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Autor Thema: Gerichtsvollzieher kündigt sich an > wann und wie reagieren?  (Gelesen 2929 mal)

F
  • Beiträge: 3
Hallo und Guten Abend!

Ich habe hier so einige Seiten gelesen, den Rechtsweg aber nicht immer ganz nachvollziehen können.
Folgender fiktiver Fall:

Nach Mahnungen und einem (?) Gebühren-/Beitragsbescheid und weiteren Mahnungen hat der Beitragsservice, (mal ARD ZDF Deutschlandradio  Beitragsservice, mal MDR Leipzig, mal MDR Köln(!)) laut Schreiben eines Gerichtsvollziehers einen Titel gegenüber einer Person erlangt. Der "Schuldner" hat sich nicht die Mühe gemacht, die erhaltenen Briefe des BS in der Vergangenheit alle zu lesen oder gar aufzuheben. Die Frist für einen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ist abgelaufen.

Der Gerichtsvollzieher (GV) fordert zur Zahlung auf und droht Vollstreckung in den privaten Räumen des Schuldners an.
Der Titel lautet "Vollstreckungsersuchen d. Mitteldeutschen Rundfunk Köln, v. <Datum> (Az.<...>) zugest. am"
Die Forderung soll inklusive Gerichtsvollzieherkosten etwa 375 Euro betragen.

Es ist kein Zustellungsdatum (des Ersuchens) genannt.
Nun ist zu prüfen, ob für den Schuldner eine Möglichkeit besteht, die Zwangsvollstreckung abzuwehren.

Dazu tauchen folgende Fragen am Rande auf: Warum wird nur eine Person des Ehepaares angeschrieben?
Reicht es zur Vermeidung der Pfändung beweglichen Eigentums des Schuldners, dieses dem anderen Partner zu verschenken oder symbolisch zu verkaufen?
Ist die Öffnung eines Zaunes und/oder einer Wohnung durch den GV rechtmäßig?

Zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens ist eine Vollstreckungsabwehrklage, eine Vollstreckungserinnerung oder eine Sofortige Beschwerde angeraten?

Vielen Dank!



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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2014, 13:54 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.582
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Diese allgemeinen Fragen sind schon mehrfach im Forum behandelt und Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Bezüglich Zwangsvollstreckung in Sachsen gibt es ebenfalls einen sehr lesenswerten Thread:
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.0.html


Bitte generell vor dem Erstellen neuer Beiträge ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen und insbesondere unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere prinzipiell zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Da diese allgemeinen Fragen bereits mehrfach im Forum behandelt wurden, wird dieser Thread zur Vermeidung weiterer Mehrfachdiskussionen und zur Wahrung der Übersicht des Forums geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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