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Autor Thema: Rechnung nach Umzug mit der Aussage "Sie hätten sich abmelden müssen"  (Gelesen 3744 mal)

t
  • Beiträge: 2
Hallo Zusammen,

Leider hat die SuFu nichts ergeben. Folgendes Problem mit GEZ:

Letztes Jahr haben wir eine WG gegründet und Person A hat sich bei GEZ angemeldet, nach dem A paar Mal ein Brief bekommen hat. A war das egal, weil A ja Bafög bekommt und deswegen nichts zahlen muss.

Danach wurde die Wohnung gekündigt und A hat sich unter der Adresse seiner Eltern gemeldet, die GEZ brav zahlen.

Erst nach 6 Monaten hat A eine Rechnung bekommen (Adresse von seinen Eltern) in Höhe von 125€ und die soll A jetzt zahlen. A hat da angerufen und gesagt, dass für diesen Haushalt GEZ bereits bezahlt wird, aber die Frau am Telefon war das egal. Ihre Aussage ist
Zitat
"Sie hätten sich abmelden müssen und das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Rückwirkend ist nichts mehr möglich".
GEZ sagt "zahlen pro Haushalt" und auf die Frage für welchen Haushalt A in diesem Fall zahlen soll wurde ihr gesagt "In diesem Fall für gar keinen Haushalt", aber zahlen muss A trotzdem.

Das ganze ist für A einfach nicht logisch.
A ist Student, gemeldet bei den Eltern, die GEZ zahlen und trotzdem muss A zahlen.

Gibt es eine Möglichkeit daraus zu kommen?

Auf eure Hilfe würde ich mich freuen.

Grüße,
Tom


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2014, 03:52 von Bürger«

c
  • Beiträge: 168
Telefonisch geht beim Beitragsservice gar nichts!

Kommunikation geht mit denen ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein, da ansonsten gern mal wichtige Post "verloren geht".

Mein Vorschlag, wie A vorgehen könnte

Kontoauszug ignorieren - die darauf folgenden Mahnungen ignorieren bis der offizielle Beitragsbescheid der zuständigen Landesrundfunkanstalt mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite kommt.

Erst gegen diesen Bescheid kann A dann innerhalb von 30 Tagen nach Zugang Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass der Bescheid nicht rechtsgültig ist, da nach §§ 123... des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nur einmal pro Wohnung gezahlt werden muss.


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D
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

Ich hoffe ich darf hier auch ein Frage zu stellen, da meiner fiktiven Person A im Prinzip das gleiche passiert ist.
Person A wohnt seit März 2013 bei den Eltern. Sollte trotzdem Gebühren bezahlen, Widerspruch wurde eingereicht und anscheinend ignoriert, da zwei Monate später Geld abgehoben wurde. Geld wurde von Person A wieder zurück gebucht. Darauf kam ein Schreiben an die ALTE Adresse, obwohl sich Person A im März umgemeldet hat. Nun soll Person A über 200€ zahlen für die Wohnung seiner Eltern, die zahlen. Abmeldung wurde hingeschickt und ist ab 2/2014 gültig. Soll aber trotzdem die Gebühren zahlen. Was kann Person A tun? Im Prinzip würde das eine Jahr für den Haushalt doppelt bezahlen.

MfG
Patrick


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2014, 03:42 von Bürger«

t
  • Beiträge: 2
Nach weiteren 6 Monaten hat Person A ein Schreiben erhalten mit folgender Aussage. Ich zitiere:
Zitat
"Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird."
Weiß jemand was das zu bedeuten hat?


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  • Beiträge: 3.237
Ein Versuch der Einschüchterung, der ignoriert werden kann. Es kommen 8 Euro Säumniszuschlag obendrauf.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.599
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
"Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird."
Dies ist sinngemäß der Inhalt der Zahlungserinnerungsschreiben - ich vermute, um eine solche handelt es in vorgenanntem fiktiven Fall auch - bitte vergleichen:
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419

Bitte vor allgemeinen Anfragen ausgiebig die Suchfunktion des Forums mit repräsentativen Suchbegriffen abfragen und auch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


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