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Autor Thema: Klageeinrechung und die Zeit danach  (Gelesen 3891 mal)

z
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Klageeinrechung und die Zeit danach
Autor: 08. Dezember 2014, 13:12
Mal angenommen eine unbekannte Person wurde irgendwann mal vom AZDBS angeschrieben und nach einigen Auskunftsbegeehren welche durch die Person konsequent ignoriert wurden, ist jener Person ein Feststellungsbescheid zugestellt worden dem jene Person innerhalb der Frist widersprach.

Nachdem es dann eine unbekannte Zeit lang keine weitere Post vom AZDBS oder der Rundfunkanstalt gab, wurde dann irgendwann im November ein Widerspruchsbescheid der unbekannten Person zugestellt, auf den diese Person bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist Klage einreichte.

Gemäss
Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

gibts ja eine festgelegte Reihenfolge, nur ist jene unbekannte Person etwas unsicher, ob das einreichen der Klage ( mit nochmaligen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ) nun ausreicht und jene Person einfach warten muss bis das Gericht sich meldet, oder aber nochmal andersweitig tätig werden muss, da bezugnehmend auf das Lieferdatum des Widerspruchbescheides die Frist für jenen sich langsam dem Ende nähert.

Muss zusätzlich zur Klage noch ein Antrag auf Eilrechtschutz gestellt werden, auch wenn aktuell kein GV versucht irgendetwas einzutreiben, oder reicht die fristgerechte Einrechung der Klage aus und jene unbekannte Person kann der Dinge harren die da kommen ?

Auch nach mehrmaligen lesen des genannten Threads ist das der unbekannten Person immer noch nicht recht klar.


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Re: Klageeinrechung und die Zeit danach
#1: 08. Dezember 2014, 13:24
[...] ob das einreichen der Klage ( mit nochmaligen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ) nun ausreicht und jene Person einfach warten muss bis das Gericht sich meldet, oder aber nochmal andersweitig tätig werden muss, da bezugnehmend auf das Lieferdatum des Widerspruchbescheides die Frist für jenen sich langsam dem Ende nähert.
Da der fiktiven Beschreibung gemäß alles weitestgehend dem Regelverlauf zu entsprechen scheint und sofern Person A die fiktive Klage möglichst nachweislich eingereicht hat, würde sich nun üblicherweise das Gericht melden, welches zwischenzeitlich mglw. auch schon eine Abschrift an die Gegenseite geliefert hat.
Bei Personsn X, Y und Z kam meist eine kurze Eingangsbestätigung - mitunter noch mal eine konkrete Rückfrage zum Streitwert - und kurz darauf üblicherweise auch schon die Gerichtskostenvorschuss-Abrechnung.
Mitunter reicht auch ein kurzer Anruf oder eine kurze persönliche Vorsprache beim Gericht, um als Betroffener etwas im Bilde zu sein. Üblicherweise beißen die nicht... ;)

Muss zusätzlich zur Klage noch ein Antrag auf Eilrechtschutz gestellt werden, auch wenn aktuell kein GV versucht irgendetwas einzutreiben, oder reicht die fristgerechte Einrechung der Klage aus und jene unbekannte Person kann der Dinge harren die da kommen ?
Antrag auf Eilrechtsschutz wäre nach bisherigem Kenntnisstand üblicherweise wohl allenfalls bei tatsächlich akut drohender Vollstreckung zu stellen.
Bei Bedarf bitte auch mal die Suchfunktion des Forums nutzen.

Auch nach mehrmaligen lesen des genannten Threads ist das der unbekannten Person immer noch nicht recht klar.

Vielleicht auch noch mal in diese Übersichten einlesen:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Vielleicht auch einfach mal bei einigen der uns bekannten Verfahren mitlesen:

Bernd Höcker gegen NDR
www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#KLagebestaetigung

Klageverfahren gegen den NDR
http://www.klage-ndr.de.vu/

Olaf Kretschmann gegen RBB
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/klage-gegen-den-widerspruchsbescheid.html

Klageverfahren gegen den RBB
http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2013/12/klage-gegen-den-rbb-eingereicht.html

Helmut Enz gegen SWR
https://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/


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Re: Klageeinrechung und die Zeit danach
#2: 08. Dezember 2014, 16:17
Nachdem es dann eine unbekannte Zeit lang keine weitere Post vom AZDBS oder der Rundfunkanstalt gab, wurde dann irgendwann im November ein Widerspruchsbescheid der unbekannten Person zugestellt, auf den diese Person bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist Klage einreichte.

Hoffentlich hat die Person nicht wirklich beim Amtsgericht geklagt.


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Re: Klageeinrechung und die Zeit danach
#3: 08. Dezember 2014, 17:03
Das sollte für Person A in der Tat noch mal geprüft werden, ob diese ihre Klage beim Amtsgericht eingereicht hat, denn als Gericht ist in der Rechtsbehelfsbelehrung üblicherweise das zuständige Verwaltungsgericht aufgeführt - und genau *dort* müsste dann im Regelfall auch Klage eingereicht werden.
Sofern das Zustelldatum des WiderspruchsBESCHEIDs nach dem 08. November lag oder der Widerspruchsbescheid nicht nachweislich zugestellt wurde und ein genaues Zustelldatum von Person A bisher nicht selbst benannt wurde, wäre noch mind. knapp Zeit, die Klage an das richtige Gericht zu richten. (Fraglich bliebe, ob die Fristwahrung vielleicht sogar anerkannt werden würde, wenn die Klage in laienhafter Unkenntnis fälschlicherweise an ein nicht zuständiges Gericht gerichtet worden wäre... - das wäre gesondert und nur im Notfall zu eruieren).


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Re: Klageeinrechung und die Zeit danach
#4: 08. Dezember 2014, 20:28
Oha :o

Natürlich hatte die unbekannte Person die Klage beim Verwaltungsgericht und nicht beim Amtsgericht eingereicht, das war wohl ein freud'scher Verschreiber ^^


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Re: Klageeinrechung und die Zeit danach
#5: 09. Dezember 2014, 15:38
Amtsgericht wäre prima. Das wäre dann der Adressat, wenn es um unbestellte Lieferungen und Leistungen geht. So, wie es nun mal beim ÖRR der Fall ist.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Klageeinrechung und die Zeit danach
#6: 09. Dezember 2014, 17:02
Und, wenn man es genauer nimmt, auch der "bessere" Adressat bei Verstößen gegen die "garantierten" Grundrechte.


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

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