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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung erhalten  (Gelesen 2804 mal)

N
  • Beiträge: 1
Vollstreckungsankündigung erhalten
Autor: 07. Dezember 2014, 10:27
Hallo liebe Gemeinde, bin neu hier im Forum und bitte um dringende Hilfe!

fiktiver Fall:
Am FR den 05.12.14 hat Person A eine Vollstreckungsankündigung erhalten, mit der Forderung, dass die Zahlung des Betrags innerhalb einer Woche nach Erhalt des Schreibens überwiesen werden soll.

Nun kurz und Schmerzlos:

Person A hat über die letzten 1-2 Jahre garkeine Post von GEZ erhalten. Dieses Jahr hat Person A  auf jegliche Briefe der GEZ nicht reagiert, doch jetzt scheint Person A ganz schön auf dem Kieker zu sein und hat eine Vollstreckungsankündigung erhalten.

Bild (extern hochgeladen, da zu groß):
http://www.imgbox.de/users/public/images/71dyLP9dxg.jpg

Würde mich über schnelle Hilfestellung sehr freuen.

Viele Grüße
NineToFive


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2014, 05:21 von Bürger«

G

Gast

Re: Vollstreckungsankündigung
#1: 07. Dezember 2014, 11:12
Dieses Jahr hat Person A  auf jegliche Briefe der GEZ nicht reagiert
Das war womöglich A's Fehler. A sollte aber nicht den Kopf hängen lassen, es positiv sehen, denn aus Fehlern kann man schließlich für's weitere Handeln lernen.  :)

Willkommen im Forum. Hier gibt es viel zu entdecken.  :)

Schnell wird A feststellen, dass der 1. Schritt des üblichen Weges des Widerstands ist: Gegen jeden Beitrags-/Gebührenbescheid bzw. gegen jeden Festsetzungsbescheid fristgemäß Widerspruch inkl. "Antrag auf Aussetzung" einlegen.

Was bleiben A für Optionen für diesen Zeitraum?

1) Für den betreffenden Zeitraum zahlen.
2) A könnte alle bisher ergangenen Briefe auf einen Haufen packen und ein Streichholz drüberwerfen. Nun kann A ohne sich womöglich selbst zu belügen erhebliche Zweifel entwickeln, ob denn die Beitragsbescheide / Festsetzungsbescheide tatsächlich zugestellt wurden. Somit kann A versuchen (!), das Vollstreckungsorgan davon zu überzeugen, dass die Vollstreckungsgrundlage nicht gegeben ist.

Sind eigentl. alles Fragen die hier und da schon zu Hauf behandelt wurden.  :police:


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d
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Re: Vollstreckungsankündigung
#2: 07. Dezember 2014, 14:10
Person A hat Briefe erhalten und womöglich sämtliche Fristen versäumt. und? wer sagt es? Person A hat einfach keine Briefe erhalten, denn es gibt paar gerichtliche Urteile darüber, ob die wichtige Post nachweislich zugestellt wurde. Person A kann gegenüber der Vollstreckungsbehörde behaupten nie Bescheide erhalten zu haben.
Mehr Infos hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996


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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten
#3: 08. Dezember 2014, 05:26
Bitte vor neuen Beiträgen immer die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen. Das Thema ist schon eingehend behandelt...

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Unbedingt auch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere prinzipiell zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Da diese allgemeine Fragen bereits ausgiebig im Forum behandelt wurden und werden, wird zur Vermeidung weiterer Mehrfachdiskussionen und somit auch zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums  dieser Thread hier geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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