültigkeit hat?

Als weiteres hat Person A vor ein paar Tagen einen erneuten Festsetzungsbescheid bekommen. In diesem wird das Widerspruchsschreiben allerdings nicht mal erwähnt.

Das Reaktionsschreiben des Beitragsservices befindet sich im Anhang

Wie sollte Person A jetzt weiter vorgehen?

Möglichkeiten:
- Brief ignorieren da keine Rechtsbelehrung vorhanden ist
- Erneuter Widerspruch auf den neuen Festsetzungsbescheid mit sehr detaillierten Punkten (Gut genug ausarbeiten als Vorbereitung auf die Klage vor dem Verwaltungsgericht)
- Verwaltungsklage einreichen

Vielen Dank schonmal


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...es hilft i.d.R. schon oft, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Bitte vor Erstellung neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen...
...diese bietet mit Suchbegriffen wie z.B. "Antwort auf Widerspruch" oder "Ihr Rundfunkbeitrag" o.ä. dann auch vergleichbares - z.B. unter
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

...aus welchem hervorgeht, dass dieses Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung augenscheinlich kein offizieller WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung ist - und insofern auch keine Rechtsmittel dagegen bestünden ;)

...sowie bitte auch noch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Auch hier nochmals der Hinweis, dass jeder einzelne Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung ein Verwaltungsakt für sich ist, gegen den i.d.R. jeweils auch für sich die entsprechenden Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat) einzulegen wären.
Wer keine Zeit hat, könnte wohl auf die Begründung des vorherigen Widerspruchs verweisen.
Wer Zeit hat und Aufwand verursachen will, könnte sich ggf. etwas mehr Mühe machen - am besten handschriftlich, ohne Punkt und Komma, Schachtelsätze u.s.w. > das lieben die Mitarbeiter von ARD-ZDF-GEZ, habe ich mir sagen lassen... ;) ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2015, 17:35 von Bürger«
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b
  • Beiträge: 3
Ja ich hatte es zwei Stunden später auch gefunden. Habe nur den Thread nicht löschen können.

Tut mir leid wegen der Mühe und danke für die Antwort


Edit "Bürger":
Danke für die Rückmeldung. Thread bleibt somit geschlossen/ archiviert.
Gute Erfolge ;)


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