also irgendwann kommt tatsächlich Post in einem wahrscheinlich gelben oder gelb markierten, falls die Farbe gelb aus ist, in rosa Umschlag. Diese Post ist insofern relevant, weil diese dann möglicherweise von einem GV oder Amtsgericht kommt und weiteren Handlungsbedarf anzeigt.
Wie dieser im Einzelnen aussieht, dazu gibt es hier im Forum bereits ausreichend Fälle, einfach nach GV und Pfändung schauen und der "FAQ Lite" folgen, diese ist hier
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html oben angepinnt.
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Recht neu wäre die Möglichkeit der Zuständigkeit der Amtsgerichte in diesem Fall überhaupt zu hinterfragen.
z.B. mit diesem Wissen und den dort weiter führenden Erklärungen, soweit PersonX das bisher beurteilen kann wurde dieser Ansatz hier im Forum noch gar nicht oder nicht vollständig erörtert, weil zu neu.
Aber bei zunehmenden Aufkommen von GV wird das sicherlich noch werden,
http://ich-zahle-keinen-rundfunkbeitrag.de/2014/11/18/unzustaendigkeit-amtsgerichte-zpo/--- Absatz Ende ---
Der aktuelle Weg hier im Forum wäre normal, Bescheid abwarten und auf diesen Widerspruch einlegen und dann warten warten warten bis irgendwann entweder der Widerspruchsbescheid kommt, gegen welchen Klage erhoben werden kann oder falls der nach 3 Monaten nicht da ist, kann auch Klage erhoben werden, oder falls vor Zustellung ein GV kommt kann auch Klage erhoben werden.
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PersonX denkt aktuell darüber nach, welches Gericht an sich zuständig ist, allgemein werden Beschwerden gegen Verwaltungsvorgängen am Verwaltungsgericht geklärt, jedoch haben diese keine Zuständigkeit bei Grundrechtsverstößen (allgemeine Annahme und können diese Sachen an sich nicht selbst entscheiden), ein allgemeines Gericht ist scheinbar wegen der wie hier erläutet
http://rechtsstaatsreport.de/rechtsweggarantiefehlenden "Organisations- und Ausführungsbestimmungen" zwar im Prinzip zuständig aber kann nicht handeln, dann muss wohl zunächst der Gesetzgeber gefordert werden das entsprechend der Vorgaben aus GG zu schaffen. Ob dieser Weg so gangbar ist kann von PersonX noch nicht beurteilt werden.