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Autor Thema: Auskunfts-/ Mitwirkungspflichten des Gerichtsvollziehers  (Gelesen 11310 mal)

M
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Dass die LRA sehr wohl Leute ins Gefängnis befördert, ist schon dokumentiert worden (!)

Auch wenn im vorliegenden Fall nicht die ausbleibende Zahlung der Grund für die Inhaftierung war, so ändert es nichts daran, dass hier die LRA dafür gesorgt hat, dass dieser Zahlungsverweigerer ins Gefängnis gesteckt wurde.


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  • Cry for Justice
Dass die LRA sehr wohl Leute ins Gefängnis befördert, ist schon dokumentiert worden (!)
Das war vor 5 Jahren zu GEZ-Zeiten und ist mit den Voraussetzungen ab 2013 nicht mehr vergleichbar.
Der ÖRR steht spätestens seitdem nicht mehr so sicher da und wird wohlwissend nicht mehr so laut nach Recht und Gesetz schreien wie vor 2013.
Zudem war es ein krummer Deal , Geld oder Haft , 1800€ oder 60Tage ! . Ist ein Tag nur 30€ wert ?
Wäre die betreffende Person freischaffender Künstler gewesen und hätte Zeit ohne Ende gehabt....
Man hätte völlig überrascht erst eine freie Zelle finden müssen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2014, 01:56 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

M
  • Beiträge: 41
Nun ein erstes Status-Update von Person A Seite: Heute hat A der GVin unangekündigten Besuch abgestattet. Leider hatte sie die Akten nicht vor Ort, es gab aber die verbale Auskunft, dass seitens des Beitragsservice / LRA bisher keine Erzwingungshaft beantragt wurde. Person A wurde im Juli zur Abgabe der EV geladen, ist zum Termin erschienen und hat klar gemacht, dass A niemals eine EV abgeben wird. Das ist nun schon gut drei Monate her. Dennoch denkt A, dass der Antrag auf Erzwingungshaft kommen wird.

Schminkt euch ab, dass durch Klagen oder juristisches Geplänkel irgendetwas bewirkt wird und jemandem Recht gesprochen wird. Das deutsche Volk ist größtenteils übermäßig dekadent, verdummt, selbstsüchtig, verlogen, feige, unbarmherzig etc. Weshalb sollte das ausgerechnet unter Richtern anders sein? So geht es:
Zitat
Zum Bösen brauchen sie beide Hände, um es ja recht gut zu machen; der Fürst fordert, und dem Richter ist es um den Lohn zu tun; der Große sagt, wie er es haben will, und danach drehen sie's!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2014, 13:43 von Uwe«

K
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Zitat
Das ist nun schon gut drei Monate her. Dennoch denke ich, dass der Antrag auf Erzwingungshaft kommen wird.

Das muß nicht unbedingt so sein. Zuzutrauen wärs denen zwar, aber ich denke, die warten einfach bis die Schuld über 500 Euro liegt und nutzen dann die entsprechenden Mittel. ;) Ein Antrag beim Vollstreckungsgericht kostet ja auch nur wieder Geld. Der Schuldner läuft denen bestimmt nicht davon.  >:D


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dennoch denke ich, dass der Antrag auf Erzwingungshaft kommen wird.

Schmink Du Dir mal lieber die mit der "Erzwingungshaft" ab... ;)
Wir hatten schon ausgiebig in "Deinem" anderen Thread behandelt
Erzwingungshaft: Wer zahlt die Kosten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9938.msg68346.html#msg68346
dass es für ARD-ZDF-GEZ einfachere, weniger "öffentlichkeitswirksame" Möglichkeiten gibt, an ihr Geld zu kommen.

Schminkt euch ab, dass durch Klagen oder juristisches Geplänkel irgendetwas bewirkt wird und jemandem Recht gesprochen wird.
Diese Debatte gehört nicht hierher...
...sondern ist schon zur Genüge in anderen Threads thematisiert worden - mit tendenziell anderen Vorzeichen.


Bitte beim Kern des Themas bleiben, das da lautet
Auskunfts-/ Mitwirkungspflichten des Gerichtsvollziehers
Danke.


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M
  • Beiträge: 41
Nun hat Person A endlich eine Zweitausfertigung des Vollstreckungsersuchens erhalten. Wie aus dem Lehrbuch - als abschreckendes Beispiel versteht sich. Die von Tübingen gerügten Formfehler sind da alle drin.

Auf dem Amtsgericht war die Auskunft, dass A nun gem. §766 ZPO Erinnerung einlegen kann. Wenn das Ersuchen nichtig ist, hätte der Gerichtsvollzieher nicht tätig werden dürfen. Es wäre seine Pflicht gewesen, dieses adäquat zu prüfen. A denkt dem wird stattgegeben, und es bringt etwas Zeitgewinn in punkto Haftbefehl.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2014, 13:41 von Uwe«

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Scan des Vollstreckungsersuchen folgt noch...


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Person A Vollstreckungsersuchen sieht exakt so aus wie das von Bürger hier am Anfang des Threads verlinkte. Von daher verzichte Person A wohl seines einzuscannen. Person A müsste dafür extra in den Copy-Shop. Nutzen?

Zitat von: Konspirativ
Was man allerdings schon lange hinter vorgehaltener Hand tuschelt ist, dass der BS nur online Daten übermittelt und sich die Vollstreckungsbehörde ihr Ersuchen selbst zusammenbastelt.  >:D

Das wäre mal ein Punkt, den A auch eroieren könnte.
Das Obenstehende macht die Theorie unwahrscheinlich, meint A.


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  • Beiträge: 285
So unsinnig vielleicht doch wieder nicht, siehe:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11845.msg79847.html#msg79847


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

M
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Zwischenzeitlich hatte Person A beim Amtsgericht Erinnerung nach §766 ZPO eingelegt, sich nun aber eines Besseren besonnen. Das Gericht dort wartet aber noch auf eine Kopie des Urteils vom LG Tübingen, und so will Person A die Gelegenheit nutzen, dem Richter das Nachfolgende zukommen zu lassen.

Kann Person A den letzten Absatz so schreiben oder könnte einem da ein Strick daraus gedreht werden? Person A will gerne jeden unnötigen Ärger vermeiden, es gibt schon genug unvermeidbaren...

Zitat
Sehr geehrter Richter X.,

mit Schreiben vom xx.11.2014 forderten Sie eine Kopie des Urteils Az. 5T81/14 vom LG Tübingen an. Desweiteren baten Sie mich klarzustellen, ob ich Ziff. 2 meines Antrags als Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung verstanden wissen will.

Mit diesem Schreiben möchte ich nun meinen Antrag bzw. meine Erinnerung gem. §766 ZPO vom xx.11.2014 zurücknehmen. Ich habe in dieser Sache vorschnell gehandelt und nicht konsequent zu Ende gedacht. Als gläubiger Mensch ist für mich der Befehl Christi verbindlich, wenn er sagt: "Ihr sollt dem Bösen nicht widerstehen!" Daher will ich lieber Unrecht erleiden, als mein Recht über ein Gericht durchzusetzen, auch wenn das bedeutet in Erzwingungshaft zu gehen. Ich verweigere ja aus Gewissensgründen die Zahlung des Rundfunkbeitrags.

Man muss konstatieren, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in oben erwähntem Sinne als böse zu bezeichnen ist. Die Medien (inkl. den öffentlich-rechtlichen) sind weitgehend gleichgeschaltet und betreiben einseitig Stimmungsmache gegen Rußland, indem sie als Sprachrohr Washingtons fungieren. Dabei werden ganz bewußt Propagandatechniken eingesetzt, vermengt mit handfesten Lügen, um die Bevölkerung "kriegsreif" zu machen. Diese Tatsachen sind evident und zum Beispiel unter propagandaschau.wordpress.com mannigfach dokumentiert und unwiderlegbar. Als Ergänzung sei noch auf die Programmbeschwerden der Ständigen Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien unter https://publikumskonferenz.de/forum/viewforum.php?f=30 hingewiesen. Das Verhalten der öffentlich-rechtlichen Medien ist freilich mit §26 GG und darüberhinaus mit jeder Form von moralischen Werten in keinster Weise vereinbar.

Als Richter haben Sie ein ehren- und verantwortungsvolles Amt inne. Wenn Sie Zustimmung zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des SWR geben, so bestätigen Sie diese Forderung als rechtens und machen sich in dieser Sache gemein mit dem SWR. Es kann sicher keine Rechtsgrundlage geben, in der ich als Bürger verpflichtet bin entgegen §26 GG Kriegspropaganda, die geeignet ist die Führung eines Angriffskriegs vorzubereiten, mitzufinanzieren. Was mich betrifft, will ich wie gesagt lieber Unrecht leiden, als mein Gewissen brechen zu lassen.

Hochachtungsvoll,


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2014, 13:39 von Uwe«

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
berichte wie es ausgegangen ist ;D

ich finde das Schreiben einfach SUPER!

viel Glück!


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  • Beiträge: 106
  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Hi,

ich bin neu hier - die Antwort wäre m.E. stärker wenn Christliche Gewissensgründen getrennt wurden von politischen Standpunkten.  Schlage daher vor "gegen Rußland, indem sie als Sprachrohr Washingtons fungieren " auszulassen.


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A refusal to accept responsibility for one´s own actions is the greatest self-indulgence of all [source not known]
Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

 
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