Hallo und Guten Abend!
Ich habe hier so einige Seiten gelesen, den Rechtsweg aber nicht immer ganz nachvollziehen können.
Folgender fiktiver Fall:
Nach Mahnungen und einem (?) Gebühren-/Beitragsbescheid und weiteren Mahnungen hat der Beitragsservice, (mal ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, mal MDR Leipzig, mal MDR Köln(!)) laut Schreiben eines Gerichtsvollziehers einen Titel gegenüber einer Person erlangt. Der "Schuldner" hat sich nicht die Mühe gemacht, die erhaltenen Briefe des BS in der Vergangenheit alle zu lesen oder gar aufzuheben. Die Frist für einen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ist abgelaufen.
Der Gerichtsvollzieher (GV) fordert zur Zahlung auf und droht Vollstreckung in den privaten Räumen des Schuldners an.
Der Titel lautet "Vollstreckungsersuchen d. Mitteldeutschen Rundfunk Köln, v. <Datum> (Az.<...>) zugest. am"
Die Forderung soll inklusive Gerichtsvollzieherkosten etwa 375 Euro betragen.
Es ist kein Zustellungsdatum (des Ersuchens) genannt.
Nun ist zu prüfen, ob für den Schuldner eine Möglichkeit besteht, die Zwangsvollstreckung abzuwehren.
Dazu tauchen folgende Fragen am Rande auf: Warum wird nur eine Person des Ehepaares angeschrieben?
Reicht es zur Vermeidung der Pfändung beweglichen Eigentums des Schuldners, dieses dem anderen Partner zu verschenken oder symbolisch zu verkaufen?
Ist die Öffnung eines Zaunes und/oder einer Wohnung durch den GV rechtmäßig?
Zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens ist eine Vollstreckungsabwehrklage, eine Vollstreckungserinnerung oder eine Sofortige Beschwerde angeraten?
Vielen Dank!