...es hilft i.d.R. schon oft, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Bitte vor Erstellung neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die
Suchfunktion des Forums nutzen...
...diese bietet mit Suchbegriffen wie z.B.
"Antwort auf Widerspruch" oder
"Ihr Rundfunkbeitrag" o.ä. dann auch vergleichbares - z.B. unter
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422...aus welchem hervorgeht, dass dieses Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung augenscheinlich kein offizieller WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung ist - und insofern auch keine Rechtsmittel dagegen bestünden

...sowie bitte auch noch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlAuch hier nochmals der Hinweis, dass jeder einzelne Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung ein Verwaltungsakt für sich ist, gegen den i.d.R. jeweils auch für sich die entsprechenden Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat) einzulegen wären.
Wer keine Zeit hat, könnte wohl auf die Begründung des vorherigen Widerspruchs verweisen.
Wer Zeit hat und Aufwand verursachen will, könnte sich ggf. etwas mehr Mühe machen - am besten handschriftlich, ohne Punkt und Komma, Schachtelsätze u.s.w. > das lieben die Mitarbeiter von ARD-ZDF-GEZ, habe ich mir sagen lassen...
